Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: mercator36 am 20.05.2020 08:21
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Hallo zusammen!
Bei mir steht demnächst die Verbeamtung auf Lebenszeit an. Ich war leider das letzte Jahr insgesamt 5 Wochen krank ( zwei unterschiedliche Erkrankungen). Sofern ich nochmals vor der Ernennung auf Lebenszeit zum Amtsarzt muss, müsste der Dienstherr ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Übermittelt der Dienstherr in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten aus der Personalakte (z.B. Fehlzeiten oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)? Kann der Amtsarzt Einsicht in die Personalakte nehmen?
Über eine Rückmeldung von euch wäre ich dankbar!
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Fehlanzeige dürfen übermittelt werden, Einsicht in Personalakte nein. Die Dienststelle muss dem Amtsarzt einen Untersuchungsauftrag übermitteln, in dem ggf. Fehlanzeige summarisch aufgezählt werden können.
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Meinst du mit "Fehlanzeige" die Fehlzeiten?
Stehen dann dort die genauen Daten drin? z.B. von xx.xx.2019 bis xx.xx2019?
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Ja ich meine Fehlzeiten, die Autokorrektur hat zugeschlagen. Wie detailliert im Untersuchungsauftrag geschrieben werden darf, weiß ich nicht. Ich kenne ein Auftragsschreiben, dem ein Vermerk beigefügt war, indem das auffällige Verhalten beschrieben war, verbunden mit dem Auftrag die Dienstfähigkeit zu prüfen.