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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: bijou1 am 31.05.2020 11:25
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Hallo,
ich bin neu im Forum.
Bisher in der freien Wirtschaft tätig und überlege nun, in den ÖD zu wechseln.
Bereich Sekretariat, ich bin gelernte Bürokauffrau und 49 Jahre alt, also "nicht ganz neu" ;)
Eingestuft würde ich VKA- Verwaltung, Entgeldgruppe 6, ich vermute mal, Stufe 1.
Ich habe versucht, anhand der Rechner im Internet das Nettogehalt zu ermitteln, was am Monatende netto bleiben würde.
Keine Kinder, keine Kirche, Steuer I, NRW.
Einige Punkte konnte ich jedoch nicht klären und bitte um Eure Hilfe.
1-Wenn ich das eingebe, wird nach der Zusatzversorgung gefragt.
Gebe ich da VBL ein (die ja wohl Pflicht ist) oder ZVK NRW (weil ich in NRW arbeiten würde)?
Was ist da der Unterschied, bzw. was ist ZVK NRW?
Oder muss ich da eine andere der möglichen Angaben machen?
2- da ist noch ein Feld "monatliche Zulagen". Was gibt man da ein?
Diese knapp 7 Euro VWL?
Oder gibt es da noch etwas, was man eingeben kann / muss?
3-daraus ergibt sich dann die Frage, ob man solche Zulagen verhandeln kann und welchen Spielraum / Spielregeln es da, besonders für Neulinge, gibt. Vielleicht so etwas wie monatliche Essens- oder Tankzulagen?
4- dann habe ich etwas von "Leistungsentgeld" gelesen, zusätzlich zum Tabellenentgeld.
Ist das auch Verhandlungssache? Wenn ja, was wäre als Neuling möglich und wo müsste ich das dann in dem Gehaltsrechner eintragen?
Entschuldigung, viele Fragen...
Aber ich möchte nicht, falls ich mich dafür entscheide, mit der ersten Abrechnung eine böse Überraschung erleben.
Ich danke im Voraus für die Tipps und Infos.
VG
bijou1
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Bei der VBL ist man nur versichert, wenn der Arbeitgeber Beteiligter der VBL ist, z. B. Bund oder fast alle Bundesländer und einige andere Arbeitgeber. Da du in NRW im Bereich VKA eine Beschäftigung aufnehmen willst, dürfte die Zusatzversorgung NRW die zutreffende sein. Mit Zulagen sind tarifliche oder außertarifliche Zulagen gemeint. Ob dir tarifliche Zulagen zustehen, kann dir dein künftiger Arbeitgeber sagen. Ebenso sagt er dir, welche Entgeltgruppe und Stufe zusteht. Die VL würde ich in den Rechner nicht eintragen, da sie nicht zusatzversorgungspflichtig, sondern nur steuer- und sozialversicheungspflichtig ist.
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Der TE hat nicht ausgeführt, eine Beschäftigung im Bereich VKA aufnehmen zu wollen, weshalb die Folgerung zur ZVK mindestens voreilig ist. Es könnte ebenso ein AG sein, der den TVÖD VKA lediglich anwendet. Zudem teilt der AG nicht mit, welche Entgeltgruppe und Stufe zusteht, sondern äußert diesbezüglich lediglich eine Rechtsmeinung.
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Die TE hat nicht geschrieben, dass sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnehmen will, der den TVöD VKA nur entsprechend anwendet, und auch nicht Beteiligter der VBL oder ZVK ist. Also bin ich vom Normalfall ausgegangen.
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Da sich nicht erschließt, inwiefern die Mitgliedschaft im KAV für TVÖD-Anwender der Normalfall sei, hast Du also eine unbegründete Annahme getätigt.
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Wenn Entgelt nach VKA-Verwaltung normalerweise was anderes bedeutet, hast du recht.
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Gut, daß Du es einsiehst.
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Hallo,
zuerst einmal vielen Dank für die Antworten.
um die wohl noch fehlenden Angaben zu machen:
Die Einstellung würde über die Kreisverwaltung erfolgen.
Entgeldstufe 6 ist schon festgelegt als Einstiegs-Entgeldstufe.
Da ich "Anfänger" im ÖD bin, gehe ich mal von der Einstufung in Stufe 1 aus.
Wie kann ich denn erfahren / ersehen, ob die Kreisverwaltung Beteiligter der VBL ist? Oder ergibt sich das automatisch?
Ich merke schon, das ist aufwendiger und umfangreicher, als ich dachte :-)
VG
bijou1
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Was denn nun: Stufe 1 oder Stufe 6?
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Entgeldgruppe 6 (bereits vom AG so angegeben)
und ich vermute, Einstufung in die 1. Stufe, die 1 Jahr gilt (oder wie nennt man das korrekt)
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Für die Stufenzuordnung ist die Dauer der Zugehörigkeit zum öD völlig unbeachtlich.
