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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marco82 am 23.04.2020 08:05

Titel: Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 08:05
Guten Morgen!

Ich habe eine Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass die bisher erreichte Stufenzeit auch bei Höhergruppierung berücksichtigt werden kann? Habe dies leider nur bei Neueinstellung gefunden.

Eckdaten:

-E11, Stufe 4, 3 Jahre bereits durchlaufen
-Höhergruppierung E12 ab 07/2020

Ich möchte eigentlich ungern 1 Jahr warten, um dann direkt in E12 Stufe 5 zu kommen, aber finanziell wäre das vielleicht sogar besser. Das Rechenexempel habe ich noch nicht gemacht. Mir wäre es natürlich am liebsten, wenn die bereits erreichte Stufenzeit berücksichtigt werden könnte.

Habt ihr eine Idee? :)

Vielen Dank im Voraus!

LG Marco
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 23.04.2020 08:20
Nein, dies ist grundsätzlich nicht vorgesehen, ausser in der EG 9a wenn ich nicht irre.

Möglichkeit 1: Gestaltungsspielraum §17 Abs. 2  nutzen, Rechtsanspruch besteht nicht
Möglichkeit 2: außertarifliche Leistung, sofern keine Landesgesetze entgegenstehen
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Carnie am 23.04.2020 08:29
Soweit ich weiss nicht.

Eine Option wäre das dein Arbeitgeber deine jetzige Laufzeit verkürzt so das du vor der Höhergruppierung bereits EG 5 bist.

1 Jahr warten und dann direkt in E12 Stufe 5 setzt aber ebenfalls vorraus das dein Arbeitgeber mitmacht. Wenn deine Aufgaben ab 07/2020 einer EG12 entsprechen dann ist das so. Wenn die Aufgaben jemand anders bekommt musst du Glück haben die Option in einem Jahr erneut zu haben.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 23.04.2020 08:40


Eine Option wäre das dein Arbeitgeber deine jetzige Laufzeit verkürzt so das du vor der Höhergruppierung bereits EG 5 bist.


Dass wäre ein ganz schlechter Deal ;)
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Carnie am 23.04.2020 09:12
Um das zu beurteilen fehlen Informationen. Klar der Arbeitgeber zahlt dann 1 Jahr früher die höhere Stufe...bzw je nach Entwicklung wenn garnichts passiert sogar 4. Aber sonst nimmt Marco die Stelle eventuell nicht und die Konsequenz können wir nicht abschätzen. (neues Besetzungsverfahren, fehlende Fördergelder, schlechter qualifizierter Mitarbeiter).
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 09:15
Nein, um das zu beurteilen liegen alle Informationen vor. Ich schließe mich der Bewertung von @Kaiser80 vollumfänglich an.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Isie am 23.04.2020 09:16
Ich auch. Aber ich nehme an, es war die Stufe 5 gemeint. 😏
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 09:22
Ich habe es gerade mal anhand der aktuellen Entgelttabelle bis Juni 2029 durchgespielt, da ich dann ja auch bei sofortiger Höhergruppierung ohne Anrechnung der bisherhigen Stufenzeit in der Endstufe wäre.

Also über die gesamten 9 Jahre würde ich tatsächlich 5.000 € mehr erhalten, wenn ich erst die Stufenerhöhung im Oktober 2021 abwarten würde und dann direkt in EG12 Stufe 5 höhergruppiert werden würde.

Bis September 2027 ist es nahezu identisch. Aber dann macht es halt einen Unterschied aus, da ich bei sofortiger Höhergruppierung erst im Juni 2029 in der Endstufe wäre. Und dies macht dann tatsächlich 5.000 € Unterschied aus.

Andererseits würde ich ca. 11.700 € bis September 2021 mehr erhalten, wenn ich sofort in EG12 Stufe 4 höhergruppiert werde. Aber ich denke, man muss es ja über die Gesamtlaufzeit bis zur Endstufe sehen und da wäre es insgesamt ein "Verlust" in Höhe von 5.000 €.

Also mein Vorschlag ist natürlich, dass die bisher erreichte Stufenlaufzeit auch bei Höhergruppierung berücksichtigt wird. Hier weiß ich aber aus ähnlichen Fällen, dass dem nicht stattgegeben wurde. Man hat vereinzelt schon mal mit Höhergruppierungen gewartet, aber nie bei einem solch "langen" Zeitraum von einem Jahr...

PS: Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber und eine Organisationsstrukturänderung.

