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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: John Doe am 19.05.2020 12:47

Titel: Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: John Doe am 19.05.2020 12:47
Hallo zusammen,

zunächst möchte ich angemessenerweise darauf hinweisen, dass es sich bei meinem Anliegen um Jammern auf hohem Niveau handelt. Ich bitte daher vorab um Nachsicht.

Ich bin (glücklicherweise) seit einigen Jahren in einer Funktion als Teamleiter in der EG13 TvÖD eingruppiert. Das Aufgabenumfeld ist mit einer vergleichsweise hohen Verantwortung, Komplexität, Dynamik, Reichweite und expansiven Aufgaben verbunden. Ich habe aktuell 9 Mitarbeiter und bin für ein mittleres siebenstelliges Jahresbudget zuständig. Ich gehe davon aus, dass ich spätestens bis Ende 2022 zusätzliche 4 Mitarbeiter in unserem Team begrüßen darf. Ich bin alles in allem durchaus zufrieden mit der Situation.

In unserem Umfeld werden nun erste Sachbearbeiterstellen mit der Besoldung in EG12 TvÖD besetzt, was ich ausdrücklich begrüße. In dem besagten Umfeld ist es zwingend notwendig dem freien Arbeitsmarkt Konkurrenz zu machen um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass bei der letzten Ausschreibung für eine EG13-Stelle als Teamleiter keine Bewerbung einer EG12 Stelle eingegangen ist. Der Grund ist nun für mich nachvollziehbar: Es lohnt sich finanziell schlichtweg. Nach Tarifstand 2019(!) sah die Situation so aus:

EG12   3.792,02 €   4.188,16 €   4.666,04 €   5.177,30 €   5.785,15 €   6.070,82 €
EG13   4.169,17 €   4.522,49 €   4.887,49 €   5.312,79 €   5.827,56 €   6.095,01 €
                  
Differenz   -377,15 €   -334,33 €   -221,45 €   -135,49 €   -42,41 €           -24,19 €

Bezogen auf die Stufe 6 beträgt der Unterschied des Ø Jahresgehaltes 24,19€. Grund ist m.E. die Senkung der Jahressonderzuzahlung ab EG13.

Ich denke der finanzielle Ausgleich für die Verantwortung im "Mittleren Management" inkl. Personalverantwortung für etwa 10 Mitarbeiter gegenüber der Sachbearbeitung nicht angemessen ist. Zusätzlich wird es sicherlich schwierig in einer derartigen Situation Personen zu finden, welche eine Aufgabe als Teamleitung übernehmen wollen. Ich würde mir als Teamleiter mit EG13 (so viel Spaß es auch machen kann) bei EG12 Mitarbeitern schon die Frage stellen, ob ich mir für 15€ netto diesen Stress antue.

Gibt es ggf. Überlegungen seitens der Gewerkschaften hier wieder einen sinnvollen Mittelweg zu finden?

Schönen Gruß!
John
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 12:51
TB erhalten keine Besoldung. Ein Zusammenhang zum Unterforum TV-L/TV-H erschließt sich nicht.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: John Doe am 19.05.2020 12:55
Vollkommen richtig - es handelt sich hier um den Tarifvertrag TVöD-V. Ich bitte den Thread entsprechend zu verschieben - sorry.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 12:59
Auch im korrekten Unterforum erhalten TB keine Besoldung.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Schmitti am 19.05.2020 14:14
Die Frage kann man ja trotzdem beantworten:
Gibt es ggf. Überlegungen seitens der Gewerkschaften hier wieder einen sinnvollen Mittelweg zu finden?
Nein.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 14:22
Ohne Besoldung ergibt sich ja keine Frage.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Organisator am 19.05.2020 14:30
@John

Ich denke, dass ist eine Besonderheit Deiner Behörde, dass eine E 13 Leitungsfunktion hat, E 12 nicht. Es wäre genauso denkbar, dass ein TB in E 12 in der zweiten Leitungsebene ist und ein TB in 13 völlig ohne Leitungsverantwortung dasteht.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: John Doe am 19.05.2020 15:08
@John

Ich denke, dass ist eine Besonderheit Deiner Behörde, dass eine E 13 Leitungsfunktion hat, E 12 nicht. Es wäre genauso denkbar, dass ein TB in E 12 in der zweiten Leitungsebene ist und ein TB in 13 völlig ohne Leitungsverantwortung dasteht.

