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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mask am 06.05.2020 18:21
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Hallo und guten Abend zusammen,
bisher war ich immer der Meinung dass bei der Entfristung eines Arbeitnehmers ein Änderungsvertrag gefertigt wird, da das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, lediglich die Befristung entfällt.
Nun berichtet mir eine benachbarte Behörde, dass sie per Erlass aufgefordert wurden, immer einen neuen Arbeitsvertrag zu erstellen und keine Änderungsverträge.
Warum das so sein soll, wüssten sie aber auch nicht.
Kann hier jemand helfen ?
VG der Mask
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Auch im laufenden Arbeitsverhältnis können die Arbeitsvertragsparteien täglich, stündlich, minütlich neue Arbeitsverträge schließen, ohne daß dies den Bestand des Arbeitsverhältnisses berührt.
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Das sehe ich ja ein, ich frage mich nur, nach dem Nutzen bzw. welchen Mehrwert das haben soll. Ist es nicht "sauberer" nur einen Vertrag zu haben und diesen nur bezüglich der Befristung / Entfristung abzuändern ?
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Auch bei einem Arbeitsvertrag und einem Änderungstarifvertrag hat man zwei Verträge.
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Das sehe ich ja ein, ich frage mich nur, nach dem Nutzen bzw. welchen Mehrwert das haben soll. Ist es nicht "sauberer" nur einen Vertrag zu haben und diesen nur bezüglich der Befristung / Entfristung abzuändern ?
Sauberer ist es doch, wenn man sich nur eine Vertrag durchlesen muss und nicht 2 oder mehr, die aufeinander aufbauen.
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Auch bei einem Arbeitsvertrag und einem Änderungstarifvertrag hat man zwei Verträge.
Änderungstarifvertrag.
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*Änderungsvertrag
Scheiß Autokorrektur
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Je länger ich darüber nachdenke, umso nachvollziehbarer ist es. Ich danke euch drei für eure Hilfe!