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Du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Falls du einschlägige Berufserfahrung hast, muss diese sogar berücksichtigt werden.
Da meine Annahme bezüglich deines Arbeitgebers richtig war, dürfte ZVK NRW ebenfalls richtig sein.
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Ich lese aber doch auch im Tvöd:
Zitat:
"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt."
Da ich das erste Mal im ÖD arbeiten würde, gehe ich mal davon aus, dass ich also in diese Stufe 1 kommen würde.
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@Isie:
vielen Dank für die Antwort!
Ich hatte schon das Gefühl, ich kann mich überhaupt nicht so ausdrücken, das man mein Anliegen hier versteht!
Also gebe ich bei dem Nettorechner nicht "VBL" an, sondern ZVK NRW, richtig?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist VBL eine Zusatz-Altersversicherung, die zum Teil vom AG, zum Teil von mir (vom Brutto) getragen wird. Bisher ging ich davon aus, dass das Pflicht ist...
Kann mir bitte noch jemand den Unterschied erklären, bzw. was ZVK NRW ist?
Vielen Dank!
bijou1
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Ich lese aber doch auch im Tvöd:
Zitat:
"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt."
Da ich das erste Mal im ÖD arbeiten würde, gehe ich mal davon aus, dass ich also in diese Stufe 1 kommen würde.
Zwischen einschlägiger Berufserfahrung und der Zugehörigkeit zum öD besteht keinerlei Zusammenhang.
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Hallo Spid,
ich weiß nicht genau, wie Du es formuliert haben möchtest, damit es "korrekt" und im richtigen Zusammenhang ist.
Fakt ist, das ich mich schon mal im ÖD beworben habe und mir gesagt wurde, dass ich als "Neuling" nur in die Einstufung 1 kommen könnte.
Wenn Du also keine Lust (oder was auch immer) hast, meine Fragen zu beantworten, dann schreib doch einfach gar nichts. Oder schreibe zumindest zu Deinen "kurzen, prägnanten" Antworten, wie es richtig wäre.
Das wäre hilfreicher für mich. Denn ich möche ja gerne lernen.
Vielen Dank!
bijou1
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Fakt ist, daß die Aussage, als Quereinsteiger in den öD könne man nur Stufe 1 erhalten, Bullshit ist. Es ist unmaßgeblich, ob die einschlägige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öD erworben wurde. Ob und wie ich antworte, ist allein meine Sache.
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Ich kann es ja nur so wieder geben, wie es mir gesagt wurde.
Natürlich finde ich es schön und besser, wenn es so ist, wie Du sagst. Ist ja dann absolut positiv.
Doch wenn ich es richtig sehe, ist die Höhe der Einstufung doch für meine eigentlichen Fragen nach VBL / ZVK NRW oder evtl. Zulagen gar nicht wichtig, oder?
Ich verstehe nur nicht, warum Du gegenüber einem Neuling, der höflich nach Informationen / Hilfe fragt, so aggressiv / ablehnend antwortest ( so kommt es zumindest rüber)
Aber Du hast natürlich recht, wie und ob Du antwortest, ist Deine Sache. Ich werde mich darauf einstellen.
VG
bijou1
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Es gibt unterschiedliche Tarifverträge, die die Altersversorgung regeln, und es gibt verschiedene Zusatzversorgungskassen. Die Beiträge zur Altersversorgung sind in den Tarifverträgen geregelt. Schau mal auf der Internetseite deines künftigen Arbeitgebers, ob dort was zum Thema Altersversorgung steht. Ich vermute, dass es die ZVK NRW ist. Das sind andere Beiträge als zur VBL.
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Danke Dir!
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Ich kann es ja nur so wieder geben, wie es mir gesagt wurde.
Natürlich finde ich es schön und besser, wenn es so ist, wie Du sagst. Ist ja dann absolut positiv.
Doch wenn ich es richtig sehe, ist die Höhe der Einstufung doch für meine eigentlichen Fragen nach VBL / ZVK NRW oder evtl. Zulagen gar nicht wichtig, oder?
Ich verstehe nur nicht, warum Du gegenüber einem Neuling, der höflich nach Informationen / Hilfe fragt, so aggressiv / ablehnend antwortest ( so kommt es zumindest rüber)
Aber Du hast natürlich recht, wie und ob Du antwortest, ist Deine Sache. Ich werde mich darauf einstellen.
VG
bijou1
Die Berechnung des Nettoentgelts wird kaum gelingen, wenn man aufgrund falscher Prämissen eine falsche Stufe der Entgelttabelle annimmt.
Ich antworte nicht ablehnend.
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Vielleicht solltest du Smileys verwenden, damit man versteht, dass es nicht böse gemeint ist. 😏
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Wer schörkellos Sachverhalte anspricht, bedarf keiner Smileys. Wer sich davon gestört fühlt, sollte besser aus der Sonne bleiben, um nicht zu schmelzen.
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Wenn ich erst mal von der Stufe 1, also der untersten Stufe in der Entgeldgruppe ausgehe, weiß ich ja erst mal, was auf mich zukommt und kann überlegen, ob ich damit klar komme oder nicht. Mehr wäre ja natürlich immer besser. ;)
Wichtig wäre für mich nur noch, und daher ja auch meine Fragen, was ich korrekt z.B bei der Zusatzversorgung eingeben muss.
VBL ergibt zB. netto etwa 50€ weniger, aber da weiß ich, dass das für meine Altersvorsorge wäre.
Bei ZVK NRW wird dieser Betrag bei der Berechnung eben nicht abgezogen. Heißt das also, der AG zahlt die Beiträge alleine?
Und darauf zielten ja auch meine Fragen bzgl. der monatlichen Zulagen... in der freien Wirtschaft gibt es z.B. (bei Tarifbezahlung) eine generelle Leistungszulage, die zwischen 2 und 8% liegt und zusätzlich gezahlt wird.
Ähnlich hört sich das im Tvöd auch an, aber ich bin eben nicht sicher.
Mir ist es natürlich generell lieber, es kommt mehr "unterm Strich" raus, als weniger. Ich benötige gar keine "cent-genaue" Ausrechnung.
Das ich eine Menge Geld "verliere", wenn ich aus der freien Wirtschaft in den ÖD wechsel, ist mir klar. Ich muss nur ausrechnen können, ob ich damit zurecht komme.
Aber ich merke ja gerade, dass es sehr viele verschiedene Faktoren gibt, und die hätte ich halt gerne erklärt, soweit möglich. Leider habe ich auch niemanden im Bekanntenkreis, der im ÖD arbeitet, den ich fragen könnte. :'(
(Ich habe mal ein paar Smilies eingebaut, um Isies Vorschlag aufzugreifen :))
Vg
bijou1
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Wenn Du nich in den letzten Jahren etwas völlig anderes gemacht hast als Sekretariatsaufgaben, dann lasse dich nicht/ auf keinen Fall mit Stufe 1 abspeisen.
Das Modalitäten des Leistungsentgeltes sind in den jeweiligen Dienstvereinbarungen geregelt, die wir hier in Ermangelung derselben, nicht beantworten können.
Die bei deinem AG angewendete Zusatzversorgung kannst Du ja hier einfach im Rechner eingeben.
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Wenn ich erst mal von der Stufe 1, also der untersten Stufe in der Entgeldgruppe ausgehe, weiß ich ja erst mal, was auf mich zukommt und kann überlegen, ob ich damit klar komme oder nicht. Mehr wäre ja natürlich immer besser. ;)
Wichtig wäre für mich nur noch, und daher ja auch meine Fragen, was ich korrekt z.B bei der Zusatzversorgung eingeben muss.
VBL ergibt zB. netto etwa 50€ weniger, aber da weiß ich, dass das für meine Altersvorsorge wäre.
Bei ZVK NRW wird dieser Betrag bei der Berechnung eben nicht abgezogen. Heißt das also, der AG zahlt die Beiträge alleine?
Die unterschiedlichen Tarifverträge regeln nicht nur die prozentuale Höhe der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeiträge, sondern auch das Finanzierungs erfahren und ob überhaupt Arbeitnehmer Einträge erhoben werden. Dein künftiger Arbeitgeber weiß aber, welcher Tarifvertrag und welche Zusatzversorgungskassen es ist. Gehe einfach zunächst von der ungünstigsten Variante aus, wenn du es jetzt nicht klären kannst.
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Wenn Du nich in den letzten Jahren etwas völlig anderes gemacht hast als Sekretariatsaufgaben, dann lasse dich nicht/ auf keinen Fall mit Stufe 1 abspeisen.
Gibt es eine Art "Faustregel" für Bewerber, wann man mehr als Stufe 1 erwarten/fordern sollte?
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Ich danke Euch für die Infos!
Ich muss wirklich versuchen, irgendwelche Infos direkt vom Arbeitgeber zu bekommen.
Und im Ernstfall versuchen, in eine höhere Stufe zu kommen...
Doch als "normale" Bürokraft sind die Chancen, in den ÖD zu kommen, doch etwas rar.
Zumindest hier im ländlicheren Bereich.
Und im ersten Gespräch, das auch nur für 30 Minuten angesetzt ist, wäre es mir doch recht unangenehm, direkt nach "Details" des Gehaltes zu fragen. Ist wahrscheinlich auch gar keine Zeit für.
Auf der Seite vom Arbeitgeber steht leider nur "Betriebliche Altersvorsorge", aber nicht, welcher Art.
Ist das vielleicht für Kreisverwaltungen in NRW irgendwie vorgeschrieben?
Ich muss halt rechnen... möchte gerne in den ÖD. Finanzieller Verlust ist klar. Wenn ich vom AG eine betriebliche Altersvorsorge bekomme, kann ich die bisherigen, privaten Zahlungen für die Riester einsparen. Dann passt es ganz gut.
