Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Shobu am 04.05.2020 21:11
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Angenommen ein Leiter IT in einer Kommunaleneinrichtung mit 600 Arbeitsplätzen ist in E13 eingruppiert. Nun scheidet der Leiter IT aus und die Stelle wird intern nachbesetzt. Wird die Stelle automatisch mit E13 nachbesetzt?
Kann der Leiter IT schlechte eingruppiert sein als einer seiner unterstellten?
MfG
shobu
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Wenn die auszuübende Tätigkeit dieselbe bleibt, führt dies zur Eingruppierung in E13, sofern ggfs. die Voraussetzungen in der Person erfüllt werden.
Ja.
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Voraussetzung in der Person bedeutet?
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Eine in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung bestimmte Vorbildung oder Ausbildung.
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Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
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Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
Naja, kommt drauf an was du aufgeweicht nennst.
Es gibt ein Entgeltordnung, und die gilt nun mal.
Und ITler können "einfacher" als Büroler eine EG13 ohne Studium bekommen, weil es eben in der EGO entsprechende Tätigkeiten, die eben kein Studium voraussetzen.
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Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
Naja, kommt drauf an was du aufgeweicht nennst.
Es gibt ein Entgeltordnung, und die gilt nun mal.
Und ITler können "einfacher" als Büroler eine EG13 ohne Studium bekommen, weil es eben in der EGO entsprechende Tätigkeiten, die eben kein Studium voraussetzen.
Das meinte ich mit aufgeweicht. Danke.