Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sonnenschein2018 am 04.06.2020 19:22
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Hallo,
ich bin seit 10/2012 im Öffentlichen Dienst, TV-L als Tarifbeschäftigte, 100 %, unbefristet angestellt. Ich beabsichtige,, zu einer anderen Tätigkeit, Kommune, TVÖD-VKA zu wechseln. Welche Kündigungsfrist bei TV-L muss ich beachten?
Vorab vielen Dank.
Gruß Sonnenschein2018
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Außer die Angabe der unbefristeten Beschäftigung und des anzuwendenden Tarifvertrags sind alle übrigen Abgaben ohne Wert, dafür fehlt die wesentliche Angabe der Beschäftigungszeit nach §34 Abs. 3 Satz 1 f. TV-L.
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Ich bin seit 7 Jahren und acht Monaten ohne Unterbrechung bei demselben Arbeitgeber beschäftigt.
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3 Monate zum Quartalsende
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Danke