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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: InfraBu am 05.06.2020 23:09
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Guten Abend,
meine Frage zu der Kündigungsfrist im folgendem Fall.
Beschäftigungszeiten im TVÖD sind:
1. AG 5 Jahre BwDLZ
2. AG 15 Jahre SaZ
3. AG 7 Monate Gemeinde
beschäftigt ohne eine Unterbrechung.
Ist die Kündigungsfrist nun bei AG 3, 6 Monate zum Quartalsende?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Welches davon ist der aktuelle AG?
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Wenn ich es nicht klar geschrieben habe, es ist ein AN mit 3 Berufsstationen in der Reihenfolge.
Die 3. ist die aktuelle und unbefristet,
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Ein Monat zum Monatsschluss.
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Spid auch mit der Info die ich im Nachhinein ergänzt habe?
Wenn ich es nicht klar geschrieben habe, es ist ein AN mit 3 Berufsstationen in der Reihenfolge.
Die 3. ist die aktuelle und unbefristet
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Ja. 1. ist AG Bund, 2. ist überhaupt kein Arbeitsverhältnis, 3. ist AG Gemeinde. Für die Kündigungsfrist zählt nur die im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit beim selben AG.
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Großes Dankeschön für deine schnelle Antwort! Vielen Dank.