Puhh, nicht einfach :/
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 09:27
Führung auf Probe?
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Carnie am 23.04.2020 09:31
Ok Fehler erkannt. Sorry. Ja das wäre ein schlechter Deal für Marco.

Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 10:10
Führung auf Probe?

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit! Vielen Dank :)

Also Stufenlaufzeit mitnehmen und Führung auf Probe würde dann aufs gleiche herauskommen, wobei es für Führung auf Probe sogar eine Grundlage (§ 31 TVÖD) geben würde und die Stufenlaufzeit mitnehmen wäre eine rein "wohlwollende" Entscheidung des Arbeitgebers - was tendenziell eher abgelehnt werden würde.

Letzte Variante wäre bis Oktober 2021 warten und dann stufengleich auf EG12, Stufe 5 höherzugruppieren, da ich sonst bis 2029 ein "Verlust" von 5.000 € hätte. Diese Variante ist aber eher suboptimal, da sie zwar insgesamt zu einem besserem Ergebnis führt, aber vor allem in den nächsten 12 Monaten erstmal deutlich schlechter wäre.

Dann hoffe ich mal auf Variante Führung auf Probe und gehe damit mal bei meinem AG ins Rennen :)
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 11:10
Ich hatte einen Rechenfehler, es sind sogar 20.049,00 € Differenz, wenn ich mit der Höhergruppierung bis Oktober 2021 warten würde. Wahnsinn...
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Infa am 23.04.2020 11:19
Das sind ja alles schöne Rechenbeispiele und sicherlich auch richtig aber interessant ist eigentlich nur eins - Wenn du wartest, hast du dann überhaupt die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung ?

Falls Nein, würde ich immer die Höhergruppierung vorziehen. Im hier und jetzt hast du einen Finanziellen Vorteil und wer weis was in ein paar Jahren ist.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: BAT am 23.04.2020 11:26
Ich hatte einen Rechenfehler, es sind sogar 20.049,00 € Differenz, wenn ich mit der Höhergruppierung bis Oktober 2021 warten würde. Wahnsinn...

Genau genommen bekommst Du in Stufe 5 (Zahlen frei gewählt) 15.000 € zu wenig - in Stufe 4 aber 30.000 € zu wenig ;)

ALLES unter Stufe 6 halte ich vor Vorenthaltung des Entgeltes abseits einer vielleicht einjährigen Einarbeitungszeit.


Aber das nur am Rande...
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 11:49
Führung auf Probe?

Aber geht dies überhaupt in meinem Fall?

Laut Haufe:

Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.

Die neue Tätigkeit wird nach E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 11:52
Das sind ja alles schöne Rechenbeispiele und sicherlich auch richtig aber interessant ist eigentlich nur eins - Wenn du wartest, hast du dann überhaupt die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung ?

Falls Nein, würde ich immer die Höhergruppierung vorziehen. Im hier und jetzt hast du einen Finanziellen Vorteil und wer weis was in ein paar Jahren ist.

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, da ich die Arbeit bereits heute ausführe, nur die Organisationsstruktur noch offiziel geändert werden muss. Das heißt, ich würde die Arbeit dann auch die nächsten 12 Monate ausführen und könnte dann mit E11, Stufe 5 stufengleich höhergruppiert werden.

Das müsste ich mir dann natürlich durch das Gemeindevertretungsorgan mit Beschluss absegnen und entsprechend durch den Bürgermeister schriftlich geben lassen.

Kann aber auch sein, dass dies keine Möglichkeit darstellt und man sich steif auf den Tarifvertrag beruft. Und dieser berücksichtigt bei Höhergruppierung leider nicht die bereits abgeleistete Stufenzeit :(
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Carnie am 23.04.2020 12:36
Sei doch froh...vor 2018 wärst du möglicherweise (Tabelle für die Konstellation nicht angeschaut) sogar zurückgestuft worden
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.04.2020 13:06
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, da ich die Arbeit bereits heute ausführe, nur die Organisationsstruktur noch offiziel geändert werden muss.
Wenn du arbeit jetzt schon machst, warum wirst du nicht auch jetzt schon dafür bezahlt?
Wurde dir dies denn übertragen? Dann bist du nämlich schon E12!
Wenn nicht, darfst du es ja überhaupt nicht machen.
Die Orgastruktur hat ja gleich nüscht mit deiner Eingruppierung zu tun!
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 23.04.2020 13:21

Wurde dir dies denn übertragen? Dann bist du nämlich schon E12!
Wenn nicht, darfst du es ja überhaupt nicht machen.


