Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: unknown12321 am 21.04.2020 13:41

Titel: Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 21.04.2020 13:41
Hallo zusammen,

durch den Einsatz in einer FüGK weichen meine Arbeitszeiten aktuell deutlich von der Norm ab. Leider kenne ich mich mit etwaigen Zuschlägen usw. überhaupt nicht aus, kann mir von euch jemand weiterhelfen, was ich alles „beantragen“ kann? Ich habe bisher 1x an einem Sonntag und 1x an einem Feiertag gearbeitet, die restlichen Tage immer in Früh- oder Spätschichten Mo-Fr. Außerdem komme ich, da meine normale Arbeit ja auch noch erledigt werden muss, deutlich über meine wöchentliche Arbeitszeit hinaus. Die Kernzeit wird unter der Woche allerdings nicht überschritten, da diese von der Dienststelle auf das Schichtende erweitert wurde.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :)
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 13:46
Zeitzuschläge sind vom AG auszuzahlen oder - wenn der TB es verlangt und ein solches existiert - faktorisiert einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 21.04.2020 13:50
Danke schon mal für deine Antwort. Allerdings habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich einen zusätzlichen Abrechnungsbogen ausfüllen muss. Und jetzt ist eben die Frage, was ich denn überhaupt ausfüllen könnte. Bezug nimmt meine Dienststelle nur auf den Feiertag.

Logisch erscheint mir das nicht, sie haben ja Zugriff auf meine Arbeitszeiterfassung, deswegen gehe ich eher davon aus, dass das Absicht ist und ich eben nur das bekomme was ich explizit separat erfasse.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Kryne am 21.04.2020 14:45
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Kaiser80 am 21.04.2020 14:49
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Kryne am 21.04.2020 15:29
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.

Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,

a) ich es für notwendig erachte

oder

b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden

In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.

Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.

Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 21.04.2020 15:40
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Bekannt sind die mich betreffenden Stunden auf jeden Fall, da ja angeordnet. Allerdings muss ich eben wie erwähnt anscheinend selbst dafür Sorge tragen, dass ich eine entsprechende Vergütung erhalte. Deshalb hier die Nachfrage, weil ich einfach nicht weiß, was ich geltend machen kann.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 15:45
So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Kaiser80 am 21.04.2020 15:49
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.

Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,

a) ich es für notwendig erachte

oder

b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden

In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.

Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.

Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.
So kenne ich es auch. Als die Variante a) hier nach dem nasenprinzip ausartete haben "wir" dieses Verfahren (da ohnehin rechtlich nicht haltbar) eingestampft. Einzige Ausnahme: Sitzungstermine, die über den Gleitzeitrahmen hinausgehen.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Kaiser80 am 21.04.2020 15:53
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Bekannt sind die mich betreffenden Stunden auf jeden Fall, da ja angeordnet. Allerdings muss ich eben wie erwähnt anscheinend selbst dafür Sorge tragen, dass ich eine entsprechende Vergütung erhalte. Deshalb hier die Nachfrage, weil ich einfach nicht weiß, was ich geltend machen kann.
§8 TVÖD
Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 21.04.2020 15:55
So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.

Über das Thema meiner Eingruppierung will ich gar nicht erst reden ::)

Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: WasDennNun am 21.04.2020 18:36
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Texter am 21.04.2020 19:30
Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.


Wunsch ist ungleich Antrag?

Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

Hälts Du die bloße Dokumentation der Zeiten auch schon "für Arbeit der Personalabteilung machen"? Kann der AG nicht dazu verpflichten?

Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 19:43
Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.


Wunsch ist ungleich Antrag?

Durchaus. Der TE wollte aber etwas beantragen.

Zitat
Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

Hälts Du die bloße Dokumentation der Zeiten auch schon "für Arbeit der Personalabteilung machen"? Kann der AG nicht dazu verpflichten?

So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Texter am 21.04.2020 20:07
Also wenn ich morgens die Stechuhr betätige, mache ich Aufgaben der Personalverwaltung?

