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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: patriot am 26.04.2020 19:40

Titel: Kündigungsfrist während bzw. mit Elternzeit - richtig berechnen
Beitrag von: patriot am 26.04.2020 19:40
Liebes Forum,

meine Frau ist seit November 2012 bei einem Landkreis beschäftigt , seit Januar 2017 in Elternzeit. Sie möchte sich nun bei einem anderen Arbeitgeber bewerben, wir rätseln gerade aber über die Kündigungsfrist.

Ich hätte vermutet Anstellung bis maximal 5 Jahre – Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende bin mir aber nicht ganz sicher wie sich das mit der Elternzeit verhält, hätte vermutet wie bei stufenaufstieg zählt die Zeit einfach nicht.
Hat hier jemand für mich nen Tipp ggf. mit einem Link.

Herzlichen Dank
Titel: Antw:Kündigungsfrist während bzw. mit Elternzeit - richtig berechnen
Beitrag von: Spid am 26.04.2020 19:53
Elternzeit ist Beschäftigungszeit i.S.d. §34 Abs. 3 TVÖD. Maßgeblich ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, die einzige Ausnahme ist in der genannten Norm selbst normiert.
Titel: Antw:Kündigungsfrist während bzw. mit Elternzeit - richtig berechnen
Beitrag von: patriot am 26.04.2020 19:57
Lieber Spid, ich hatte als jahrelanger mitleser schon etwas auf deine Antwort gehofft :)

Daraus schließe ich

(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.

Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende oder? Ein Ja oder Nein würde mir - absolut- genügen :)
Titel: Antw:Kündigungsfrist während bzw. mit Elternzeit - richtig berechnen
Beitrag von: Spid am 26.04.2020 20:22
Sofern es kein befristetes Arbeitsverhältnis ist, ist das zutreffend.
Titel: Antw:Kündigungsfrist während bzw. mit Elternzeit - richtig berechnen
Beitrag von: WasDennNun am 27.04.2020 07:38
Und immer schön daran denken: Man kann einvernehmlich auch vorher den Vertrag auflösen.