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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Motimile am 06.05.2020 10:41
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Hallo,
ich bin noch nicht so lange im ÖD, daher noch recht unerfahren. Ich habe momentan eine halbe unbefristete Stelle, die andere Hälfte ist befristet. Nun wird demnächst bei uns eine höhere Stelle ausgeschrieben auf die ich mich gerne bewerben möchte. Ziemlich sicher wird diese befristet ausgeschrieben. Wie wäre denn die Lage, sollte ich tatsächlich diese Stelle bekommen. GIbt es die Mögllichkeit die Unbefristung mitzunehmen? Ist das irgendwie gesetzlich festgelegt oder können das die Arbeitgeber selbst festlegen, ob das möglich ist oder nicht? Wüsste das gerne vorher, bevor ich mich drauf bewerbe.
Vielen Dank.
LG
Motimile
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Normalerweise läuft es so, daß man befristet umgesetzt wird, bei Höherwertigkeit in der Zeit die Zulage erhält, und wenn die Befristung ausläuft kommt man wieder auf seine alte Stelle oder eine gleichwertige der alten Stelle. Dein unbefristeter Arbeitsvertrag bleibt die ganze Zeit bestehen.
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Nein, so ist es leider bei uns nicht. Wenn du dich auf eine andere Stelle bewirbst und den Zuschlag kriegst, dann hast du mit der alten Stelle nix mehr zu tun. Diese wird dann neu besetzt. Neue Abteilung, neuer Vertrag, neuer Chef.
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Es ist rechtlich nicht zu beanstanden wenn dein Arbeitgeber es so macht. Dürfte aber eher die Ausnahme sein. Die Behörden die ich kenne machen es meist wie von Kat beschrieben. Du kannst Du ja vorschlagen 50% die Dauerstelle und 50% die neue Tätigkeit zu machen.
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Es ist rechtlich nicht zu beanstanden wenn dein Arbeitgeber es so macht. Dürfte aber eher die Ausnahme sein. Die Behörden die ich kenne machen es meist wie von Kat beschrieben. Du kannst Du ja vorschlagen 50% die Dauerstelle und 50% die neue Tätigkeit zu machen.
Ohne Not einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten, obwohl ein unbefristeter vorliegt, ist rechtlich sehr wohl zu beantstanden.
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Gegen welche rechtliche Vorgabe soll es denn verstoßen?
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Es kommt drauf an.
Wenn es sich um eine Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG handelt, ist es ohne weiteres möglich, Beschäftigten einem Änderungsvertrag zu geben (oder einen Auflösungsvertrag anzubieten) und ein (neues) befristetes AV einzugehen. Dazu müsstest Du aber einverstanden sein und auch objektiv ein Sachgrund für die Befristung vorliegen.
Sollte für die Befristung der ausgeschriebenen Tätigkeit kein Sachgrund vorliegen, wäre eine Befristungsabrede aufgrund des Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG unzulässig. Nach § 16 TzBfG würde dann ein unbefristetes AV entstehen, welches Du vor dem Arbeitsgericht bis 3 Wochen nach Beendigung der Befristung einklagen könnntest.
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Mein jetziger Vertrag ist 50% unbefristet und 50% mit Sachgrund befristet. Bei der evtl. neuen Stelle steht noch nicht fest wie sie ausgeschrieben werden soll. Evtl ohne Sachgrund. Das würde ich dann natürlich nicht machen. Aber deshalb ja meine Frage ob ich beim gleichen Arbeitgeber aber eben anderes Referat meine 50% Unbefristung rechtlich nicht einfach mitnehmen kann.
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Das kann Dir hier keiner Beantworten, weil keiner hier weiß, ob Dein Arbeitgeber das so mitmacht. Er könnte fordern, du bekommst die andere Stelle nur, wenn Du deinen jetzigen Vertrag auflöst und einem neuen Vertrag mit Befristung zustimmst. Das wäre aber, wie von mir geschrieben, nur zulässig wenn diese Stelle mit Sachgrund befristet ist.
"Mitnehmen" könntest Du den unbefristeten AV natürlich auch, wenn der AG einverstanden wäre. Nur müsste man dann auch für die restlichen 50 % der Stelle (wenn es denn eine 100 % Stelle ist), entweder Deine Arbeitszeit unbefristet erhöhen oder es müsste ein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegen, da die Arbeitszeiterhöhung dann einen erheblichen Umfang hätte (=mehr als 25 %). Ist die Stelle ohne Sachgrund befristet würde es also nicht gehen (50 % unbefristeter, 50 % befristete Arbeitszeiterhöhung).
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ok, dann aber trotzdem danke für den Versuch.
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Bei einer geplanten Befristung ohne Sachgrund würde man Bewerber mit Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber sowieso ausschließen.
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Aber deshalb ja meine Frage ob ich beim gleichen Arbeitgeber aber eben anderes Referat meine 50% Unbefristung rechtlich nicht einfach mitnehmen kann.
Ja, kann man. Muss der AG aber auch wollen. Und müssen muss er es wohl nicht.
Am bestens jetzt schon mit allen entsprechenden Stellen sprechen, dass du Interesse an diese Tätigkeiten hättest.
Dann kann der AG sich die Ausschreibung evtl. sparen und dich dort einsetzen oder er sagt, no way und du kannst dir die Bewerbung sparen.