Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Euphyll am 05.05.2020 17:48
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Müssen gestellte Verdachtsdiagnosen eines Arztes bei der amtsärztl. Untersuchung zum Beamten auf Probe angegeben werden, wenn nicht explizit nach Verdachtsdiagnosen gefragt wird?
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Hallo, man muss die Arztbesuche der letzten fünf Jahre angeben. Wenn es "exotischere" Facharztbesuche oder häufige Arztbesuche sind, wird auch nachgefragt. Bei einer Frau würde der Amtssarzt eher nicht fragen, warum man bei einem Gynäkologen war, bei einem Mann schon. Ich kann nicht dazu raten, aktiv Verdachtsdiagnosen zu verschweigen.
Die Amtsärztin die mich untersucht hat, hat Arztberichte von zweien meiner Ärzte angfordert. Einen hatte ich schon bei der Untersuchung mit, weil ich damit sehr stark damit gerechnet habe, dass eine bestehende chronische Beeinträchtigung thematisiert wird. Einen anderen Arztebricht über eine Langzeitblutdruckmessung musste ich nachliefern. Ich habe keine Schweigepflichtsentbindungserklärungen unterzeichnen müssen.
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Hallo, man muss die Arztbesuche der letzten fünf Jahre angeben.
Alle? Die kriegt man doch gar nicht zusammen ... Muss man sich beim Arzt eine Art Terminprotokoll drucken lassen?
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Nicht mit Datum. Ich habe die Fachrichtung der Ärzte aufgezählt mit ungefährer Angabe.