Danke für Deine Rückmeldung!

Tatsächlich ist das (ich kann hier nur aus meinem Umfeld sprechen) nicht nur in unserer Behörde sondern in unserem Fall stadtweit so umgesetzt. Auch aus umliegenden Kommunen erkenne ich einen klaren Trend Fachkräfte als Sachbearbeitung(SB) mit EG12 zu gewinnen, während die Teamleitungen (TL) in EG13 gruppiert werden (bzw. verbleiben). Das führt immer wieder zur Situation, dass sich TL mit geringen finanziellen Einbußen auf SB-Stellen mit EG12 versetzen lassen. Das halte ich für nachvollziehbar.

Auch wenn die Regelungen sicherlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein mag - Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt. Das ausgerechnet hier ein monetärer Ausgleich zwischen den Gruppen EG12 und EG13 m.E. (zumindest in den Stufen 5 und 6) nicht, bzw. nicht ausreichend stattfindet, halte ich für schade und liegt sicherlich nicht im Sinne des Erfinders?

Naja, aber ich bleibe dabei: Jammern auf hohem Niveau  ;)
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 15:19
E12 ist eine auszuübende Tätigkeit, die auf gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen aufbaut und deren Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung keiner Steigerung mehr zugänglich ist. E13 ist einfach nur eine Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung. Die Frage müßte eher lauten, warum erstere Tätigkeit nicht besser vergütet wird als letztere.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Organisator am 19.05.2020 15:21
Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt.

Genau das kann auch anders ausfallen. Um beim alten Beispiel zu bleiben.

Der Beschäftigte E 12 braucht gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, eine Tätigkeit die besonders verantwortungsvoll ist, besonders schwierig und bedeutsam ist und ein (besonderes) Maß an Verantwortung bedeutet.

Der Beschäftigte E 13 nur ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit.

Insoweit werden an den Beschäftigten E 12 erheblich höhere Anforderungen im Sinne von z.B. fachlichem Know-How gestellt, als an den E 13-er.

Gleiches bei der Personalführung. Ein E 12-er kann zweite Leitungsebene sein, der E 13 jedoch völlig ohne Führungsverantwortung.

Insoweit steigen die Anforderungen mit jeder Stufe von E 9b bis E 12, nicht jedoch zu E 13. Für E 13 wird "nur" ein akademischer Zuschnitt benötigt.

Zum Beispiel:
Spitzenposition im öffentlichen Dienst durch Leitung großer Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern
= E 12

juristischer Bearbeiter im Vergaberecht
= E 13
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: John Doe am 19.05.2020 15:48
Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt.

Genau das kann auch anders ausfallen. Um beim alten Beispiel zu bleiben.

Der Beschäftigte E 12 braucht gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, eine Tätigkeit die besonders verantwortungsvoll ist, besonders schwierig und bedeutsam ist und ein (besonderes) Maß an Verantwortung bedeutet.

Der Beschäftigte E 13 nur ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit.

Insoweit werden an den Beschäftigten E 12 erheblich höhere Anforderungen im Sinne von z.B. fachlichem Know-How gestellt, als an den E 13-er.

Gleiches bei der Personalführung. Ein E 12-er kann zweite Leitungsebene sein, der E 13 jedoch völlig ohne Führungsverantwortung.

Insoweit steigen die Anforderungen mit jeder Stufe von E 9b bis E 12, nicht jedoch zu E 13. Für E 13 wird "nur" ein akademischer Zuschnitt benötigt.

