Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Seyka84 am 05.05.2020 19:10
-
Hallo liebes Forum
Ich bin Dienstordnungsangestellte im gehobenen Verwaltungsdienst. Mir wurde die Möglichkeit der Überführung in ein "echtes" Beamtenverhältnis angezeigt.
Besoldungstechnisch macht dies ja absolut keinen Unterschied. Gibt es überhaupt irgendwelche nennenswerten Gründe, weshalb eine Überführung Sinn oder keinen Sinn macht?
Vielen lieben Dank.
-
Wenn du deine Behörde irgendwann einmal verlassen willst ist ein Beamtenverhältnis zweckmäßiger, da außerhalb der BGs kaum jemand etwas mit DO-Angestellten anfangen kann. Die allermeisten wissen überhaupt nicht, was das ist und erst recht nicht, wie man dich dienstrechtlich unterbringen kann.
-
Ein Laufbahnwechsel in den hD war/ist als DO-Angestellter einfacher. Früher gab es auch spezielle Zulagen, das sind aber Altfälle.
Eine Verbeamtung sollte später auch problemlos möglich sein. Richtig ist aber, dass man dann einfacher zwischen den Behörden wechseln kann.
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde: Das DO-Recht ist Anachronismus aus Zeiten des Kaiserreichs, als man den selbstverwalteten Sozialversicherungsträgern die Personalhoheit übertrug und dort gerade keine Beamtenverhältnisse wollte. Das DO-Recht war über Generationen die Chance für Menschen aus unteren Schichten einen gewissen Aufstieg in der Verwaltung bis hin in den hD zu erreichen, was für viele in der normalen Verwaltung nicht möglich gewesen wäre.
-
Wenn du deine Behörde irgendwann einmal verlassen willst ist ein Beamtenverhältnis zweckmäßiger, da außerhalb der BGs kaum jemand etwas mit DO-Angestellten anfangen kann. Die allermeisten wissen überhaupt nicht, was das ist und erst recht nicht, wie man dich dienstrechtlich unterbringen kann.
Hätten staatliche Stellen außerhalb der Sozialversicherung überhaupt die rechtliche Möglichkeit, DO-Verhältnisse zu begründen oder fortzusetzen? Kenne sowas persönlich nur auf dem kirchlichen und privatrechtlichen Bereich ("beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge").
-
Hätten staatliche Stellen außerhalb der Sozialversicherung überhaupt die rechtliche Möglichkeit, DO-Verhältnisse zu begründen oder fortzusetzen? Kenne sowas persönlich nur auf dem kirchlichen und privatrechtlichen Bereich ("beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge").
Casiopeia hat es abschließend dargelegt. Bei Bedarf für weitere Recherchen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnungsangestellter