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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Julie am 04.06.2020 10:55

Titel: Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Julie am 04.06.2020 10:55
Hallo,

jetzt bin ich in den letzten drei Jahren bundesländerübergreifend mehrmals umgezogen, musste neue Persos beantragen, auch mal vorläufige, weil Perso verlorenging, dann auch mal Reisepass ...

Aufgrund der verschiedensten Vorgehensweisen der Passämter, möchte ich nun doch mal wissen, wie es mit den Passbildern eigentlich richtig ist.

Wie alt darf ein biometrisches Passbild max. sein?

Wie ist das, wenn ein Passbild schon in einem Reisepass von vor z. B. einem oder zwei Jahren drin ist, ich jetzt einen neuen Perso benötige und ich mich überhaupt nicht verändert habe, dann ist doch das Passbild von damals ok, wenn ich es für einen neuen Perso vorlege, oder!?

Oder gibt es da zeitliche Grenzen, nicht älter als 6 Monate oder ein Jahr?

Danke.

Grüße
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Calenberger am 04.06.2020 11:02
Google
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: D-x am 04.06.2020 11:35
Mit der Beschlussdrucksache 300/19 vom 08.11.2019 wurden die vorläufigen Personalausweisverwaltungsvorschriften in die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PauswVwV) übergeleitet, die Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) mit der Beschlussdrucksache 301/19 vom 08.11.2019.

Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben, soweit ich mich erinnere tatsächlich 6 Monate. Dieser Passus ist jedoch vor der Finalisierung gestrichen worden und der jetzigen Formulierung, die lediglich ein aktuelles Lichtbild nennt, gewichen, die eben für vermehrte Unsicherheit sorgt.

6.2.1.1.1 PassVwV (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm) sagt:
Zitat
Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden. Als inaktuell ist - unter Berücksichtigung der bis zu 10 Jahre dauernden Gültigkeit des Passes - ein Lichtbild beispielsweise grundsätzlich dann anzusehen, wenn einzelne individuelle Merkmale auf dem Lichtbild nicht wiedergegeben sind. Bei zweifelhafter Übereinstimmung des vorgelegten Lichtbilds mit der antragstellenden Person ist ein Abgleich mit allen früheren, noch bei der Passbehörde vorhandenen Lichtbildern vorzunehmen, um Falschidentitäten vorzubeugen.

Somit ist es den Pass- und Ausweisbehörden auferlegt, die Aktualität individuell zu prüfen. Die Tendenz bei den Behörden in meinem Umfeld geht dahin, Bilder die bereits bei einem Antrag vor über 6 Monaten verwendet wurden, grundsätzlich abzulehnen. In Einzelfällen in denen jedoch wirklich keinerlei optische Veränderung zu erkennen ist, werden auch derart alte Bilder ausnahmsweise anerkannt.

Legt jemand ein älteres Lichtbild vor, auf welchem er optisch gut zu identifizieren ist und die Behörde nicht nachweisen kann, dass dieses Bild "nicht mehr aktuell" ist, dürfte auch eher im Zweifel für den Bürger entschieden werden.

Das Problem wird sich demnächst ja aber lösen, wenn die Bilder digital an die Meldebehörden übermittelt werden müssen, bzw. dort vor Ort an entsprechenden Terminals angefertigt werden, wie es kürzlich von der Bundesregierung weiter vorangebracht wurde.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Julie am 04.06.2020 19:30
Ab wann soll denn bitteschön Letztgenanntes fix sein?
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: D-x am 05.06.2020 08:12
Ein Datum steht da s.i.w. noch nicht fest. Einerseits ist es ja noch nur ein Gesetzentwurf, andererseits muss technisch entsprechend aufgerüstet werden, sowohl bei den Behörden die diese Terminals bereithalten wollen/sollen, andererseits bei den Fotografen, die wohl eine nicht zu unterschätzende Lobby haben und um ihre Einnahmen fürchten.
Während ersteres im Wesentlichen Fleißarbeit und eine Frage von Produktions- und Inbetriebnahmekapazitäten ist, muss für letztere wohl eine entsprechende Schnittstelle zur sicheren (!) Datenübertragung her, deren Konzeption sicher eine Weile dauern wird.

Was also "demnächst" konkret bedeutet, kann ich heute nicht sagen.

