Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: man396 am 21.04.2020 13:58
-
Hallo zusammen,
ich bin im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigt und seit knapp zwei Wochen kursiert bei uns das Gerücht, dass auch wir in Kurzarbeit geschickt werden sollen. Mal abgesehen davon, dass wir mittlerweile zwei Notgruppen haben, uns alle mit der Arbeit in Schichten und wochenweise abwechseln und es von Woche zu Woche mehr Kinder werden, soll dies ja laut TVöD nicht möglich sein, dass wir in Kurzarbeit gehen können.
Nur leider steht überall, dass "der Tarifvertrag nicht für (...) den SuE gedacht ist". Dieses >gedacht< ist für mich zu schwammig, weshalb hier meine Frage: Können wir von der Kommune trotzdem in Kurzarbeit geschickt werden, sprich unterstützt dass die Agentur für Arbeit oder ist das definitiv ausgeschlossen? Gibt es ähnliche Fälle und wo gibt es eventuelle Schreiben, die das nochmal explizit bestätigen, damit man ggf. was gegen die Stadt etc. in der Hand hat?
-
Die PE zu §1 TV COVID nimmt den SuE grundsätzlich aus, was ja heißt, daß man ausnahmsweise auch diesen Bereich in Kurzarbeit nehmen könnte. Da Kurzarbeit nach dem TV COVID das Entgelt in keinster Weise berührt, sehe ich für den TV COVID ohnehin keinen praktischen Anwendungsfall.
-
5 Prozent weniger ist in keinster Weise?
-
Aufgrund welcher Regelung sollte der AG das Entgelt reduzieren dürfen?
-
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin. So wie ich da<s gesehen habe,gilt das ja sehr wohl für alle und nicht wie ursprünglich gesagt nicht für die Kernverwaltung incl. Sozialdienst.
-
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin.
Nein. Man hat (redaktionell) geschlampt, da man in keinster Weise eine §15 TVÖD betreffende Regelung "vereinbart" hat
-
Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.
Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:
"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."
Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.
-
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin. So wie ich da<s gesehen habe,gilt das ja sehr wohl für alle und nicht wie ursprünglich gesagt nicht für die Kernverwaltung incl. Sozialdienst.
Wo steht dort, daß das Entgelt reduziert werden könnte?
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168650.html#msg168650
-
Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.
Möglicherweise wird rechtswidrig die Zahlung des Entgelts reduziert, was aber leicht über eine Lohnklage korrigiert werden kann. Es gibt im TV COVID keine Regelung, die zu einer Reduzierung des Entgeltanspruchs führt.
-
Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:
"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."
Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.
Stimmt, NE nicht PE. Ändert aber nichts daran, daß dort „grundsätzlich“ steht und somit ausnahmsweise davon abgewichen werden kann - wie ich ausführte.
-
letzter Satz von mir zu dieser Theorie : "Kurzarbeit" ist rechtssystematisch nichts anderes als "Teilzeit für alle". Daher sehe ich dein Problem mit § 15 nicht im geringsten. Der Sinn und Zweck von Kurzarbeit IST die Entgeltkürzung.
-
Ob Kurzarbeit das rechtssystematisch ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben, da es ausweislich der Regelung zum Entgelt bei TZ (§24 Abs. 2 TVÖD) ausschließlich im Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur Entgeltkürzung kommt. Es bedarf zur Entgeltreduzierung mithin einer Individualvereinbarung und keiner kollektiven.
-
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.
-
Okay, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass da sooo eine Diskussion bei heraus kommt.
- Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte Kurzarbeit im SuE demnach zwar nicht passieren, IST aber machbar, richtig?
-
Wenn man "den SuE" mindestens als Betriebsteil definieren kann UND mindestens 10% weniger Arbeit anfällt (das sind wichtige aber längst nicht alle SGB III Voraussetzungen), dann ist das nicht ausgeschlossen.
ABER nochmal ganz deutlich: selbst wenn das obige objektiv so sein sollte, muss immer noch die Personalvertretung mitspielen oder die Arbeitsverwaltung dem allein handelnden AG recht geben.
Nach menschlichem Ermessen ist das für die Sozialarbeit in den Kommunen (also aufsuchende, hoheitliche Sozialarbeit mit Garantenstellung) ausgeschlossen. Ein räumlich ausgelagertes Sachgebiet Streetworking, wo alle in -jetzt geschlossenen- Jugendtreffs mit niedrigschwelligen Angeboten beschäftigt sind, hat zwar vielleicht keine Arbeit, ist aber kein Betriebsteil. Und selbst wenn das dem AG gelänge darzulegen: wegen 5 Sozialarbeitern im Streetworking bei z.B. 1.300 Beschäftigten insgesamt macht niemand Kurzarbeit. Das lohnt nicht. Die können doch für die Zeit ganz entspannt wo anders eingesetzt werden.
Das sieht bei Sparkassen, Theatern und Stadtbädern anders aus.
-
allerletzter Satz
;)
-
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.
Nein, ich denke sehr einfach: „individuell vereinbart“ heißt individuell vereinbart. Da der Begriff den Begriff „der mit ihnen vereinbarten“ aus §34 BAT ersetzt, ist das nicht nur naheliegend, sondern zwingend.
-
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.
Nein, ich denke sehr einfach: „individuell vereinbart“ heißt individuell vereinbart. Da der Begriff den Begriff „der mit ihnen vereinbarten“ aus §34 BAT ersetzt, ist das nicht nur naheliegend, sondern zwingend.
Also müssen alle den Wisch den der AG per Serienbrief raus rotzt unterschreiben, damit es individuell vereinbart ist. Richtig?
Diese Menschen dürfen dann für weniger Stunden, aber mehr Geld pro Stunde bekommen.
(oder gar für das nichts tun, 80% des Gehaltes bekommen)
während die anderen weiterhin 100% für 100% leisten müssen und ggfls. zukünftig die schlechteren Jobs etc. bekommen, weil ja die eine Hand die andere wäscht.
Und falls mal der AG Goodies verteilt, dann ist die Reihung ja auch klar.
-
Ich weiß, dass „keine Antwort“ immer ein bisschen aussieht wie „Zustimmung“. Ist aber nicht so. :D :D
Niemand muss was unterschreiben.
-
Ich weiß, dass „keine Antwort“ immer ein bisschen aussieht wie „Zustimmung“. Ist aber nicht so. :D :D
Niemand muss was unterschreiben.
Ich meinte nicht in der Realität, wie es gelebt wird, sondern in der Realität von Spid, wie er es für rechtskonform hält.
Die Wahrheit kann uns ja 2022 dann das BAG erklären.
-
Jeder Tarifbeschäftigte hat eine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit, entweder die tarifliche oder eine niedrigere bei Teilzeitbeschäftigung. Das ist die individuell vereinbarte Arbeitszeit.
Wenn es hieße, der individuell zu vereinbarenden Arbeitszeit, hätte Spid recht. Heißt es aber nicht.
-
Niemand muß etwas unterschreiben. Es ist aber im derzeitigen Regelungsregime Voraussetzung dafür, daß man bei Kurzarbeit weniger Entgelt erhält. In diesem gibt es nämlich nur das Tabellenentgelt (§15 Abs. 1 f.) oder bei individuell vereinbarter Teilzeit den entsprechenden Anteil davon. Nur TB, deren die eine andere als die tariflich festgelegte Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter vereinbart haben, haben eine individuell vereinbarte Arbeitszeit. Die tariflich festgelegte Arbeitszeit ist keine individuell vereinbarte - das ergibt sich aus der Natur tariflicher Regelungen, die eben keine individuellen Vereinbarungen darstellen.