Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Stadtwerker97 am 29.05.2020 13:02

Titel: Welche Kündigungsfrist gilt?
Beitrag von: Stadtwerker97 am 29.05.2020 13:02
Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor der Entscheidung meinen Arbeitgeber zu wechseln, und wollte mich nach meiner Kündigungsfrist erkundigen. Ich bin da aber auf ein paar Unklarheiten gestoßen. Ich wurde am 01.03.2019 für 2 Jahre befristet im öffentlichen Dienst angestellt. Ab dem 01.10.2019 wurde mein Vertrag auf unbefristet verlängert. Also ich bin jetzt im Unternehmen über ein Jahr durchgehend beschäftigt, davon aber nur 7 Monate unbefristet. Jetzt ist meine Frage, gilt die Frist 6 Wochen bis zum Quartalsende oder nur 6 Wochen bis zum Monatsende?
Titel: Antw:Welche Kündigungsfrist gilt?
Beitrag von: McOldie am 29.05.2020 13:27
Es zählt der derzeitige Status, d.h. unbefristete Beschäfitung. Also 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres. Man kann aber versuchen, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen, d.h. der Arbeitgeber muss zustimmen.
Titel: Antw:Welche Kündigungsfrist gilt?
Beitrag von: Stadtwerker97 am 29.05.2020 17:04
Ok, danke für die Info, das ist ja sehr ärgerlich. Welcher neue Arbeitgeber macht denn sowas mit? Ich müsste dann ja ca 4 Monate warten bis ich die neue Stelle antreten könnte.
Titel: Antw:Welche Kündigungsfrist gilt?
Beitrag von: 2strong am 30.05.2020 09:19
Das sind vollkommen übliche Fristen, wenn man nicht ausschließen Berufsanfänger oder Arbeitslose rekrutiert. Die wartet auch jeder Arbeitgeber anstandslos ab.
Titel: Antw:Welche Kündigungsfrist gilt?
Beitrag von: bijou1 am 01.06.2020 10:56
Hallo,
ich kann Deine Bedenken durchaus verstehen.
Wenn man wieder in die freie Wirtschaft möchte, sind diese Kündigungsfristen eine Katastrophe. ;)
(Es sei denn, man ist in einer gehobenen Position, da wird dann auch mal länger gewartet, denn da sind solche Kündigungsfristen auch üblich).
Als "normaler Sachbearbeiter" wird es schwierig.. da muss man fast im ÖD bleiben, denn da ist es ja normal. :)
Vg
bijou1