Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Catibe am 07.05.2020 20:12
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Hallo zusammen,
ich brauch eine kurze Auskunft bezüglich Probezeit als A9.
Probezeit fing im Januar an und endet voraussichtlich im Juli.
Im Normalfall wird man nach Ablauf der 6 Monate befördert. Ist diese Beförderung rückwirkend zum Januar oder erst ab Ablauf der Probezeit.
Vielen Dank vorab für die Info😊
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Sicher, dass du im richtigen (Unter)Forum bist?
Die Probezeit beträgt regelmäßig 3 Jahre und ihr Ende ist auch keinesfalls automatisch mit einer Beförderung verbunden.
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Hallo zusammen,
ich brauch eine kurze Auskunft bezüglich Probezeit als A9.
Probezeit fing im Januar an und endet voraussichtlich im Juli.
Im Normalfall wird man nach Ablauf der 6 Monate befördert. Ist diese Beförderung rückwirkend zum Januar oder erst ab Ablauf der Probezeit.
Vielen Dank vorab für die Info😊
Falls du dich auf eine A 9 Stelle im mittleren Dienst - die zur Beförderung ausgeschrieben war - beworben hast, musst dich daraufhin 6 Monate auf diesem Posten bewähren, bevor du befördert werden kannst. Die Beförderung erfolgt entsprechend dem Datum der Freigabe und hängt von der Beurteilung ab (von den Punkten). Meistens rückwirkend.
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Danke für die Antworten.
Hab mich etwas unglücklich ausgedrückt.
Es ist eine A9 Stelle im mittleren Dienst,
auf die ich mich beworben hatte und da nun meine Probezeit absolvieren😉.
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Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?
@ Unwissender: Wie kann denn rückwirkend befördert werden?
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Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?
@ Unwissender: Wie kann denn rückwirkend befördert werden?
Eine rückwirkende Einweisung in die Stelle sollte doch möglich sein.
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Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?
Überall. § 22 Abs. 2 BBG.
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Ah, danke. Wieder etwas gelernt. Betrifft dann wohl nur Behörden mit scharfer Dienstpostenbewertung.
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Solche Behörden haben das "Problem" tatsächlich ständig. Bei vielen Bundesbehörden ist es allerdings üblich, zumindest zwei oder drei Funktionen zu bündeln (z. B. A 9 bis A 11 oder A 13h und A 14), so das die Erprobung nur beim Übergang in die nächste Funktionsebene (A 12 bzw. A 15) geleistet werden muss.
Bei höher bewerteten Dienstposten (häufig ab B 2) kann die Erprobung auch länger dauern, z. B. 12 Monate.