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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: RsQ am 28.05.2020 13:18
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"Schnellstmöglich" ist ja oft Standard-Sprech in Stellenausschreibungen, gemeint ist eher "Sobald es halt für beide Seiten passt."
Aber mal ganz konkret: Was wäre denn - gerechnet von einem Vorstellungsgespräch - ein wirklich "schnellstmögliches" Prozedere (im öD, wohlgemerkt), wenn man alle "schriftlichen" Erfordernisse, ggf. Amtsarzt(?) usw. mit berücksichtigt? Eher zwei Wochen, eher vier Wochen? Geht es u. U. noch schneller, wenn eine aus Sachgrund befristete Stelle wirklich schnell besetzt werden soll/muss?
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Eine Woche - das ist die Frist, innert der der BR widersprechen kann.