P.S. Aus meiner Sicht ist die nun doch eingeräumte Möglichkeit, dass Fotografen Daten zuliefern, die große Schwachstelle dabei. Ob man diese Quelle so absichern kann, dass Morphing verunmöglicht wird, werde ich gespannt beobachten. Mal schauen, wann sich der CCC der Sache annimmt und wir mit entsprechender Berichterstattung bedacht werden.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 09:16
Im Bürgerbüro meines Wohnorts steht ein Automat, mit dem man im Wartebereich Passfotos machen kann, die der Bearbeiterin direkt an ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: was_guckst_du am 05.06.2020 09:31
...jetzt musst du noch deinen Wohnort nenen, dann kann "Julie" ja dort zum Bürgerbüro gehen ;D
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: D-x am 05.06.2020 11:17
Diese Automaten sind aus meiner Sicht begrüßenswert. Aus Bürgersicht, da man nicht beim Fotografen 4 Bilder kaufen muss, von denen man meist 2-3 eh nicht mehr benötigt, während sie noch als aktuell gelten. Aus Behördensicht, da so das Manipulationsrisiko weitestmöglich gesenkt wird und eine kleine Zeitersparnis mit sich bringt. Bei Gelegenheit wollte ich allerdings mal testen wie die Geräte reagieren, wenn man denen ein ausgedrucktes Bild hinhält :-)
Weiterer Vorteil: Teils kann man auch direkt Fingerabdrücke an dem Gerät abgeben (bald auch im Personalausweis verpflichtend) die dann beim Sachbearbeiter nur noch kurz verifiziert werden müssen, was nochmal eine kleine Zeitersparnis bringt.

Problem bei der Sache: Die Geräte sind eben noch nicht so verbreitet. Meine Erfahrung ist, dass diese entweder in größeren Städten stehen, oder dort wo jemand (HVB oder IT-Leiter) eine große Affinität für Derartiges und die erforderlichen Mittel hat. Ganz billig sind die Geräte ja nicht. Möglicherweise stellt der Bund die ja demnächst oder subventioniert die zumindest. In irgendeiner aktuellen Berichterstattung las ich zumindest, dass da schonmal Kosten für Anschaffung und Betrieb ermittelt wurden...
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 11:40
Also ich bin als Kunde zufrieden und die Mitarbeiterin war auch sehr angetan. Wenn man Personalausweis und Reisepass zeitgleich machen läßt, zahlt man auch nur einmal - und man nutzt die Wartezeit sinnvoll.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: BAT am 05.06.2020 11:56
Wobei ich persönlich die Gültigkeit dieser Pässe nicht identisch haben möchte, dann ist immer ein gültigiger da, wenn man die Verlängerung vergisst. Seit dem Fall des eisernen Vorhanges ist das aber nicht mehr so wichtig mE.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: sr4711 am 05.06.2020 23:12
Also ich bin als Kunde zufrieden und die Mitarbeiterin war auch sehr angetan. Wenn man Personalausweis und Reisepass zeitgleich machen läßt, zahlt man auch nur einmal - und man nutzt die Wartezeit sinnvoll.

Sicherlich war sie bei diesem Kunden besonders angetan ;) ;D

Wobei mich interessieren würde, weshalb du einen PA hast. Ich habe einen Reisepass weil ich den für ex-EU-Reisen eh brauche, der liegt zuhause und gut ist.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 23:28
Es gibt Rechtsgeschäfte, zu denen ich ansonsten noch zusätzlich eine Meldebescheinigung beibringen müßte.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: sr4711 am 05.06.2020 23:55
Hab ich hinten in den Pass bürogeklammert ..
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Spid am 06.06.2020 00:44
Ist doch nur 3 Monate oder ausnahmsweise bis zu 12 Monate gültig - und kostet jedes Mal 9€.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: sr4711 am 06.06.2020 01:29
Bei mir steht keine Gültigkeit drauf, hat mich noch nie jemand drauf hingewiesen oder moniert.

Sogar die Ausstellung war kostenlos.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Schantalle am 06.06.2020 10:19
Ich habe auch mal eine Frage. Ich habe einen Perso von vor fünf Jahren und habe jetzt für einen Reisepass dasselbe Passbild vorgelegt und es wurde genommen. Ich habe mich überhaupt nicht verändert. Die Sachbearbeiterin hat mich und das Bild verglichen und gesagt, dass das passt. Es interessiert mich, ob das überhaupt rechtens war, ob die Sachbearbeiterin und ich "Ärger" bekommen könnten. :-/
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Schantalle am 06.06.2020 17:21
Nachfrage, oder hätte das "alte" Passbild einfach mit der Begründung nicht mehr genommen werden dürfen, da es in einem Perso, der jetzt 5 Jahre alt ist, aber noch 5 Jahre gültig ist, schon drin ist? Wäre für mich aber auch irgendwie unlogisch, da ich mich in den letzten 5 Jahren überhaupt nicht verändert habe, aber ich könnte mich in den nächsten 5 Jahren so stark verändern, dass man mich anhand des aktuellen Persos auch nicht mehr identifizieren könnte. Generell verboten kann es ja nicht sein, ein Passbild für einen Pass zu nehmen, das schon in einem Perso ist, oder umgekehrt, da man ja bei gleichzeitiger Antragsstellung ein und dasselbe Passbild für beide Dokumente nehmen kann. @d-x, @inter omnes
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: 2strong am 06.06.2020 20:28
Der Name scheint mir hier Programm zu sein.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Schantalle am 07.06.2020 08:15
Der Name scheint mir hier Programm zu sein.

