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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: the majer am 03.06.2020 10:05

Titel: [Allg] Vbl Versteuerung als Beamter
Beitrag von: the majer am 03.06.2020 10:05
Hallo zusammen,

Habe mir meine VBL der letzten Jahre auszahlen lassen da ich jetzt Beamter auf Probe bin.

Eine Frage: Muss der Erstattungsbetrag eig versteuert werden bzw in der Steuererklärung angegeben werden?

Betrag wären knapp 1500 Euro.

Vg
Titel: Antw:[Allg] Vbl Versteuerung als Beamter
Beitrag von: yamato am 04.06.2020 06:43
Da bisher keiner geantwortet hat, mal ein Versuch ohne Gewähr:

Es geht ja vermutlich nur um die selbst gezahlten Eigenanteile an der VBL.
Soweit diese während der Zahlung von der STeuer abgesetzt wurden sind sie bei Rückzahlung m.E. auch in der Steuererklärung anzugeben.
Hast Du was schriftliches von der VBL zur Rückzahlung ? Steht da was von "anzugeben in Zeile 11" der Anlage XX oder so ähnlich oder vielleicht ein Text zur Steuerpflicht.
Alternativ kannst Du auch beim Finanzamt nachfragen, meist geben die schnell und korrekt Auskunft, willst Du dort allerdings eine rechtsverbindliche Auskunft kann das Finanzamt dafür eine Gebühr erheben. Aber vielleicht reicht ja eine telefonische Nachfrage
Titel: Antw:[Allg] Vbl Versteuerung als Beamter
Beitrag von: the majer am 04.06.2020 10:55
Hallo,

Auf dem Schreiben steht rein gar nichts von Finanzamt etc. Nur der Auszahlungsbettag der An Anteile.

Beste Grüße
Philipp
Titel: Antw:[Allg] Vbl Versteuerung als Beamter
Beitrag von: Isie am 04.06.2020 17:20
Da die Arbeitnehmeranteile zur VBL-Pflichtversicherung West aus versteuertem Entgelt gezahlt wurden, vermute ich, dass die Beitragserstattung nicht steuerpflichtig ist (wenn es sich um Pflichtbeiträge zur VBL-West handelt).