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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 06.05.2020 16:14
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Hallo,
wenn der AG ein Beschäftigungsverbot ausspricht, zahlt er ja das volle Gehalt weiter.. bekommt er trotzdem als Erstattung die U2 Umlage oder greift das nur, wenn der Arzt ein BV ausspricht?
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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1. Warum will der Arbeitgeber denn ein Beschäftigungsverbot aussprechen (generelles Beschäftigungsverbot) ?
2. Offenbar handelt es sich hier um die Frage eines Arbeitgebers. Der sollte solche Fragen nicht in einem Forum stellen sondern bei der zuständigen Stelle (hier die Krankenkasse)
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Es wird nicht die U2-Umlage, sondern nach dem AAG das Mutterschaftsgeld erstattet. Einzelheiten bitte im allgemeinen Diskussionsforum erfragen.
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2. Offenbar handelt es sich hier um die Frage eines Arbeitgebers. Der sollte solche Fragen nicht in einem Forum stellen sondern bei der zuständigen Stelle (hier die Krankenkasse)
Besser hier als gar nicht. Da im allgemeinen Diskussionsforum kein Thread zu diesem Thema eröffnet wurde, hat der TE deinen Tipp hoffentlich erfolgt.
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Es wird nicht die U2-Umlage, sondern nach dem AAG das Mutterschaftsgeld erstattet. Einzelheiten bitte im allgemeinen Diskussionsforum erfragen.
Mutterschaftsgeld ist natürlich falsch, sorry. Es muss Mutterschutzlohn heißen.