Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: FrankG1 am 29.04.2020 19:18
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Angenommen ein Angestellter kündigt seine Stelle zum 30.6. eines Jahres.
Berechnet sich die LOB, die dann im Folgejahr an ihn ausgezahlt wird, dann nur auf Grundlage eines halben Jahresgehalts?
Die Ziele, die ursprünglich für das ganze Jahr vereinbart worden waren, sind im Zeitraum bis zum Ausscheiden erreicht worden.
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...kommt auf den Inhalt der entsprechenden Dienstvereinbarung an...wer sollte diese denn hier kennen?
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Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
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Wir reden über tausende AG - da ist von kein Anspruch über anteiliger Anspruch bis voller Anspruch alles üblich.
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Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
Wer weg ist bekommt nüscht, außer er klagt, dann aber nur vielleicht, weil man dann die DV aus der Schublade zieht und nachschaut.
So scheint es bei den Kommunen üblich.
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Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
Wer weg ist bekommt nüscht, außer er klagt, dann aber nur vielleicht, weil man dann die DV aus der Schublade zieht und nachschaut.
So scheint es bei den Kommunen üblich.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Aussage in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend ist.
Über die Beurteilung eines möglichen Anspruchs hat Spid alles gesagt.