VG
bijou1
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Bijou1,
du musst dich unbedingt davon verabschieden Stufe 1 als gegeben anzusehen.
Mach dein Vorstellungsgespräch. Wenn es dir unangenehm ist dort bereits zu verhandeln, nicke ab was gesagt wird.
Sollte die Einschlägkeit der Berufserfahrung tatsächlich komplett verneint werden,
musst du spätestens vor Vertragsunterschrift darlegen warum du deine bisherige Erwerbsbiographie als förderlich,
ansiehst und um eine entsprechende Berücksichtigung bei den Stufen bitten.
Das ist sehr viel einfacher als du denken magst.
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Ich danke Euch für die Infos!
Ich muss wirklich versuchen, irgendwelche Infos direkt vom Arbeitgeber zu bekommen.
Und im Ernstfall versuchen, in eine höhere Stufe zu kommen...
Doch als "normale" Bürokraft sind die Chancen, in den ÖD zu kommen, doch etwas rar.
Zumindest hier im ländlicheren Bereich.
Und im ersten Gespräch, das auch nur für 30 Minuten angesetzt ist, wäre es mir doch recht unangenehm, direkt nach "Details" des Gehaltes zu fragen. Ist wahrscheinlich auch gar keine Zeit für.
Auf der Seite vom Arbeitgeber steht leider nur "Betriebliche Altersvorsorge", aber nicht, welcher Art.
Ist das vielleicht für Kreisverwaltungen in NRW irgendwie vorgeschrieben?
Ich muss halt rechnen... möchte gerne in den ÖD. Finanzieller Verlust ist klar. Wenn ich vom AG eine betriebliche Altersvorsorge bekomme, kann ich die bisherigen, privaten Zahlungen für die Riester einsparen. Dann passt es ganz gut.
VG
bijou1
So alt, dass sich die Riester lohnt, wirst Du ohnehin nicht. Stufe 4 oder 5 sollte kein Problem darstellen, sofern die hier schon angesprochenen Vorerfahrungen einschlägig, also nahezu identisch zu den künftigen Aufgaben sind. Ein Anspruch besteht so aber nicht. Der AG kommt im Gespräch eventuell selbst auf die Frage, was Du an Gehaltsvorstellungen hast.
Der ÖD sucht fähige Leute, wenngleich die EG 6 in Kommunen wohl die am dichtesten besiedelte EG ist. Klassischer Sachbearbeiter eben. Man muss sich ja nicht unter Wert verkaufen. Bei einem Rathaus oder einer kommunalen Einrichtung wie z.B. einem Bauhof würde ich von der ZVK ausgehen.
Die beitriebliche Altersvorsorge solltest Du übrigens nicht übebewerten. Du hast noch gut 25 Beitragsjahre und steigst sehr, sehr spät ein. Es hält sich in Grenzen, was da monatlich zur Auszahlung kommt.
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Wenn Du nich in den letzten Jahren etwas völlig anderes gemacht hast als Sekretariatsaufgaben, dann lasse dich nicht/ auf keinen Fall mit Stufe 1 abspeisen.
Gibt es eine Art "Faustregel" für Bewerber, wann man mehr als Stufe 1 erwarten/fordern sollte?
Ja, erwarten kann man mehr als Stufe eins, wenn einem mehr zusteht, sprich man einschlägige Berufserfahrung hat.
Fordern sollte man mehr als Stufe eins, wenn man der Meinung ist, dass man förderliche Zeiten oder andere Gründe die in der eigenen Personen liegen vorweisen kann.
Wenn man jedoch jemand ist, der verzweifelt einen Job sucht und eigentlich nimmt was er kriegen kann, um dann weiter zu sehen, der sollte da nicht zu forsch fordern.
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Und im ersten Gespräch, das auch nur für 30 Minuten angesetzt ist, wäre es mir doch recht unangenehm, direkt nach "Details" des Gehaltes zu fragen. Ist wahrscheinlich auch gar keine Zeit für.
Ein zweites Gespräch gibt es bei uns bei solchen Stellen nicht.
Und uns sind die Leute, die nicht nach den finanziellen Rahmenbedingungen fragen eher suspekt.
Ich muss halt rechnen... möchte gerne in den ÖD.
Denn genau der Eindruck bleibt da bei uns:
Der will nicht den Job, weil der Job ihn interessiert, sondern der will einfach nur auf Teufel komm raus in den ÖD.
Warum auch immer. (Meistens weiß man nach dem Gespräch auch warum, und wenn wir das nicht wissen, dann ist es auch nicht unser Top Kandidat.)
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Vielen lieben Dank für die Antworten!
Als ich damals das Gespräch beim FA hatte, war die Stufe 1 "in Stein gemeißelt", nichts dran zu rütteln.
Aber gut, nach dem was Ihr sagt, lag es vielleicht daran, dass ich eben allgemeine Bürokauffrau in der freien Wirtschaft bin und das beim FA eine Stelle als Sachbearbeiter, mit eigentlich ganz neuen Aufgaben.
