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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sonnenblume2019 am 09.05.2020 13:19
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Eine kurze Frage, 2011 -2013 habe ich im ÖD als Erzieherin gearbeitet. Weiß jemand, ob die Personalakte noch bestand hat oder längst gelöscht sein müsste? LG
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Ich danke Dir. Was meinst Du, woher kann ich weitere Informationen diesbezüglich erhalten?
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Die aktenführende Stelle muss dir -auf Anfrage- Auskunft darüber erteilen ob die Akte noch vorliegt. Ob sie gelöscht werden muss hängt von den Inhalten ab.
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Bei vielen Arbeitgebern wird die Personalakte 10 Jahre aufbewahrt. Ich würde an deiner Stelle einfach mal nachfragen.
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Das LDSG BW verweist auf §§ 83 bis 88 des Landesbeamtengesetz:
Personalaktendaten sind zu löschen, wenn sie für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren[...]
Ansonsten kannst Du - falls vorhanden - eine Datenauskunft (inkl. Kopie) anfordern.