Meinen Sie mich? Falls ja, inwiefern, bitte?
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: 2strong am 07.06.2020 11:26
Wie der Kollege schon ausführte:

VV Nr. 6.2.1.1.1 PassVwV
"Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden."

Wenn Du also so aussiehst, wie auf dem Bild, war alles gut und keiner kriegt den Popo verhauen.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Schantalle am 07.06.2020 16:13
Vllt steh ich ja auf das mit dem Popo!? ;-)

Aber mal ernst! ;-) Man hört ja immer wieder mal, dass ein Passbild, das man bereits schonmal in einem Ausweis hatte, es genau deswegen nicht nochmal in einem neuen Ausweis/Pass haben darf, obwohl man sich nicht verändert hat. Dann ist das ja falsch! Aber wo kommt dann diese Mär her? In der Nachbargemeinde wird ein Passbild genau aus diesem Grund bei einem neuen Pass/Ausweis abgelehnt und man wird weggeschickt, um ein neues Passbild machen zu lassen.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: 2strong am 07.06.2020 16:48
Wie ärgerlich, dass ich nicht bei Dir auf'm Bürgerbüro arbeite  ;)

Dass ein Bild, auf dem alle wesentlichen Identifikationsmerkmale erkennbar sind und das noch aktuell wirkt, abgelehnt wird, ist nach der VV unzulässig. Aber bevor man eine solche mutmaßliche Fehlentscheidung vor dem Berwaltungsgericht feststellen lässt, macht man wahrscheinlich lieber einfach ein neues Foto.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Schantalle am 07.06.2020 17:15
Wie ärgerlich, dass ich nicht bei Dir auf'm Bürgerbüro arbeite  ;)

Dass ein Bild, auf dem alle wesentlichen Identifikationsmerkmale erkennbar sind und das noch aktuell wirkt, abgelehnt wird, ist nach der VV unzulässig. Aber bevor man eine solche mutmaßliche Fehlentscheidung vor dem Berwaltungsgericht feststellen lässt, macht man wahrscheinlich lieber einfach ein neues Foto.

Da ist immer so viel los, da würde nichts gehen! xD Ob das datenschutzrechtlich ok ist, sei mal dahingestellt. Trotz Trennwände kann jeder alles hören! o_O

Und das mit dem "unzulässig" geht aus VV Nr. 6.2.1.1.1 PassVwV quasi im Umkehrschluss hervor oder gibts dazu noch eine extra Nummer, aus der explizit hervorgeht, dass es unzulässig ist, ein Passbild abzulehnen, das alle Merkmale erfüllt?
 
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: inter omnes am 07.06.2020 18:03

Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben, soweit ich mich erinnere tatsächlich 6 Monate. Dieser Passus ist jedoch vor der Finalisierung gestrichen worden und der jetzigen Formulierung, die lediglich ein aktuelles Lichtbild nennt, gewichen, die eben für vermehrte Unsicherheit sorgt.


Zum Glück wurde auf den Unsinn verzichtet, ein maximales Alter des Lichtbildes festzulegen; die Formulierung "aktuelles" ist völlig ausreichend und auch zweckmäßig. Wenn sich jemand - theoretisch überspitzt- in den letzten 30 Jahren gar nicht optisch verändert hat und noch immer genau so aussieht, wie auf dem Lichtbild, dann ist das Bild aktuell i.S.d. normativen Vorgabe. Nur das zu prüfen ist Aufgabe der Bearbeiter der Behörden. Wer als Bearbeiter auf das reine Alter des Bildes abstellt, beweist, dass er nicht in der Lage ist, den Begriff der Aktualität normkonform auszulegen. Würde man die Aktualität am reinen Alter des Lichtbildes messen, wäre auch ein Lichtbild aktuell, dass vor 5 Monaten gefertigt wurde, der Antagsteller aber vor 3 Monaten eine Gesichts-OP hat durchführen lassen, die die äußere Erscheinung massiv verändert hat.
In diesem Sinne wird glaube ich sehr deutlich, warum der Gesetzgeber glücklicherweise die Sinn- und Zwecklosigkeit einer starren Frist erkannt hat. Von ökonomischen und ökologischen Aspekten eines solchen Unfugs mal ganz abgesehen...
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: inter omnes am 07.06.2020 18:20
Und das mit dem "unzulässig" geht aus VV Nr. 6.2.1.1.1 PassVwV quasi im Umkehrschluss hervor oder gibts dazu noch eine extra Nummer, aus der explizit hervorgeht, dass es unzulässig ist, ein Passbild abzulehnen, das alle Merkmale erfüllt?