Zum Beispiel:
Spitzenposition im öffentlichen Dienst durch Leitung großer Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern
= E 12

juristischer Bearbeiter im Vergaberecht
= E 13

Interessant, es wird aber (ggf. im kommunalen Umfeld oder) bei uns anders umgesetzt. Auch mit den Kommunen mit denen wir zusammenarbeiten ist der Aufbau ähnlich:

Amtsleiter = EG15
Bereichsleiter / stellv. Amtsleiter = EG14 / EG15
Teamleiter = EG13 (bzw. EG12 bei sinnvoller Besitzstandswahrung)
Sachbearbeiter = EG9 - EG12

Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant. Die Besoldung richtet sich ausschließlich an dem Aufgabenzuschnitt.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 15:50
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: John Doe am 19.05.2020 16:04
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Oh Gott. Hier haben wir wohl einen ganz speziellen Korinthenkacker. Ja, ich habe es gelesen. Du warst ja so freundlich mehrfach darauf hinzuweisen.

Naja, da muss viel (Dienst-?) Zeit bestehen um sich hier den ganzen Tag rumzutreiben.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Organisator am 19.05.2020 16:04
Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant.

Wenn dies so wäre, würde der Behörde grundlegendes Eingruppierungswissen fehlen. Grundsätzlich müssen für die Entgeltgruppen bestimmte Qualifikationen vorliegen (z.B. abschlossenes Hochschulstudium für die E9b).

Ich glaube es gibt eher ein Delta zwischen deinem Verständnis von Eingruppierung und dem der Tarifvertragsparteien.

Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 16:08
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Oh Gott. Hier haben wir wohl einen ganz speziellen Korinthenkacker. Ja, ich habe es gelesen. Du warst ja so freundlich mehrfach darauf hinzuweisen.

Naja, da muss viel (Dienst-?) Zeit bestehen um sich hier den ganzen Tag rumzutreiben.

Den Fehler hast Du nicht nur gemacht, sondern auch noch wiederholt - trotz Hinweises. Also projiziere Dein Versagen und Dein Unvermögen nicht auf mich. Zudem enthielt mein neuerlicher Beitrag einen deutlichen Hinweis zur Eingruppierung, der Dir aufgrund Deiner Äußerungen sehr offenkundig eben nicht bewußt ist.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Ramirez am 21.05.2020 16:36
Hallo zusammen,

...

EG12   3.792,02 €   4.188,16 €   4.666,04 €   5.177,30 €   5.785,15 €   6.070,82 €
EG13   4.169,17 €   4.522,49 €   4.887,49 €   5.312,79 €   5.827,56 €   6.095,01 €
                  
Differenz   -377,15 €   -334,33 €   -221,45 €   -135,49 €   -42,41 €           -24,19 €

Bezogen auf die Stufe 6 beträgt der Unterschied des Ø Jahresgehaltes 24,19€. Grund ist m.E. die Senkung der Jahressonderzuzahlung ab EG13.

Ich denke der finanzielle Ausgleich für die Verantwortung im "Mittleren Management" inkl. Personalverantwortung für etwa 10 Mitarbeiter gegenüber der Sachbearbeitung nicht angemessen ist. ...

Bei Besitzständen kann es bei einem Wechsel von der EG12 in die EG13 mitunter auch weniger werden.

Ich verdiene derzeit weniger als mehrere meiner EG11 und EG12 Sachbearbeiter. Ich empfinde das als anleitender Vorgesetzter, der die fachliche Verantwortung trägt, auch als sehr unglücklich. Da die Personaler das nicht einsehen wollten habe ich gekündigt und werde demnächst wieder "nur" nach der EG12 als Sachbearbeiter bezahlt werden, aber eben eine Stufe höher. Gesucht werden Ingenieure momentan überall, da ist es eher dumm sich die Einschränkungen und Pflichten einer Führungsposition für nichts anzutun.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 21.05.2020 17:44
Gesucht werden Ingenieure momentan überall, da ist es eher dumm sich die Einschränkungen und Pflichten einer Führungsposition für nichts anzutun.
Kommt halt darauf an, ob die Führungsposition unangenehmere Einschränkungen oder Pflichten als der "Untergebene" hat.