Die jetzige Stelle, im Sekretariat, kommt meiner Berufserfahrung doch schon sehr viel näher.
Versuchen werde ich es auf jeden Fall, und auch ansprechen.
Vg bijou1
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@ Was denn nun:
Ich frage im Gespräch schon nach dem Gehalt, bzw. es kommt eigentlich immer zur Sprache.
In der freien Wirtschaft war es bisher so, dass meist der AG nach dem Gehaltswunsch gefragt hat und sich dann in Schweigen hüllte. "Das müssen wir besprechen"
Sprich: "mal schauen, was die anderen Bewerber verlangen,vielleicht sind die günstiger zu bekommen"
Ich habe kaum Erfahrung, wie das im ÖD gehalten wird.
In der freien Wirtschaft habe ich schon nach Vergünstigungen gefragt (z.B. Tankgutschein, Erhöhung nach der Probezeit fixieren, etc). Aber ich weiß ja leider nicht, ob und was im ÖD möglich ist.
Mit Details meinte ich, eben so in die "Tiefe" zu gehen... welche Art der Beruflichen Altersvorsorge ( da gibt es wohl auch ein "Verzehrmodell" und eine monatliche Zahlung")
Du meinst wirklich, nach einem 30 Minuten Gespräch entscheiden die sich schon??
Ich kenne so kurze Gespräche eigentlich nur, wenn man direkt merkt, die Chemie stimmt nicht. Eher waren es bisher 1-1,5 Stunden... man merkt, ich muss über den ÖD noch viel lernen :-)
Dann muss ich wirklich versuchen, in diesen 30 Minuten möglichst viel zu erfahren.. sieht nur so aus, als wäre man nur am Geld interessiert...(finde ich)
Auf jeden Fall sind Deine Ausführungen sehr hilfreich! Danke!
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Und das Gegenüber ist nur an Deiner Arbeitskraft interessiert - das ist das Wesen der Erwerbsarbeit: man handelt die Ware Arbeitskraft gegen Geld. Keiner lädt Dich ein, weil er Dich für eine spannende Persönlichkeit hält und Dich näher kennenlernen möchte, ebensowenig kommst Du dahin, um mehr über die Geschichte des AG zu erfahren - auch wenn vielleicht beides zur Sprache kommen sollte. Der AG möchte wissen, was er für sein Geld bekommt, während Du wissen möchtest, was Du für Deine Arbeitskraft erhältst. Nur dafür findet das Gespräch statt.
Ich teile die Auffassung, daß man für eine E6 nicht mehr als ein Gespräch pro Bewerber durchführt.
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@ Was denn nun:
Ich frage im Gespräch schon nach dem Gehalt, bzw. es kommt eigentlich immer zur Sprache.
In der freien Wirtschaft war es bisher so, dass meist der AG nach dem Gehaltswunsch gefragt hat und sich dann in Schweigen hüllte. "Das müssen wir besprechen"
Sprich: "mal schauen, was die anderen Bewerber verlangen,vielleicht sind die günstiger zu bekommen"
Ich habe kaum Erfahrung, wie das im ÖD gehalten wird.
Der Spielraum ist ja minimal, die Entgeltgruppe steht fest, es ist dann nur noch fraglich, welche Stufe genommen werden muss und welche Stufe wir geben wollen, weil wir den Bewerber gewinnen wollen.
Bei Stellen wie z.B. Sekretariat (also <E10) haben wir einen solchen Überhang von Bewerbern, das wir da auch nicht drüber nachdenken müssen, ob man einen Zulage oder förderliche Zeiten einsetzen muss um den Kandidaten zu gewinnen.
Die Frage nach dem Entgelt ist da auch eher das abklopfen, ob der Kandidat der aus der pW kommt, weiß was ihn erwartet.
In der freien Wirtschaft habe ich schon nach Vergünstigungen gefragt (z.B. Tankgutschein, Erhöhung nach der Probezeit fixieren, etc). Aber ich weiß ja leider nicht, ob und was im ÖD möglich ist.
Mit Details meinte ich, eben so in die "Tiefe" zu gehen... welche Art der Beruflichen Altersvorsorge ( da gibt es wohl auch ein "Verzehrmodell" und eine monatliche Zahlung")
Verhandelbare Vergünstigungen gibt es nicht. VBL wird erläutert und thats all
Du meinst wirklich, nach einem 30 Minuten Gespräch entscheiden die sich schon??
Ja, bei solchen Stellen (Sekretariat, Fahrer, Boten, Sachbearbeiter also <E10) entscheiden wir uns direkt nachdem alle Bewerber durch sind.
Die Zusage gibt es in der Regel dann 1-2 Tage nach dem letzten Vorstellungsgespräch.
Ob es insgesamt passt, wird dann ja in den ersten 6 Monaten gesehen.
