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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dn am 28.05.2020 18:27

Titel: Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: dn am 28.05.2020 18:27
Guten Tag,

ich verstehe das Hochgruppieren im öffentlichen Dienst noch nicht ganz.
Also mal ein künstliches Beispiel:

Angenommen ich bin Stufe 14/4 TV-EL. Dann liegt mein Einkommen theoretisch ja bei    5371.94 Euro.
Angenommen ich werde jetzt befördert auf TV-EL 15.
Jetzt meine Frage. Bleibt es dann bei TV-EL 15/4 oder würde man in diesem Fall runtergruppiert werden auf TV-EL 15/3. TV-EL 15/3 betrüge ebenfalls 5371.94. TV-EL 15/4 6051.57.

Und falls es bei TV-EL 15/4 bleiben würde. Würde dann die Zeitstufe irgendwie zurückgesetzt werden, oder angenommen 1 Jahr später käme ich in */5 - würde es bei diesem einem Jahr bleiben? Also wäre ich danach auf TV-EL 15/5?

Und achja, es ist wirklich nur ein Beispiel bzgl. mir fernen Gehaltsgruppen, aber träumen darf man ja mal :-).

Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 28.05.2020 18:55
Was ist „TV-EL“?
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: dn am 28.05.2020 21:36
Sorry ich meinte natürlich TV-L
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2020&matrix=1
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 28.05.2020 21:44
Bei einer Höhergruppierung kommt man in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens dasselbe Tabellenentgelt erzielt wird, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn, §17 Abs. 4.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: dn am 28.05.2020 22:42
Ok, also in gegebenem Beispiel würde man also auf die E15/3 runtergruppiert werden (also was die Jahresstufe angeht?)

Das ist ja maximal Arbeitnehmerunfreundlich gehandhabt.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 28.05.2020 22:45
Wo sollte im Sachverhalt „runtergruppiert“ werden? Und was ist eine Jahresstufe?
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Isie am 28.05.2020 22:47
Die Zurückstufung wird durch einen Garantiebetrag abgemildert.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 28.05.2020 23:02
Welche Rückstufung?
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Isie am 29.05.2020 07:58
Das Wort "Zurückstufung" schien mir eine passendere Umschreibung für die Änderung der Stufe als das Wort "runtergruppiert“. Welche Bezeichnung verwendest du, Spid?
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 29.05.2020 08:14
Stufenzuordnung. Eine Rückstufung kann nur erfolgen, wenn in derselben Entgeltgruppe bereits eine höhere Stufe erworben worden ist, bspw. nach einer hinreichend langen schädlichen tatsächlichen Unterbrechung.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Isie am 29.05.2020 08:44
Da das Wort Stufenzuordnung nicht beinhaltet, ob bei der Höhergruppierung eine niedrigere oder dieselbe Stufe erreicht wird, habe ich eine Kurzform gesucht. Gibt es eine?
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 29.05.2020 09:49
Da es dieselbe Stufe in der höheren Entgeltgruppe nicht gibt, ist diese Unterscheidung obsolet.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 29.05.2020 13:25
Da das Wort Stufenzuordnung nicht beinhaltet, ob bei der Höhergruppierung eine niedrigere oder dieselbe Stufe erreicht wird, habe ich eine Kurzform gesucht. Gibt es eine?
Umstufung vielleicht, dann kommt bei den Menschen das Gefühl der Zurückstufung nicht auf.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Isie am 29.05.2020 14:26
Da es dieselbe Stufe in der höheren Entgeltgruppe nicht gibt, ist diese Unterscheidung obsolet.
Doch, bei einer Höhergruppierung aus Stufe 2.

Umstufung ginge, aber vielleicht fällt uns ja noch was Treffenderes ein.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 29.05.2020 14:33
Die Zuordnung zu einer Stufe einer anderen Entgeltgruppe ist stets die Zuordnung zu einer anderen Stufe. Die Stufe 2 der E9b ist eine andere Stufe als die Stufe 2 der E9a. Es handelt sich mithin um die gleiche und nicht dieselbe Stufe.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Isie am 29.05.2020 14:40
Spid, du Wortklauber.
Titel: Antw:Frage zur Hochgruppierung
Beitrag von: Spid am 29.05.2020 14:47
Nein, das besitzt doch erhebliche Relevanz. Dadurch, daß die Zuordnung zu einer Stufe einer höheren Entgeltgruppe stets die Zuordnung zu einer anderen Entgeltgruppe ist, gibt es so etwas wie eine Rückstufung nicht, da ja unmittelbar zuvor keine höhere Stufe in der höheren Entgeltgruppe in der höheren Entgeltgruppe erworben worden war.