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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Polylux am 20.05.2020 09:05

Titel: Zeitzuschläge
Beitrag von: Polylux am 20.05.2020 09:05
Guten Morgen Forumsgemeinde,

die Zeitzuschläge nach §8 TVÖD speziell für den Feiertag betragen

- ohne Freizeitausgleich 135%
- mit Freizeitausgleich 35%.

Wenn kein Freizeitausgleich gewährt wird, die Stunden aber auf Anordnung der Dienststelle (Bereich Ordnung) zusätzlich zur sonst gültigen Wochenarbeitszeit in der Woche mit dem Feiertag geleistet werden, hat man trotzdem keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Gruß, Polylux
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Spid am 20.05.2020 09:07
Überstundenzuschläge stehen in keiner Konkurrenz zum Feiertagszuschlag.
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Polylux am 20.05.2020 09:37
Danke.
Wie ist der Freizeitausgleich zu sehen?
Mit Ausgleich muss in der Folgewoche genommen werden oder darf irgendwann anders, dann nur der Zuschlag von 35% für den Feiertag und Überstundenzuschläge von 30% zusätzlich oder sind dann keine Überstunden angefallen?
Die am Feiertag zusätzlich geleisteten Stunden werden ohne Freizeitausgleich mit 135% vergütet plus Überstundenzuschläge 30%? Die 30% könnten auf Verlangen auch in Zeitguthaben umgewandelt werden?

Hintergrund: Die Arbeit am Feiertag wird nicht im Dienstplan vorgeschrieben, aber durch Freiwillige und nach Genehmigung durch Vorgesetzte geleistet.
Unter anderem auch wegen der Zuschläge.
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Spid am 20.05.2020 10:23
Es ist arbeitsgerichtlich noch nicht geklärt, ob die PE zu §8 Abs. 1 Satz 2 lit. d) den Gesamtanspruch auf 235% (also 135% plus Entgelt) begrenzt. Da die PE nur zu lit. d) gehört, scheidet m.E.n. eine abschließende Regelung auch zu anderen Zeitzuschlägen aus. Mithin stünden die Überstundenzuschläge zusätzlich zu.
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Polylux am 20.05.2020 11:04
Aha, also fällt neben den Zeitzuschlägen, ob mit oder ohne Freizeitausgleich, auch noch das eigentliche Entgelt für die zusätzlich geleisteten Stunden (100%) an.
Dies hatte ich in meiner Ausführung oben schlicht vergessen.

Ist eine Umwandlung des Entgelts dann in Zeitguthaben (also Freizeitausgleich) denkbar, wenn seitens der Vorgesetzten festgelegt wurde, dass nur der Zeitzuschlag ohne Freizeitausgleich, also 135% gewährt wird?

Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Spid am 20.05.2020 11:23
Das hängt von der DV/BV zum Arbeitszeitkonto ab.
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Polylux am 22.05.2020 19:35
Vielen Dank für die Ausführungen, Spid.
Antwort #3 brachte den fehlenden Hinweis...

Gruß, Polylux