Und es ist es ja eher so, dass E12 Endegelände der Karrieren mit nichtakademischen Ausrichtungen ist, während E13 die Einstiegsentgeltgruppe für die Akademiker ist.
Das sind halt zwei komplett unterschiedliche Richtungen aus denen die Leute idR kommen.
Daher sollte man E12 und E13 verschmelzen.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 21.05.2020 18:08
Dazu besteht kein Anlaß, so kann man zwischen beiden Gruppen differenzieren. Das Ingenieur- und IT-Problem löst man mit streiche E13, setze E14.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Ramirez am 22.05.2020 13:36
Kommt halt darauf an, ob die Führungsposition unangenehmere Einschränkungen oder Pflichten als der "Untergebene" hat.

Und es ist es ja eher so, dass E12 Endegelände der Karrieren mit nichtakademischen Ausrichtungen ist, während E13 die Einstiegsentgeltgruppe für die Akademiker ist.
...

In der Regel ist das leben als Sachbearbeiter einfacher, das Problemlösen, mit Beispiel vorangehen und zurückstecken darf/muss man selbst machen.

Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 22.05.2020 13:48
Das ist Unfug. Es ist die Eingruppierung für TB mit einer auszuübenden Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung - und wird entsprechend regelmäßig mit Absolventen besetzt. Wo soll denn die Armee der WiMis bspw. Führungsverantwortung haben?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Max am 22.05.2020 22:36
Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.
Bei uns gibt es keine E13 in Führungsverantwortung. Auch E14 ist noch Sachbearbeiterebene.
Führungsverantwortung findet sich bei uns in E12 (bzw. A13g) und dann erst wieder in  E15 (A15 aufwärts).

Ungeachtet dessen vermute ich,  dass in Summe die mit Abstand größte Gruppe der E13 Beschäftigten an der Uni als  frische Absolventen  (Doktoranden) oder wissenschaftliche Mitarbeiter zu verorten sind.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Ramirez am 24.05.2020 09:10
Das ist Unfug. Es ist die Eingruppierung für TB mit einer auszuübenden Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung - und wird entsprechend regelmäßig mit Absolventen besetzt. Wo soll denn die Armee der WiMis bspw. Führungsverantwortung haben?
Die gibt es in Kommunen aber nur homöopathisch, eine auszuübende akademische Tätigkeit kann man da lange suchen.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 24.05.2020 09:27
Im Bereich des TV-L - und in dem Unterforum befinden wir uns ja - gibt es die Armee der WiMis. Und auch bei den Kommunen bedarf es für die Eingruppierung in Teil A Abschnitt I Ziff. 4 eines akademischen Zuschnitts, weil die Fallgruppen 2 wegen der formulierten Anforderung in der Schwierigkeit sonst nicht zutreffend sind.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Pietclock am 24.05.2020 10:46
Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant.
Grundsätzlich müssen für die Entgeltgruppen bestimmte Qualifikationen vorliegen (z.B. abschlossenes Hochschulstudium für die E9b).

Ist es nicht so, dass es rein auf die auszuübende Tätigkeit ankommt ? Also muss der TB nicht unbedingt einen Hochschulabschluss haben - wenn er dennoch die auszuübende Tätigkeit nach akademischem Zuschnitt ausführen kann, kann ihn der AG doch dennoch auf die Stelle setzen ? Rein rechtlich ist mir das mal so erklärt worden. Man kann sich die nötigen Kenntnisse zB auch über langjährige Erfahrung angeeignet haben.

Dass E13er sehr regelmäßig keine Führungsaufgaben haben, kann ich übrigens aus persönlicher Erfahrung nur unterstreichen  ;)
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 24.05.2020 11:38
Der AG kann auch jemandem, der die Aufgaben nicht ausführen kann, die Tätigkeit übertragen. Die Fähigkeit, diese ausüben zu können, hat keine tarifrechtliche Relevanz.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 24.05.2020 12:47
Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.
Da lebst du in einer anderen Welt.
Bei uns sind die Dipl. Informatiker etc. alle E13. Auch frisch nach dem Studium.
Und ich arbeite nicht (mehr) an einer Uni.
Und die einzige Führungsverantwortungen die die E13er bei uns haben , sind die Führung der eigenen Arbeit.
Und an der Uni halt die der Studiss.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: inter omnes am 24.05.2020 13:47

Bei uns gibt es keine E13 in Führungsverantwortung. Auch E14 ist noch Sachbearbeiterebene.


