Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: JR123 am 29.04.2020 19:52
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Hallo,
Bezug auf die Kurzarbeit: gibt es jetzt schon eine offizielle Vereinbarung für den sozialen Dienst?
MA sollen in Kurzarbeit geschickt werden und ich finde keine Vereinbarung im TVÖD mit der möglichen Regelung?
Danke für eure Info :)
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Die Voraussetzungen für Kurzarbeit finden sich im SGB III. Der TV COVID gilt grundsätzlich auch im Sozial- und Erziehungsdienst, auch wenn die Tarifvertragsparteien diesen Bereich nicht als Zielsetzung hatten und für diesen Bereich offensichtlich (eigentlich) keinen Handlungsbedarf gesehen haben.
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Der TV COVID ist grundsätzlich nicht für den SuE gedacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113807.msg168818.html#msg168818), er gilt nur in Betrieben, deren AG Mitglied im jeweiligen KAV ist und eröffnet dem AG keine Möglichkeit, das Entgelt zu reduzieren (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168641.html#msg168641).
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Danke euch. Das ist auch aktuell mein Stand, dass es für den sozialen Dienst (noch) nicht gilt.
Und stelle die vorgenommene Entscheidung vom AG sehr in Frage.
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Hallo, das würde mich auch interessieren. Wir haben am Donnerstag die Ankündigung zur Kurzarbeit rückwirkend zum 01.April vom Arbeitgeber/Stadt erhalten.
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Dein AG scheint zu verspäteten Aprilscherzen aufgelegt zu sein.
Der TV COVID ist grundsätzlich nicht für den SuE gedacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113807.msg168818.html#msg168818), er gilt nur in Betrieben, deren AG Mitglied im jeweiligen KAV ist und eröffnet dem AG keine Möglichkeit, das Entgelt zu reduzieren (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168641.html#msg168641).
Hier dürft doch alles dazu stehen. Oder was möchtest du genau wissen?
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Mal abgesehen davon, daß eine Rückwirkung ohnehin nicht möglich ist.
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Richtig, sorry, der TV Covid gilt rückwirkend ab 01.04, die Kurzarbeit ab 08.05, da die 7 Tage ab Ankündigung eingehalten werden müssen.
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Und wenn der AG das Entgelt rechtswidrig kürzt, reichst Du Klage ein. Ein entsprechendes Muster einer Klageschrift findet sich im verlinkten Thread.
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Es heißt, die Kommune stockt auf 95% auf. Also 5% weniger werden es sein, was ja wirklich erträglich ist.
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Du kannst auch gerne mir 5% Deines Entgelts überlassen - macht Dir ja nichts aus.
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Es heißt, die Kommune stockt auf 95% auf. Also 5% weniger werden es sein, was ja wirklich erträglich ist.
Der Aufstockungsbetrag ist steuerpflichtig und mit dem 80% des regulären Entgelt übersteigenden Anteil auch sozialversicherungspflichtig. Die tatsächliche Einbuße läge also deutlich über 5 %.
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Es gibt im SuE schlicht keine tarifliche Änderung aufgrund von COVID19 ... Punkt, weitere Meinungsäußerungen sind nicht nötig.
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Was nötig ist und was nicht, legst Du hier in Deiner Eigenschaft als Blockwart fest?