Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dn am 28.05.2020 18:27
-
Guten Tag,
ich verstehe das Hochgruppieren im öffentlichen Dienst noch nicht ganz.
Also mal ein künstliches Beispiel:
Angenommen ich bin Stufe 14/4 TV-EL. Dann liegt mein Einkommen theoretisch ja bei 5371.94 Euro.
Angenommen ich werde jetzt befördert auf TV-EL 15.
Jetzt meine Frage. Bleibt es dann bei TV-EL 15/4 oder würde man in diesem Fall runtergruppiert werden auf TV-EL 15/3. TV-EL 15/3 betrüge ebenfalls 5371.94. TV-EL 15/4 6051.57.
Und falls es bei TV-EL 15/4 bleiben würde. Würde dann die Zeitstufe irgendwie zurückgesetzt werden, oder angenommen 1 Jahr später käme ich in */5 - würde es bei diesem einem Jahr bleiben? Also wäre ich danach auf TV-EL 15/5?
Und achja, es ist wirklich nur ein Beispiel bzgl. mir fernen Gehaltsgruppen, aber träumen darf man ja mal :-).
-
Was ist „TV-EL“?
-
Sorry ich meinte natürlich TV-L
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2020&matrix=1
-
Bei einer Höhergruppierung kommt man in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens dasselbe Tabellenentgelt erzielt wird, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn, §17 Abs. 4.
-
Ok, also in gegebenem Beispiel würde man also auf die E15/3 runtergruppiert werden (also was die Jahresstufe angeht?)
Das ist ja maximal Arbeitnehmerunfreundlich gehandhabt.
-
Wo sollte im Sachverhalt „runtergruppiert“ werden? Und was ist eine Jahresstufe?
-
Die Zurückstufung wird durch einen Garantiebetrag abgemildert.
-
Welche Rückstufung?
-
Das Wort "Zurückstufung" schien mir eine passendere Umschreibung für die Änderung der Stufe als das Wort "runtergruppiert“. Welche Bezeichnung verwendest du, Spid?
-
Stufenzuordnung. Eine Rückstufung kann nur erfolgen, wenn in derselben Entgeltgruppe bereits eine höhere Stufe erworben worden ist, bspw. nach einer hinreichend langen schädlichen tatsächlichen Unterbrechung.
-
Da das Wort Stufenzuordnung nicht beinhaltet, ob bei der Höhergruppierung eine niedrigere oder dieselbe Stufe erreicht wird, habe ich eine Kurzform gesucht. Gibt es eine?
-
Da es dieselbe Stufe in der höheren Entgeltgruppe nicht gibt, ist diese Unterscheidung obsolet.
-
Da das Wort Stufenzuordnung nicht beinhaltet, ob bei der Höhergruppierung eine niedrigere oder dieselbe Stufe erreicht wird, habe ich eine Kurzform gesucht. Gibt es eine?
Umstufung vielleicht, dann kommt bei den Menschen das Gefühl der Zurückstufung nicht auf.
-
Da es dieselbe Stufe in der höheren Entgeltgruppe nicht gibt, ist diese Unterscheidung obsolet.
Doch, bei einer Höhergruppierung aus Stufe 2.
Umstufung ginge, aber vielleicht fällt uns ja noch was Treffenderes ein.
-
Die Zuordnung zu einer Stufe einer anderen Entgeltgruppe ist stets die Zuordnung zu einer anderen Stufe. Die Stufe 2 der E9b ist eine andere Stufe als die Stufe 2 der E9a. Es handelt sich mithin um die gleiche und nicht dieselbe Stufe.
-
Spid, du Wortklauber.
-
Nein, das besitzt doch erhebliche Relevanz. Dadurch, daß die Zuordnung zu einer Stufe einer höheren Entgeltgruppe stets die Zuordnung zu einer anderen Entgeltgruppe ist, gibt es so etwas wie eine Rückstufung nicht, da ja unmittelbar zuvor keine höhere Stufe in der höheren Entgeltgruppe in der höheren Entgeltgruppe erworben worden war.