Welche Aufgaben haben denn die E14-Sachbearbeiter? Vielleicht magst du dich ja zum jeweiligen Bereich etwas genauer einlassen (Art der Behörde, Tätigkeitsbereich etc.).
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Max am 24.05.2020 14:16
Verwalten und Bearbeiten von "Anträgen der Kundschaft" entsprechend der Zuteilung durch Führungskraft. Begünstigende Bescheide erstellen bzw. Zuarbeit zu Bescheiden. Zuarbeit für Führungspersonal oder andere Behörden.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 24.05.2020 14:51
Und das ist eine auszuübende Tätigkeit, die eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums bedarf?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Max am 24.05.2020 16:20
In der Regel Promotion.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 24.05.2020 17:24
Ein solches tarifliches Anforderungsmerkmal gibt es nicht. Handelt es sich etwa um die tariflich völlig unbeachtlichen Anforderungen, die der AG stellt? Oder wozu dürfte es bei der Zuarbeit zur Antragsbearbeitung eine Promotion oder auch nur eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Pietclock am 24.05.2020 20:55
An was für Merkmalen macht man eigentlich klar fest, ob die Tätigkeit ein Hochschulstudium erfordert?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 24.05.2020 20:58
Wenig überraschend daran, daß es für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Pietclock am 24.05.2020 21:26
Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: lowsounder am 25.05.2020 07:24
Man schaut ob die geforderten Tätigkeiten nur mit dem, in einen Studium vermittelten Wissen, erfolgreich bearbeitet werden können.
So viel zu Theorie. Wie die Praxis aussieht wissen wir ja.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 25.05.2020 07:37
Wissen und Können.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: RsQ am 25.05.2020 09:24
Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 25.05.2020 09:36
Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...
Viele meine Tätigkeiten sind mitnichten welche, die eine wiss. Hochschulabschluss benötigen.
Trotzdem sind meine Arbeitsvorgänge alle welche, die ein wiss. Hochschulstudium benötigen.
Bei uns erkennbar an den kurzfristige gedachten Unfug, den die FIler und BScler so verzapfen.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 25.05.2020 09:46
Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...

Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: RsQ am 25.05.2020 10:21
Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Ja, schon klar. Aber wenn man (vorher) nicht einen Hochschulabschluss zum Einstellungskriterium machen würde, bräuchte man (hinterher) nicht zwingend Leute in einer EG bezahlen, deren Vergütungsmerkmal/-erfordernis ein Hochschulabschluss ist.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Organisator am 25.05.2020 10:26
Das geht schon. Man kann im Einstellungsverfahren einen wiss. Hochschulabschluss fordern und dennoch Tätigkeiten übertragen, die diesen tariflich nicht fordern.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 25.05.2020 10:28
Doch, selbstverständlich. Das eine hat nämlich mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Anforderungen in einer Stellenausschreibung stehen in absolut keiner Beziehung zu den tariflichen Eingruppierungsmerkmalen. Ist E9b, E11, E14... erfüllt, ist der TB entspechend eingruppiert, völlig egal, ob der AG in seiner Ausschreibung ein Hochschulstudium oder wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert hätt. Ist das Tätigkeitsmerkmal nicht erfüllt, ist der TB nicht entsprechend eingruppiert, auch wenn der AG ein Hochschulstudium/wisenschaftliches Hochschulstudium gefordert hätte.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Pietclock am 25.05.2020 11:29
Das geht schon. Man kann im Einstellungsverfahren einen wiss. Hochschulabschluss fordern und dennoch Tätigkeiten übertragen, die diesen tariflich nicht fordern.