Die Verwaltungsvorschrift enthält doch eine genaue Definition/Auslegung des Begriffes der Aktualität, die für die Behörden bindend ist. Soweit der jeweilige Bearbeiter davon abweicht, weil er bspw auf das bloße Alter des Lichtbildes abstellt, handelt er rechtswidrig.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Nico am 07.06.2020 19:04
Ich häng mich hier auch mal dran, weil genau aus dem Grund, weil ein Passbild, das bereits in einem Pass ist und ich die Tage zur Antragsstellung eines Persos, dieser Antrag verwehrt wurde - eben mit dieser komischen Begrundung, dass das Passbild ja schon in einem Pass von vor vier Jahren ist und ein und dasselbe Passbild vier Jahre später nicht im Ausweis benutzt werden darf. Auf meine Frage, wo das steht, konnte mir die Teamleiterin des Bürgerbüros keine Antwort geben. Ich also in der Sprechstunde vom BGM zu dem und mich beschwert. Er wollte das klären. Bin auf die abschließende Antwort gespannt. Nur, weil ein Passbild schonmal benutzt wurde und es deswegen nicht mehr benutzt werden kann, kann ja wohl sein sein.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Nico am 08.06.2020 07:16
Warum ich mich drangehängt habe und nachfrage sozusagen: bei mir ist es ja andersrum quasi. Ich möchte einen Perso mit einem Passbild anfertigen lassen, das bereits in einem Pass ist. Hier wurden ja die Verwaltungsvorschriften vom Pass gepostet. In den Verwaltungsvorschriften vom Ausweis finde ich allerdings keinen entsprechenden Passus. Oder sind die Verwaltungsvorschriften vom Pass analog auch auf den Ausweis anzuwenden? Falls ja, wo steht das bitte? Danke.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Nico am 08.06.2020 07:42
@inter omnes, @D-x ;-)
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: D-x am 08.06.2020 08:46

Es war zunächst geplant, hier (endlich) mal ein konkretes maximales Alter für die Passbilder festzuschreiben [...]

Zum Glück wurde auf den Unsinn verzichtet, ein maximales Alter des Lichtbildes festzulegen [...]

Hintergrund dieser nicht nur von mir vertretenen Ansicht ist, dass die Bürger eben gerne diskutieren und nicht selten ein anderes Selbstbild haben. Da kann schonmal jemand davon überzeugt sein, sich nicht verändert zu haben, der Sachbearbeiter und auch der Meldebehördenleiter sehen das aber anders.
Dann müsste sich die Diskussion nicht darum drehen, ob nun eine Veränderung vorliegt, oder nicht. Stattdessen könnte ganz einfach darauf verwiesen werden, dass das Bild eben nachweislich älter ist und fertig aus.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: inter omnes am 08.06.2020 10:29

Dann müsste sich die Diskussion nicht darum drehen, ob nun eine Veränderung vorliegt, oder nicht. Stattdessen könnte ganz einfach darauf verwiesen werden, dass das Bild eben nachweislich älter ist und fertig aus.

Andernfalls wird darüber diskutiert, ob das Bild "nachweislich" älter ist oder nicht. Rechnung des Fotografen? Was wenn selbst gemacht? Von der Zweckverfehlung einer solchen Regelung mal ganz zu schweigen.
Natürlich gibt es "spezielle" Bürger, die gerne diskutieren, aber die würden erst recht über eine starre Frist diskutieren.
Titel: Antw:Fragen zu Passbildern
Beitrag von: Dakmer am 08.06.2020 10:36
Ist doch nur 3 Monate oder ausnahmsweise bis zu 12 Monate gültig - und kostet jedes Mal 9€.
Bei mir steht keine Gültigkeit drauf und die hat 2017 auch nichts gekostet.
Ich habe auch nur einen Reisepass mit Meldebescheinigung und keinen Personalausweis.
Habe aber grad mal bei meiner Stadt geschaut und da steht: kostet 8,00 €.