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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Sammy am 24.05.2020 22:18
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Hallo Ihr,
ich habe folgende Frage. Ich arbeite bei der Sparkasse. Ich habe von 2016 bis 2019 elternzeit eingereicht. Habe aber ab September 2017 auf einer Filiale Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dort wurde ich in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert. Vor meiner elternzeit war ich in EG9/3. Ich war etwas überrascht als ich sah,dass meine stufenlaufzeit dann wieder von vorne begann. Aussage Personalbateilung: das sei richtig, da ich ja eine neue Tätigkeit aufgenommen habe. Ist das so korrekt? Ich dachte sie beginnt nur von vorne, wenn man in eine höhere EG eingruppiert wird.
Über Antworten würd ich mich freuen.
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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Hallo, ja genau wir haben einen Tarifvertrag. Und zusätzlich noch einen zusätzlichen Tarifvertrag Sparkassen. Hab mich bisschen reingelesen aber werde nicht so ganz schlau .
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Du kannst dir sicherlich vorstellen, dass es schwer ist über etwas zu urteilen was man nicht kennt.
Ein Tarifvertrag zu haben kann vieles bedeuten, welcher Tarifvertrag konkret auf dich zutrifft ist immer noch die große Unbekannte.
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Handelt es sich um zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse?
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Eine Lösung zu der Stufenlaufzeit gefunden?