Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Canin am 08.05.2020 15:55
-
Hallo,
ich bin Historiker (MA) und konnte eine E9c - Stelle in der Verwaltung bekommen, die mir Spaß macht und in der ich erst mal beschäftigt bleiben möchte. Hin und wieder denke ich jedoch darüber nach, ein weiteres Studium zu absolvieren, Jura oder Verwaltungswissenschaften/Public Administration etc. Hintergrund ist der, dass ich sehr gerne im ÖD bleiben möchte, aber breiter aufgestellt sein will, wenn es irgendwann zum Wechsel oder zu einer Höhergruppierung kommen sollte (von der Kommune zum Bund, anderes Amt etc.pp.). Mein Chef sagt, dass sei nicht unbedingt nötig, denn ich sei ja schließlich auch als Historiker untergekommen. Ich weiss aber nicht, ob die Berufserfahrung alleine mir in ein paar Jahren behilflich ist, ohne verwaltungsrelevanten Abschluß. Wie ist das in der Praxis? In der Wirtschaft scheint es mir leichter zu sein, da hört man immer von "Netzwerk und es ist egal, was einer studiert hat, das interessiert nach 10 Jahren im Konzern niemanden mehr" usw.
-
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
-
Insb. mit Blick auf externe Bewerbungen wären Deine Chancen mit Jura oder Verwaltungswissenschaften ganz klar besser, ja.
-
Man kann sagen, das der Verwaltungsfachwirt in den meisten Fällen bei höherdotierten Verwaltungsstellen gefordert wird seitens Arbeitgeber. Der Rest ist dann Schicksal...
-
Aber der Verwaltungsfachwirt bringt einen selten über die E13, richtig? Da ich schon einen MA habe, möchte ich gerne auch einen entsprechenden anderen, besser verwertbaren MA oder Äquivalent machen
-
Das kann man so nicht sagen. Es liegt beim AG was er für Anforderungen bei einer Stelle stellt. Es gibt für Tarifbeschäftigte keine höhere Fortbildung, zumal sie in der Regel sehr Praxisorientiert ist und daher vom AG daher oft gefordert wird. Zuletzt habe ich eine Stelle gesehen, wo eine E14 Stelle mit Verwaltungsfachwirt möglich war. Das war aber eine klassische Verwaltungsstelle als Abtl. Es gibt da nicht Schwarz oder Weiß!
-
Aber der Verwaltungsfachwirt bringt einen selten über die E13, richtig?
Jawohl, er bringt einen selten (auf und) über E 13. Da E 12 im Verwaltungsbereich bereits eine eher seltene Eingruppierung ist, würde ich mit dieser Qualifikation nicht auf mehr als E 11 spekulieren. Allerdings hat sie den Vorteil, dass sie häufig vom AG finanziert wird.
-
Kommt auf den AG an. Bei meinem würde je nach Verwaltungsstelle der Verwaltungsfachwirt bis zur E13 reichen. Höhe Stellen habe ich bisher in den Ausschreibungen noch nicht gesehen.
-
Das bestreite ich auch gar nicht. Mir sind selbst mehrere Fälle bekannt, wo Personen auf Basis eines AL II auch in nach E 14 und E 15 dotierten Funktionen tätig sind. Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit AL II-Qualifikation ist das aber klar die Ausnahme. Hinzu kommt, dass solche Posten dann in aller Regel mit besonders erfahrenen und bewährten Kolleginnen und Kollegen besetzt werden. Den AL II absolvieren und davon ausgehen, alsbald eine Verwendung in oder oberhalb von E 13 angeboten zu bekommen, entspricht nicht dem typischen Karriereverlauf. Das ist nach Absolvierung in Verwaltungen nachgefragter wissenschaftlicher Hochschulabschlüsse anders.
-
Der AL II steht also gegen den MA Verwaltungswissenschaften bzw. Public Management/ Administration, mit dem ich sowohl als auch (gD/hD) erreichen könnte, mit dem AL II aber de facto bis E13 komme und darüber hinaus nur mit Glück. Gut, jetzt muss man nur wissen, ob einem der gehobene Dienst reicht oder ob man sich das eher nach oben hin offen lassen möchte. Da hadere ich halt noch mit mir...
-
Zu Beamtenlaufbahnen hat sich niemand eingelassen.
-
Eingelassen? Stört dich meine Formulierung "nach oben hin offen lassen" oder wie darf ich das verstehen?
-
gD und hD sind Beamtenlaufbahnen. Sie sind für TB bedeutungslos. Der ALII eröffnet den Zugang zu keiner von beiden.
-
Stimmt, du hast recht.
-
Insb. mit Blick auf externe Bewerbungen wären Deine Chancen mit Jura oder Verwaltungswissenschaften ganz klar besser, ja.
Käme man denn mit einem LLB. Rechtswissenschaften (FU Hagen) ebenso gut unter wie mit einem MA Public Administration/Verwaltungswissenschaften? Denn ersteres reizt mich mehr, es gäbe allerdings noch ein Fernstudium LLM Wirtschaftsrecht (TU Kaiserslautern), wobei ich da noch nicht so beurteilen kann, wie Wirtschaftsrecht als Schnittstellen"wissenschaft" angenommen wird...es wäre aber ein zweiter Master. Wenn mir allerdings der LLB (dann reines Jura) reichen würde, würde ich auch das machen...später könnte man die Erste Staatsprüfung (auch Hagen) dran hängen und ggf. die Zweite.
-
Mit einem LLB entsprichst Du der absoluten Nachfrage sicherlich stärker als mit einem Master in Public Administration. Allerdings wird ein LLB regelmäßig für Funktionen gefordert, die ähnlich vergütet werden wie Deine Derzeitige. Der Abschluss an der TU KL entspräche Deiner Zielsetzung (E 13+) da schon eher, wobei ich den Bedarf an Wirtschaftsjuristen auf Master Level nicht gravierend höher einschätze als jenen an Mastern in Public Administration.
-
Mit einem LLB entsprichst Du der absoluten Nachfrage sicherlich stärker als mit einem Master in Public Administration. Allerdings wird ein LLB regelmäßig für Funktionen gefordert, die ähnlich vergütet werden wie Deine Derzeitige. Der Abschluss an der TU KL entspräche Deiner Zielsetzung (E 13+) da schon eher, wobei ich den Bedarf an Wirtschaftsjuristen auf Master Level nicht gravierend höher einschätze als jenen an Mastern in Public Administration.
Vielen Dank für deine Einschätzung. Zumindest kann man mit all den Studiengängen schon was Gutes anfangen.