Bei höherwertigen Stellen, da sind die Gespräche länger mit entsprechenden abklopfen der Fachlichkeit.
Ich kenne so kurze Gespräche eigentlich nur, wenn man direkt merkt, die Chemie stimmt nicht. Eher waren es bisher 1-1,5 Stunden... man merkt, ich muss über den ÖD noch viel lernen :-)
Ja, solltest du. :D
Und 30 Min ist bei uns für solche Stellen mehr als ausreichend, da ist alles gesagt und erläutert. Man hat einen Eindruck und kann einschätzen ob und wie die Person in das Team passt, welchen Background und Motivationen sie haben.
Dann muss ich wirklich versuchen, in diesen 30 Minuten möglichst viel zu erfahren.. sieht nur so aus, als wäre man nur am Geld interessiert...(finde ich)
Löblich, so etwas gibt bei uns auch Pluspunkte, weil man zumindest ein Einsatz und Interesse an der zukünftige Arbeitssituation zeigt (oder vortäuscht). Wer da schon versagt, der ist halt raus.
Auf jeden Fall sind Deine Ausführungen sehr hilfreich! Danke!
Gerne.
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Wenn die VBL erklärt wird, wäre das ja schon mal sehr gut. Ich bin wirklich sehr gespannt auf das Gespräch. Es sind wohl auch mehrere Leute, das ist für mich auch ungewohnt. Wäre schön, wenn auch jemand der zukünftigen Kollegen dabei wäre, aber ich weiß es nicht.
Aber gut, dann weiß ich ja schon mal, dass man in "meiner Liga" (EG6) keine Vergünstigungen zu erwarten hat. Dann hat man auch keine falschen Hoffnungen und kann sich darauf einstellen.Solche klaren Statements finde ich gut.
Und ich danke Euch für die Einschätzungen, dass in diesen 30 Minuten "alles gesagt wird". Und wie die Seite der "AG" das sieht und tickt.
Obwohl man das ja -leider- auch nicht verallgemeinern kann.
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Die beitriebliche Altersvorsorge solltest Du übrigens nicht übebewerten. Du hast noch gut 25 Beitragsjahre und steigst sehr, sehr spät ein. Es hält sich in Grenzen, was da monatlich zur Auszahlung kommt.
[/quote]
Ich weiß, dass ich alt bin ;)
Aber noch 25 Beitragsjahre?? Geht man im ÖD nicht mit 67 in Ruhestand? :)
(oder ich habe mich irgendwo bzgl. meines Alters verschrieben; ich bin 49)
Im Ernst, ich weiß, dass ich nicht viel zu erwarten habe. Weder bei Riester noch im ÖD.
Aber Fakt ist ja, dass ich im Gegensatz zur freien Wirtschaft weniger verdiene = weniger Rente.
Da wären die paar Kröten aus der Riester schon gut.
Aber durch den finanziellen monatlichen Verlust wären die Beiträge dafür für mich schwierig zu finanzieren.
Also würde die Riester wohl erst mal stillgelegt bzw. ruhen.
Wenn man aber jetzt eine VBL oder ZVK NRW bekommt, könnte man sich die Beiträge für die Riester sparen, käme mit dem monatlichen Gehalt über die Runden und wäre für die Rente später doch gut aufgestellt. (im Rahmen des Möglichen).
Es ist also eine reine Rechensache, bzgl. meiner monatlichen Fixkosten und was man einsparen könnte.
Daher habe ich versucht herauszufinden, wie die ZVK NRW bezahlt wird (von wem, wie hoch, etc).
Habe aber bisher noch nichts finden können und werde daher einfach abwarten müssen, was das Gespräch bringt.
VG
bijou1
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Es ist möglich, dass du beim Vorstellungsgespräch nicht die erhofften Infos zur Beitragstragung bekommst. Es sollte aber reichen, wenn du erfährst, welcher Tarifvertrag (ATV-K?) und welche Zusatzversorgungskasse es ist. Die weiteren Infos findest du dann wahrscheinlich auf der Internetseite der Zusatzversorgungskasse.
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Wenn man aber jetzt eine VBL oder ZVK NRW bekommt, könnte man sich die Beiträge für die Riester sparen, käme mit dem monatlichen Gehalt über die Runden und wäre für die Rente später doch gut aufgestellt. (im Rahmen des Möglichen).
Es ist also eine reine Rechensache, bzgl. meiner monatlichen Fixkosten und was man einsparen könnte.
Daher habe ich versucht herauszufinden, wie die ZVK NRW bezahlt wird (von wem, wie hoch, etc).
Habe aber bisher noch nichts finden können und werde daher einfach abwarten müssen, was das Gespräch bringt.
VG
bijou1
https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/vblklassik/berechnung/#:~:text=Die%20Altersfaktoren,liegenden%20(fiktiven)%20Beitragsentrichtung%20beinhaltet.
