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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 05.05.2020 06:14

Titel: schwangere Erzieherin umsetzen anstatt Beschäftigungsverbot
Beitrag von: Ole am 05.05.2020 06:14
Guten Morgen,

wir haben eine schwangere Erzieherin. Sie war auch beim Betriebsarzt und der meinte, ein Einsatz im Hortbetrieb sei weiterhin möglich, wenn Regeln eingehalten werden. Die können wir einhalten und haben die Dame in den Hort umgesetzt. Diese weigert sich nun auf Grund der Coronasituation im Hort zu arbeiten und möchte, das wir ihr ein Beschäftigugnsverbot aussprechen... nun meine Frage, kann ich sie in die Verwaltung umsetzen?
Titel: Antw:schwangere Erzieherin umsetzen anstatt Beschäftigungsverbot
Beitrag von: Kat am 05.05.2020 07:14
Der Arbeitgeber spricht kein Beschäftigungsverbot aus, das macht der Arzt. Und was soll eine Erziehrin in der Verwaltung tun? Rechtsgutachten schreiben?
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Beitrag von: Lars73 am 05.05.2020 07:22
@Kat
Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 (1) Nr. 3 MuSchG ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

@Ole
Soweit dies Arbeitsvertraglich möglich und auch zumutbar ist.
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Beitrag von: Spid am 05.05.2020 07:30
Genehmigung zur Kündigung bei der zuständigen Behörde beantragen und kündigen. Man muß nicht nach Möglichkeiten für AN suchen, die renitent die Arbeit verweigern.
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Beitrag von: Feidl am 05.05.2020 08:07
Schwangere kündigen?  ???
Das wird die Kommune wohl kaum durchbekommen, nicht wegen sowas.
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Beitrag von: Lars73 am 05.05.2020 08:11
Wenn sie sich weigert zu arbeiten wäre eine Kündigung grundsätzlich möglich. Man kann sich streiten ob man vorher abmahnen muss. Wäre wohl geboten.

Die Gefährdungseinschätzung des Betriebsarztes erscheint vertretbar und hätte gute Chancen auch vor Gericht akzeptiert zu werden. Wenn es individuelle Risikofaktoren gibt könnte der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen.
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Beitrag von: Kryne am 05.05.2020 09:08
Der Arbeitgeber spricht kein Beschäftigungsverbot aus, das macht der Arzt. Und was soll eine Erziehrin in der Verwaltung tun? Rechtsgutachten schreiben?

Also ich mache hier als Ingenieur ausreichend Verwaltungskleinkram nebenher mit, für den ich weder eine Ausbildung noch sonst was bräuchte.

Setz mir hier Jemanden hin der nicht völlig bescheuert ist, gib mir nen halben Tag Zeit für Erklärungen und die Person wäre schon mal jeden Tag 1-1,5 Stunden beschäftigt. Gut hierbei ist jetzt eingerechnet, dass die Person das vermutlich nicht so schnell abarbeiten würde wie ich zur Zeit.

Wiederhole das bei 3-4 anderen Kollegen und die Person ist für nen ganzen Arbeitstag beschäftigt.

Ich denke in so gut wie jeder Verwaltung wird sich ausreichend kram finden lassen, den Jemand mit einer ganz kurzen Einarbeitung abarbeiten kann und damit dann Jemanden entlastet der seine Zeit dann sinnvoller nutzen kann.

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Beitrag von: Spid am 05.05.2020 09:20
Schwangere kündigen?  ???
Das wird die Kommune wohl kaum durchbekommen, nicht wegen sowas.

„Sowas“ ist die Verweigerung der Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Die ist schneller weg, als sie „Aber ich bin doch schwanger...“ jammern kann - wenn man will!
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Beitrag von: Ole am 05.05.2020 09:22
Sie hat noch nicht mal einen Mutterpass vorgelegt, weil sie noch keinen Termin beim Frauenarzt hatte - also vielleicht drei Wochen schwanger und macht schon so einen Aufriss, dass sie ins Beschäftigungsverbot will
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Beitrag von: clarion am 05.05.2020 22:20
 :o

Wenn der Betriebsarzt eine Hortbeschäftigung für machbar hält, würde ich sie einfach in den Hort umsetzen. Mit der Einschaltung des Betriebsarztes seid ihr jedenfalls der Fürsorgepflicht hinreichend nachgekommen. Und wenn die MA das auch nicht will, dann soll sie sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen lassen.
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Beitrag von: Infa am 06.05.2020 06:01
Das wird die MA wohl auch machen.
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Beitrag von: Ole am 06.05.2020 07:46
Wir haben, auf Grund der Aussage vom Betriebsarzt, dass ein Einsatz im Hort möglich ist, sie in den Hort umgesetzt. Das möchte sie nicht - wegen Corona und bittet uns um ein Beschäftigungsverbot - sie schrieb, das wir es als Arbeitgeber doch nicht verantworten und sicherstellen können, das niemand mit Corona infiziziert sei und wir sie solcher Gefahr aussetzen.
Sie hat einen Krankenschein vorgelegt bis erstmal 15.05.

 >:(
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Beitrag von: Spid am 06.05.2020 07:51
Durch MDK überprüfen lassen und dann ggfs. kündigen und Strafanzeige wegen Betrugs gegen die TB und den Arzt stellen.
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Beitrag von: was_guckst_du am 06.05.2020 08:20
...es gibt Schwangere, die arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes durch und es gibt Schwangere, die ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Schwangerschaft sich total "krank" fühlen...ist vieles typbedingt...
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Beitrag von: clarion am 06.05.2020 19:16
Dann bleibt die Kollegin hoffentlich zu 100% zu Hause allein und lässt sich Lebensmittel vor die Tür stellen, denn in den Supermarkt zu gehen oder spazieren zu gehen wäre doch unverantwortlich. Sie könnte auf jemanden mit Corona treffen.
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Beitrag von: Ole am 07.05.2020 08:07
 :P

ich kann ihr das ja so mitteilen  :P