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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: schulzi1de am 01.06.2020 12:07

Titel: Kündigung in Probezeit - Anrechnung Beschäftigungszeit
Beitrag von: schulzi1de am 01.06.2020 12:07
Von 2010 bis Dezember 2019 war ich beim Freistaat Bayern beschäftigt. Im Januar 2020 wechselte ich in ein anderes Bundesland zum TVÖD-VKA. Die Beschäftigungszeit wurd nach §34 Abs. 3 S. 3 TVÖD angerechnet.
Im Arbeitsvertrag wurde eine Probezeit von 6 Monaten festgelegt. Mir wird nun 2 Wochen zum Monatsende gekündigt. Mich irritiert nun die Anrechnung der Beschäftigungszeit. Ab wann kommt diese zum tragen?
Titel: Antw:Kündigung in Probezeit - Anrechnung Beschäftigungszeit
Beitrag von: Spid am 01.06.2020 12:22
Für die Kündigungsfrist sind nur §34 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblich.
Titel: Antw:Kündigung in Probezeit - Anrechnung Beschäftigungszeit
Beitrag von: schulzi1de am 02.06.2020 10:52
Der § 34 Abs. 3 S. 1 sagt: 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.

Lt. Recherche konnte ich feststellen, dass der "selbe Arbeitgeber" wie folgt definiert wird:
"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw.

Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen

    die Bundesrepublik Deutschland,
    die jeweilige Gemeinde,

    rechtlich selbstständige bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie z. B.
        die Bundesbank
        die Bundesagentur für Arbeit
        die Deutsche Rentenversicherung

Heißt das, dass die längere Kündigungsfrist auch in der Probezeit bei den neuen Arbeitgeber zu berücksichtigen ist?
Titel: Antw:Kündigung in Probezeit - Anrechnung Beschäftigungszeit
Beitrag von: Lars73 am 02.06.2020 10:57
Es ist doch nicht derselbe Arbeitgeber?
Titel: Antw:Kündigung in Probezeit - Anrechnung Beschäftigungszeit
Beitrag von: Spid am 02.06.2020 10:59
Eben.