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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: carriegross am 29.04.2020 12:37

Titel: Erst sachgrundlos befristet in einer Behörde und dann befristet iRd ANÜ möglich?
Beitrag von: carriegross am 29.04.2020 12:37
Hallo,

ist es gesetzlich erlaubt, wenn man erst in einer Behörde direkt sachgrundlos befristet ist und dann danach (nicht direkt im Anschluss) über einen Personaldienstleister bei dieser Behörde i. R. d. Arbeitnehmerüberlassung befristet für zwei Jahre angestellt wird?

Danke Euch.

LG
Titel: Antw:Erst sachgrundlos befristet in einer Behörde und dann befristet iRd ANÜ möglich?
Beitrag von: Spid am 29.04.2020 12:43
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Anstellung bei der Behörde oder Arbeitnehmerüberlassung durch einen Dritten?
Titel: Antw:Erst sachgrundlos befristet in einer Behörde und dann befristet iRd ANÜ möglich?
Beitrag von: carriegross am 29.04.2020 12:46
Ich war vor ein paar Jahren sachgrundlos direkt bei einer Behörde angestellt.

Jetzt habe ich mich bei einem Personaldienstleister beworben, der i. R. d. Arbeitnehmerüberlassung jemanden genau für diese Behörde für zwei Jahre befristet sucht.

Ist das möglich?
Titel: Antw:Erst sachgrundlos befristet in einer Behörde und dann befristet iRd ANÜ möglich?
Beitrag von: Spid am 29.04.2020 13:18
Klar, warum denn nicht?
Titel: Antw:Erst sachgrundlos befristet in einer Behörde und dann befristet iRd ANÜ möglich?
Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2020 13:27
Die Behörde wird dadurch ja nicht dein AG.
Der Personaldienstleister ist doch dein AG.