Hier findest du Infos zur Berechnung der Zusatzversicherung. Durch den Altersfaktor rentieren sich deine Jahre weniger. Wenn ich mich nicht täusche gehen später von der VBL sowohl AG und AN Beiträge zur GKV ab.
Die VBL wird also zu wenig sein um sich darauf zu verlassen.
Sei auch nicht überrascht wenn du keine Informationen außer "E6" erhältst. Bei uns würde das Gehalt erst bei Zusage ermittelt und für E6 wäre nichteinmal jemand aus der Personalabteilung dabei um grobe Antworten geben zu können.
Wie gesagt, lege den Fokus darauf eine Zusage zu bekommen und halte dich vorerst nicht mit Gehaltsmutmaßungen auf.
Falls es doch zur Sprache kommt, lege die einen Satz parat mit dem du darlegen kannst wie deine bisherige Erfahrung gewinnbringend für den AG eingesetzt werden kann.
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Ich danke Euch!
Auch für den Link zur VBL.
Wenn ich im Net recherchiere, finde ich einiges zu VBL, aber nichts konkretes zu "ZVK NRW".
Wahrscheinlich ist das ein Abkürzung, die nur bei den Gehaltsrechnern verwendet wird.
Hauptsache ist, wie Ihr bereits geschrieben habt, dass ich die Stelle bekomme. Wäre zwar etwas ganz neues vom Aufgabenbereich her, aber bestimmt sehr interessant. Habe aber auch großen Respekt davor. Aber ist ja normal, denke ich. Man weiß nie, wie es wirklich wird, erst nach dem Start.
Für mich ist es schon komisch, dass es fast 1 Monat dauert, bis der Gesprächstermin ist und die Einladung per Post kam.... ist "etwas entschleunigt", was ja gar nicht so verkehrt ist :-)
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Welche der kommunalen Zusatzversorgungskassen einschlägig sein wird, ist im Ergebnis nicht entscheidend. Dabei geht es um 10€/mtl. mehr oder weniger. Bei Stufe 1 kriegst Du gut 1.700€ raus, in den Stufen 2 und 3 sind es jeweils rund 100€ mehr. Wie schon erwähnt solltest Du darauf hinwirken, nicht in Stufe 1 beginnen zu müssen. Auch den Riester-Vertrag solltest Du nach Möglichkeit weiterführen. Trotz aller berechtigten Kritik wird Dir die zusätzliche Liquidität im Alter helfen.
Inwiefern Du von einer leistungsorientierten Bezahlung profitieren kannst, ist behördenindividuell in Dienstvereinbarungen geregelt. Häufig ist es so, dass jährlich nur ein Teil der Beschäftigten eine solche zusätzliche Zahlung erhalten (die dann z.B. einem knappen Monatsgehalt entsprechen kann). Dort, wo stets alle etwas bekommen, werden es dann jeweils wenige hundert Euro sein.
Viel Glück bei Deiner Bewerbung
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@2strong:
Das das Ergebnis sich zwischen VBL und ZVK NRW sich nicht groß unterscheidet ist schon mal sehr hilfreich und beruhigend!!
Danke!
Aber wenn ich VBL eingebe, ist das Gehalt etwa 50€netto weniger, da Beitrag VBL abgezogen wird.
Gebe ich ZVK NRW ein, wird nichts abgezogen. Trägt also der AG diese Beiträge dann alleine?
Du scheinst Dich ja etwas damit auszukennen...
Gleichzeitig Riester wird zumindest im 1. Jahr schwierig, da noch fixe Kosten, die laufen.
Ich werde aber auf jeden Fall versuchen, in eine höhere Stufe zu kommen, ihr habt mir hier Mut gemacht, dass das klappen könnte :-)
VG
bijou1
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Wenn du dir die Berechnung genau ansiehst, siehst du, dass hinter dem Beitrag ZVK NRW 0,00 EUR die Prozentsätze stehen, und zwar 0% für den Arbeitnehmeranteil und 4,25% für den Arbeitgeberanteil. Aber das ist abhängig davon, welcher Altersversorgungstarifvertrag gilt, welche Zusatzversorgungskasse es ist und was in deren Satzung steht. Es gibt auch Kommunen, die Mitglieder (Beteiligte) der VBL sind, aber viele Kommunen sind eben stattdessen Mitglieder einer kommunalen Versorgungskasse.
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@2strong:
Das das Ergebnis sich zwischen VBL und ZVK NRW sich nicht groß unterscheidet ist schon mal sehr hilfreich und beruhigend!!
Danke!
Aber wenn ich VBL eingebe, ist das Gehalt etwa 50€netto weniger, da Beitrag VBL abgezogen wird.
Gebe ich ZVK NRW ein, wird nichts abgezogen. Trägt also der AG diese Beiträge dann alleine?
Du scheinst Dich ja etwas damit auszukennen...
Isie ist auf Deine Frage schon weitgehend eingegangen.
