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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ioanalucky am 20.05.2020 03:42

Titel: TV-L KR Durch Höhergruppierung wesentlich niedriegeres Gehalt. Ist dies möglich?
Beitrag von: ioanalucky am 20.05.2020 03:42
Guten Morgen zusammen!

Ich bitte Euch um Hilfe. Ich arbeite als GKP in der Psychiatrie (KR7) und uns wurde angeboten, einen Antrag auf eine Höhergruppierung auf Grund der Beschäftigung im einem speziellen Pflegebereich zu stellen. Der Muster Antrag lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Geltung der zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Rahmen der Tarifrunde 2019 unter dem 02.03.2019 abgeschlossenen Änderungstarifverträge, soweit ich unter deren fachlichen und persönlichen Geltungsbereich falle.
Ich bitte, die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2019 vorzunehmen."

Am 01.01.2019 befand ich mich in der EG KR7 Stufe 3. Zum 01.10.2019 bin ich in die Stufe 4 KR 7 gestiegen.

Meine Frage an Euch: Welche Stufe wäre die richtige in Falle einer Höhergruppierung in die KR 8? Eine von der PA erhaltene Simulation platziert mich in die KR 8 Stufe 2, wodurch mein aktuelles Gehalt deutlich niedriger ausfallen würde. Ist das so richtig?
Vielen Dank!

Titel: Antw:TV-L KR Durch Höhergruppierung wesentlich niedriegeres Gehalt. Ist dies möglich?
Beitrag von: Spid am 20.05.2020 07:04
Eine Höhergruppierung von KR7/3 in KR8 führte in Stufe 2. Das ist so korrekt.
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Beitrag von: Isie am 20.05.2020 07:09
Die Ausschlussfrist für die Antragstellung ist am 31.03.20 abgelaufen.
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Beitrag von: ioanalucky am 20.05.2020 07:49
Findet Ihr es auch fair? Der Unterschied zwischen meinem aktuellen Gehalt und dem in der KR8 2 beträgt 500 Euro. Außerdem bedeutet diese sog. Höhergruppierung, dass ich, nach knappe 7 Jahre Berufserfahrung das gleiche Gehalt erhalten werde als die Kollegin die erst seit 5 Monaten examiniert ist...
Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?
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Beitrag von: Spid am 20.05.2020 07:53
Gerechtigkeit ist bloßes subjektives Empfinden und tariflich unbeachtlich. Hier geht es um tarifrechtliche Sachverhalte und nicht das Streicheln von Gefühlchen.
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Beitrag von: ioanalucky am 20.05.2020 08:25
Es ging mir auch nicht um "Gefühlchen", sondern um 500 Euro weniger im Monat durch einer "Höhergruppierung". Sollten diese tarifrechtliche Sachverhalte nicht objektiv und logisch sein? Wertschätzung den Pflegekräften gegenüber kam eh nie in Frage
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Beitrag von: Spid am 20.05.2020 08:28
Das ist er. Du hingegen stelltest auf „Gerechtigkeit“ ab - und das ist lediglich ein Gefühlchen.
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Beitrag von: WasDennNun am 20.05.2020 09:05
Es ging mir auch nicht um "Gefühlchen", sondern um 500 Euro weniger im Monat durch einer "Höhergruppierung". Sollten diese tarifrechtliche Sachverhalte nicht objektiv und logisch sein? Wertschätzung den Pflegekräften gegenüber kam eh nie in Frage
Der Unterschied zwischen KR7S4 und KR8S2 beträgt 500€ ?
In welcher Tabelle kann man das nachlesen?

Da es bei diesen Höhergruppierung bei einigen ein zwischenzeitliche geringeres Entgelt geben kann, als ohne HG, ist sie ja einem Freigestellt.

Meines Wissens nach kann dir der AG, wenn er dich und deine Berufserfahrung wertschätzt und qualifiziertes Personal binden möchte, eine Zulage in höhe einer höheren Entgeltstufe zahlen.
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Beitrag von: Isie am 20.05.2020 15:36
Die Ausschlussfrist für die Antragstellung ist am 31.03.20 abgelaufen.
Damit kann ein Antrag keine Wirkung mehr entfalten.
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Beitrag von: Spid am 20.05.2020 15:41
Der Sachverhaltsschilderung ist nicht zu entnehmen, ob und ggfs. wann der Antrag gestellt wurde.
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Beitrag von: Isie am 20.05.2020 15:44
Wenn der Antrag bereits gestellt wurde, ist eine Simulation überflüssig. Wenn er noch nicht gestellt wurde, ist es zu spät.
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Beitrag von: Spid am 20.05.2020 15:48
Es ist vielmehr in jedem Falle zu spät, sich Gedanken darüber zu machen.
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Beitrag von: Isie am 20.05.2020 15:58
Man sollte schon mal überlegen, wo man einsparen kann, wenn man den Antrag rechtzeitig gestellt hat. Die Höhe der Gehaltseinbuße ist nebulös.
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Beitrag von: Lothar57 am 20.05.2020 19:28
Findet Ihr es auch fair? Der Unterschied zwischen meinem aktuellen Gehalt und dem in der KR8 2 beträgt 500 Euro. Außerdem bedeutet diese sog. Höhergruppierung, dass ich, nach knappe 7 Jahre Berufserfahrung das gleiche Gehalt erhalten werde als die Kollegin die erst seit 5 Monaten examiniert ist...
Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?

Das ist nicht gerecht. Natürlich nicht. Dahinter steckt die oft als diskriminierend empfundene Stufenregelung nach Einführung des TV-L im Jahr 2006. Der vorherige BAT  kannte nur Altersstufen, die man bei einer Höhergruppierung mitnahm. Leider ist es den Gewerkschaften bis heute nicht gelungen, die Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L durchzusetzen. Beim Bund, in Hessen oder bei den Kommunen ist man da schon weiter.
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Beitrag von: Organisator am 20.05.2020 19:34
Beim Bund, in Hessen oder bei den Kommunen ist man da schon weiter.

Aber auch nicht weit genug, schließlich beginnt die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von vorn. Wäre was für den Tarifverhandlungen 2020 - Thread.