Darf der AG sowas in einer Dienstvereinbarung mit dem PR festlegen oder muss er es mir individuell auferlegen?
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Texter am 21.04.2020 20:08
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 20:13
Also wenn ich morgens die Stechuhr betätige, mache ich Aufgaben der Personalverwaltung?

Darf der AG sowas in einer Dienstvereinbarung mit dem PR festlegen oder muss er es mir individuell auferlegen?

Nein, aber wenn Du einen Abrechnungsbogen ausfüllen sollst, bei dem Du selbst beurteilen sollst, welche Zuschläge für welche Zeiten anfallen.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 20:14
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Texter am 21.04.2020 20:27
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

Tatsächlich bei allen Beschäftigten?
Wie ermittelt ihr die Pauschalen?
Überprüft ihr die Pauschalen regelmäßig? Wenn ja, wie geht ihr da vor?
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 21.04.2020 21:08
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 21:18
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

Tatsächlich bei allen Beschäftigten?
Wie ermittelt ihr die Pauschalen?
Überprüft ihr die Pauschalen regelmäßig? Wenn ja, wie geht ihr da vor?

Nur bei denen, wo Zeitzuschläge anfallen (können). Das sind knapp 45% der Beschäftigten. Es handelt sich um 3 Gruppen von Beschäftigten, innerhalb der jeweiligen Gruppe fallen tätigkeitsbedingt ähnliche zuschlagspflichtige Zeiten an. Wir haben diese aus den erfassten Zeiten für ein Kalenderjahr für jede Gruppe ermittelt und den Median der anfallenden Zuschlagsumfänge mit 1,15 multipliziert. In zwei Gruppen lag keiner, in einer Gruppe 2 (knapp) über diesem Wert. Daraus ergibt sich der Basiswert der jeweiligen Gruppe, der zusammen mit der Eingruppierung des TB die jährliche Zulage ergab, die in 12 gleich großen Monatsbeträgen ausgezahlt wird. Sie wird entsprechend der Entgelterhöhungen angepasst. In ungeraden Jahren überprüfen wir an einer Stichprobe von mindestens 17,5% der jeweiligen Gruppe, ob die Pauschale noch paßt oder wir den AN anbieten, eine höhere Pauschale zu vereinbaren.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Texter am 21.04.2020 22:24
Danke für deine ausführliche Antwort.

Verfahrt ihr so nur mit den Zuschlägen oder auch mit den Überstunden an sich. Auch mit Rufbereitschaften?

Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 22:51
Bei Überstunden erfolgt Zeitausgleich. Rufbereitschaftsentgelte und Bereitschaftsentgelte werden nicht pauschaliert, betreffen jedoch auch nur genau zwei Mitarbeiter.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 23.04.2020 11:19
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.

Nochmal ich :) kann mir jemand sagen ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege? :)
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 12:37
Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft. Waren die Voraussetzungen für Rufbereitschaft nicht erfüllt, ist es müßig, über Rechtsfolgen nachzudenken, die einträten, wenn es Rufbereitschaft gewesen wäre.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: WasDennNun am 23.04.2020 13:02
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.

Nochmal ich :) kann mir jemand sagen ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege? :)
Sonntag bzw. Feiertag meintest du oben, oder (gibt ja das eine oder das andere)?
Und wenn du 9h statt regulär 8 an einem normale tag gearbeitet hast, dann kannst du für einen Stunde auch den Üstundenaufschlag berechnen.
Titel: Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Beitrag von: unknown12321 am 23.04.2020 14:28
Danke :) ja genau, einmal Sonntag, einmal Feiertag. War blöd ausgedrückt stimmt :)

Um Überstundenzuschlag zu bekommen, müssen diese Stunden aber ja nach 7 Abs. 8b außerhalb der Rahmenzeit entstehen. Nachdem die Rahmenzeit ausgedehnt wurde, fallen die Früh- und Spätschichten noch in diese, auch wenn ich aktuell trotzdem tägl. deutlich über 8 Stunden arbeite.