Die VBL wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Dich nicht einschlägig sein, da sie grds. die betriebliche Altersvorsorge für Bund und Länder ist. Höchstwahrscheinlich landest Du in einem kommunalen Versorgungswerk. Diese sind meist regional aufgestellt. Läge "Deine" Kreisverwaltung bspw. im Rheinland, wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK). In NRW unterscheiden sich die Bedingungen der kommunalen Kassen kaum (+/- 10€), deshalb würde ich diesem Aspekt an Deiner Stelle keine weitere Aufmerksamkeit widmen.
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Die VBL wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Dich nicht einschlägig sein, da sie grds. die betriebliche Altersvorsorge für Bund und Länder ist. Höchstwahrscheinlich landest Du in einem kommunalen Versorgungswerk.
Kann man so nicht sagen. Ich bin auch bei einem Landkreis, also Kommunalverwaltung, aber in der VBL.
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Die unterschiedlichen Tarifverträge regeln nicht nur die prozentuale Höhe der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeiträge, sondern auch das Finanzierungs erfahren und ob überhaupt Arbeitnehmer Einträge erhoben werden.
Da das nun schon zum zweiten Mal behauptet wird, und dem soweit ich sehe nicht widersprochen wurde:
Ist es nicht vielmehr so, dass die Satzungen der Zusatzversorgungskassen dies regeln? Oder gibt es etwa je Zusatzversorgungskasse, die von der VBL abweichende Konditionen hat, noch einen Tarifvertrag dazu?
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Kann man so nicht sagen. Ich bin auch bei einem Landkreis, also Kommunalverwaltung, aber in der VBL.
Deswegen schrieb ich ja nur "höchst wahrscheinlich" ;) Dass es Kommunen mit VBL-Mitgliedschaft gibt, ist mir bewusst. Gleichwohl ist es nicht die Regel sondern die seltene Ausnahme.
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Deswegen schrieb ich ja nur "höchst wahrscheinlich" ;) Dass es Kommunen mit VBL-Mitgliedschaft gibt, ist mir bewusst. Gleichwohl ist es nicht die Regel sondern die seltene Ausnahme.
Auch das würde ich allgemein nochmal hinterfragen. Ist die Aussage eventuell regional begrenzt zu verstehen? Als ich noch regelmäßig die VBL Herbsttagungen besuchte (vor der DSGVO) und dort die Teilnehmerlisten zum Unterzeichnen auslagen, fanden sich dort zahlreiche Kommunen bzw. Teilnehmer aus ebendiesen.
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Den Hinweis auf die Satzung habe ich zwischenzeitlich nachgeholt.
Ob es die VBL oder eine kommunale Versorgungskasse ist, richtet sich ausschließlich danach, wo die Kommune Beteiligte (Mitglied) ist. War für mich auch etwas überraschend.
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...also ich würde jetzt denken: "Oh Gott, hoffentlich sind die nicht alle so..." ;D 8)
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Auch das würde ich allgemein nochmal hinterfragen. Ist die Aussage eventuell regional begrenzt zu verstehen? Als ich noch regelmäßig die VBL Herbsttagungen besuchte (vor der DSGVO) und dort die Teilnehmerlisten zum Unterzeichnen auslagen, fanden sich dort zahlreiche Kommunen bzw. Teilnehmer aus ebendiesen.
Die VBL hat rd. 1.600 kommunale Mitglieder - bei über 11.000 Kommunen insgesamt. 85 % der Kommunen sind demnach Mitglied kommunaler Versorgungswerke.
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Danke für das Zahlenwerk. Das klingt überzeugend. Einerseits immernoch genug kleine Kommunen, die auf der erwähnten Veranstaltung rumlaufen, andererseits sind das aber natürlich deutlich weniger, als es Kommunen gibt.
Wobei mich das doch insofern überrascht, als dass ich den anderen ZVKs vom Gefühl her nicht so viele Mitglieder zugetraut hätte. Daher umso schöner, nun wieder etwas gelernt zu haben.
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...also ich würde jetzt denken: "Oh Gott, hoffentlich sind die nicht alle so..." ;D 8)
Ne, ich denke eher: oha, was muss man da alles beachten :-)
Aber sollte ich die Stelle bekommen, werde ich es bis zur Rente bestimmt verstanden haben :)
Da es das Sekretariat einer Schule wäre, bin ich sowieso gespannt, wie das mit Überstunden, Urlaub etc. läuft.
Aber da das wohl auch von Schule zu Schule unterschiedlich ist, lasse ich mich da überraschen :-)
Vg
bijou1
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Danke für das Zahlenwerk. Das klingt überzeugend. Einerseits immernoch genug kleine Kommunen, die auf der erwähnten Veranstaltung rumlaufen, andererseits sind das aber natürlich deutlich weniger, als es Kommunen gibt.
Hab durch Deine Nachfrage selbst hinzugelernt, denn ich hätte noch deutlich weniger kommunale Mitglieder geschätzt. Insofern: merci ;)