Dann wäre praktischerweise die Frage nach Stufenlaufzeit auch schon erledigt  :D
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 13:43
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.

Das heißt, wenn die EG12 Aufgaben offiziel übertragen werden, würde ich sofort in E12 eingruppiert werden und es würde keine Chance bestehen, dass die drei Jahre bisherhige Stufenlaufzeit in EG11 berücksichtigt werden und ich hätte einfach Pech gehabt? Auch nicht in Form einer "Führung auf Probe" bzw. warten mit der Höhergruppierung. Wobei hier 12 Monate eine lange Zeit sind. Wir hatten Fälle, da hat man 2-3 Monate gewartet, weil es für die Mitarbeiter dann besser gewesen ist.

Führung auf Probe könnte im schlimmsten Fall ja bedeuten, dass ich - bei "Nichtbestehen" - in E11 bleiben müsste, obwohl die Stelle mit E12 bewertet ist? Habe ich das richtig verstanden?
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 13:46
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Wenn Du ablehnst, wird auch nichts übertragen. Sofern dem AG Alternativen fehlen, kann das ein Hebel sein.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 13:55
Wenn ich ablehne, könnte das Thema allerdings insgesamt vom Tisch sein und es könnte dann ggf. alles beim alten bleiben (E11). Dann hätte ich nichts gewonnen, eher im Gegenteil.

Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Also Führung auf Probe oder die Höhergruppierung ein Jahr schieben sind nicht möglich?
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 23.04.2020 13:58
Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Ja. Wobei mehr Geld zu bekommen nicht unbedingt eine bittere Pille sein muss ;)

Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 23.04.2020 14:06


Also Führung auf Probe oder die Höhergruppierung ein Jahr schieben sind nicht möglich?

Doch, aber eben nur einvernehmlich oder "Kuhhandel".


Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 14:07
Eine Höhergruppierung kann nicht geschoben werden. Was man schieben kann, ist die nicht nur vorübergehende Übertragung der maßgeblichen Tätigkeit.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 14:10
Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Ja. Wobei mehr Geld zu bekommen nicht unbedingt eine bittere Pille sein muss ;)

Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.

Ja, korrekt! Natürlich ist es eine super Sache, wenn eine Höhergruppierung möglich ist. Wenn man aber 12 Monate weiter denkt und direkt nach Stufensteigerung höhergruppiert werden würde, gehen einem auf 9 Jahre gerechnet 20.000 € flöten. Aber vielleicht ist das tatsächlich die falsche Denkweise?!

Stufenlaufzeitverkürzung jetzt sofort - also vor Übertragung der Höhergruppierung meinst du dann, oder? Weil wenn ich bspw. im Juni in EG12 eingruppiert werden würde, müsste die Verkürzung ja vorher stattfinden. In EG12 wäre es dann ja theoretisch eine Verkürzung erst wieder nach der Hälfte der erreichten Stufenlaufzeit möglich, wenn ich es richtig im Kopf habe. 
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 23.04.2020 14:15

 In EG12 wäre es dann ja theoretisch eine Verkürzung erst wieder nach der Hälfte der erreichten Stufenlaufzeit möglich, wenn ich es richtig im Kopf habe. 

Dass wäre mir neu. In der Protokollerklärung zur Stufenlaufzeitverkürzung heißt es i.Ü. "Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung"
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 14:16
Tariflich ist auch eine Verkürzung der Stufenlaufzeit auf 0 Tage möglich.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 14:21
Demnach könnten Sie mir die bisherhige Stufenlaufzeit in E11 (3 Jahre) in Form einer Stufenverkürzung dann auch in E12 "anrechnen", aber es ist keine Verpflichtung und müsste mit einer Leistung über dem Durchschnitt begründet werden, siehe Haufe:

Um die für den Stufenaufstieg in den Entwicklungsstufen erforderliche Zeit verkürzen zu können, müssen die Leistungen des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegen. Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen. In diesem Fall kann die Stufenlaufzeit (vgl. § 16) abgekürzt werden. § 17 enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden.

Ob der AG sich aber hierrauf einlässt, puh... So einen Fall hat es natürlich bei uns noch nie gegeben ;)

Und Führung auf Probe bis zum Erreichen des Stufenaufstiegs in E11 Stufe 5 ist bei dieser Konstellation (Übertragung Tätigkeiten E12 ab Juni) dann doch vom Tisch, oder?