...was auch gerne in der "freien  Wirtschaft" so läuft. Kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen. Oftmals ein Grund: man kann mit den Mitarbeitern bei der Akquise wuchern: seht her, wir haben soviel Kompetenz ... wir können alles ;)
Vielleicht spielt das beim öD hier und da auch eine Rolle, Stichwort "Kompetenzzentrum" etc.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Ramirez am 06.06.2020 21:30
...was auch gerne in der "freien  Wirtschaft" so läuft. Kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen. Oftmals ein Grund: man kann mit den Mitarbeitern bei der Akquise wuchern: seht her, wir haben soviel Kompetenz ... wir können alles ;)
Vielleicht spielt das beim öD hier und da auch eine Rolle, Stichwort "Kompetenzzentrum" etc.
Klimaschutzmanager fällt mir dazu ein.
Hochschulbildung wird gefordert, die reale Tätigkeit ist aber nur zu 5% wissenschaftlich, der Rest ergibt sich weil es halt opportun ist eine zu haben die ein bisschen die Floskel wiederholt.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 06.06.2020 21:43
Als „Klimaschutzmanager“ braucht man doch bestimmt mindestens einen PhD in Truthology...
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 07.06.2020 07:37
Klimaschutzmanager fällt mir dazu ein.
Hochschulbildung wird gefordert, die reale Tätigkeit ist aber nur zu 5% wissenschaftlich, der Rest ergibt sich weil es halt opportun ist eine zu haben die ein bisschen die Floskel wiederholt.
5% der Tätigkeiten oder 5% des zu bewertenden Arbeitsvorganges oder der Arbeitsvorgang der wissenschaftlich ist hat einen Zeitanteil von 5%?
Wenn ich ne Email schreibe ist das bei uns eine mit E13 bezahlte Tätigkeit.

Insofern können 5%  ja durchaus ausreichen, wenn es nur ein AV ist, oder?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Ramirez am 07.06.2020 20:28
5% der Tätigkeiten oder 5% des zu bewertenden Arbeitsvorganges oder der Arbeitsvorgang der wissenschaftlich ist hat einen Zeitanteil von 5%?
Wenn ich ne Email schreibe ist das bei uns eine mit E13 bezahlte Tätigkeit.

Insofern können 5%  ja durchaus ausreichen, wenn es nur ein AV ist, oder?
Das war geschätzt.
Ehrlich wohl 0%, es werden keine neuen Erkenntnisse durch wissenschaftliches Arbeiten gewonnen.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 07.06.2020 20:38
Was ja bei einer Tätigkeit, die lediglich ein Hochschulstudium erfordert, auch gar nicht gefordert wäre.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 07.06.2020 22:25
es werden keine neuen Erkenntnisse durch wissenschaftliches Arbeiten gewonnen.
Und wo wäre das für eine E13 Stelle das notwendig?
Tätigkeiten die ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigen müssen keine wissenschaftliche Tätigkeiten sein.

So was behaupten zwar immer wieder irgendwelche unfähigen Personaler, aber naja, die kann man auch umerziehen.

Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.06.2020 12:06
...entsprechende Tätigkeit... doch.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 10.06.2020 12:39
Inwiefern wäre für einen akademischen Zuschnitt ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn erforderlich?
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 10.06.2020 16:28
Inwiefern wäre für einen akademischen Zuschnitt ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn erforderlich?
Eben, dass ist wiedermal so ein Personalerirrtum, den ich schon mehrfach hörte.

Als ob Diplom Informatiker Tätigkeiten immer wissenschaftliches Arbeiten bedeutet! 
kk
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 10.06.2020 17:03
Na, wissenschaftliches Arbeiten meint es schon, es meint aber nicht Forschungsarbeit.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 10.06.2020 17:50
EDIT: EG13 fordert kein wissenschaftliches Arbeiten, sondern Tätigkeiten eines Diplom/Master Abschlusses, dass ist aber nicht zwingend gleichzusetzen mit wissenschaftliches Arbeiten.

Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: Spid am 10.06.2020 18:12
Der akademische Zuschnitt verlangt, daß die Tätigkeit die Fähigkeit erfordern, als einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse unter Anwendung der im Studium vermittelten Methoden zu entwickeln.
Titel: Antw:Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Beitrag von: WasDennNun am 10.06.2020 19:44
Sehe ich auch so, wenn man das pauschal tariflich als wissenschaftliches Arbeiten bezeichnet, dann sei es so.
Ich differenziere durchaus, zwischen wissenschaftliches Arbeiten und andere Tätigkeiten für die ich meine akademische Ausbildung benötige.