Sorry, dass ich soviele Nachfragen habe  ;)
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.04.2020 14:22
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.
Also du bist jetzt schon bereit für dienen AG unterbezahlt Tätigkeiten auszuüben, die er dir nicht überträgt?
Und der AG toleriert es, dass du ohne, dass er dir die Aufgaben überträgt, du diese Aufgaben ausübst?
Und regst dich auf, dass du "Stufenlaufzeit" verlierst?
Und der AG hat damit ein Problem dir jetzt einen Zettel zu geben, auf dem steht: Hiermit übertragen wir ihnen die folgenden Tätigkeiten zum 1.10.2021?
(und mit unsichtbarer Tinte steht dann darunter: Und bis dahin machen sie den Kram trotzdem!)

Zitat
Das heißt, wenn die EG12 Aufgaben offiziel übertragen werden, würde ich sofort in E12 eingruppiert werden
Ja und bis dahin dürftest du die Tätigkeiten nicht ausüben (sofern sie eingruppierungsrelevant sind)
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 14:25
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 14:26
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.
Also du bist jetzt schon bereit für dienen AG unterbezahlt Tätigkeiten auszuüben, die er dir nicht überträgt?
Und der AG toleriert es, dass du ohne, dass er dir die Aufgaben überträgt, du diese Aufgaben ausübst?
Und regst dich auf, dass du "Stufenlaufzeit" verlierst?
Und der AG hat damit ein Problem dir jetzt einen Zettel zu geben, auf dem steht: Hiermit übertragen wir ihnen die folgenden Tätigkeiten zum 1.10.2021?
(und mit unsichtbarer Tinte steht dann darunter: Und bis dahin machen sie den Kram trotzdem!)

So kann man es fast sagen, wobei es etwas komplizierter ist:

Die Tätigkeiten führe ich tatsächlich erst aus, wenn die Umorganisation stattgefunden hat (Juni 2020). Aktuell und bis zu dieser Umorganisation habe ich noch jemanden "über" mir. Dies würde mit der Umorganisation wegfallen und ich würde dadurch eine Entgeltgruppe (E12) steigen.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 14:29
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.

Sehe ich auch so, aber dann nochmal meine Frage zur Führung auf Probe, die ggf. untergegangen ist:

Laut Haufe:

Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.

Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 23.04.2020 14:31
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden.

Da sehe ich auch das Problem. Stufenlaufzeitverkürzungen sind bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich. Diese zu messen ist schwer, wenn es keine regelmäßigen Beurteilungen gibt.
Insofern wird erwartungsgemäß der Personalrat meckern, bzw. einer Verkürzung nicht zustimmen und insoweit der Arbeitgeber diese nicht ohne weiteres anbieten / durchführen können oder wollen.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.04.2020 14:31
So kann man es fast sagen, wobei es etwas komplizierter ist:

Die Tätigkeiten führe ich tatsächlich erst aus, wenn die Umorganisation stattgefunden hat (Juni 2020). Aktuell und bis zu dieser Umorganisation habe ich noch jemanden "über" mir. Dies würde mit der Umorganisation wegfallen und ich würde dadurch eine Entgeltgruppe (E12) steigen.
Durch den Wegfall einer Person in der Organisation ändert sich aber nicht automatisch deine Tätigkeiten und Zeitanteile.
Also führt du jetzt doch noch nicht die Tätigkeiten (konkret in dem entsprechenden Zeitumfang) aus (obwohl du oben das indirekt behauptest)

Also wenn du Angst hast bei der Führung auf Probe zu versagen, dann musst du wohl in den Apfel beißen und die "Zeit" verlustig schreiben.
Alle andere Wege sind ziemlich illusorisch.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 23.04.2020 14:33
Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!

Welchen Sinn, wenn nicht bei Nichtbewährung in der bisherigen Entgeltgruppe zu bleiben, sollte sonst eine Erprobung haben?
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 14:34
Die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit durch den AG ist für die Eingruppierung ohnehin ohne Belang.

Bei Führung auf Probe wird die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend zur Erprobung übertragen. Es erfolgt noch keine Höhergruppierung, es gibt stattdessen eine Zulage. Bestehst Du die Erprobung nicht, kann der AG Dir wieder eine E11-Tätigkeit zuweisen.
Titel: Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Marco82 am 23.04.2020 14:56
Alles klar, ihr habt mir sehr weitergeholfen, vielen Dank :)

Ich werde mit der Führung auf Probe ins Rennen gehen und hoffe, dass dies auch für den AG eine Möglichkeit darsteht. Angst zu versagen habe ich nicht, ich bin bereits 10 Jahre beim AG und es läuft super ;)