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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: InfraBu am 05.06.2020 23:09
		
			
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				Guten Abend,
 
 meine Frage zu der Kündigungsfrist im folgendem Fall.
 
 Beschäftigungszeiten im TVÖD sind:
 
 1. AG 5 Jahre      BwDLZ
 2. AG 15 Jahre     SaZ
 3. AG 7 Monate   Gemeinde
 
 beschäftigt ohne eine Unterbrechung.
 
 Ist die Kündigungsfrist nun bei AG 3, 6 Monate zum Quartalsende?
 
 Vielen Dank für eure Hilfe!
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				Welches davon ist der aktuelle AG?
			
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				Wenn ich es nicht klar geschrieben habe, es ist ein AN mit 3 Berufsstationen in der Reihenfolge.
 
 Die 3. ist die aktuelle und unbefristet,
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				Ein Monat zum Monatsschluss.
			
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				Spid auch mit der Info die ich im Nachhinein ergänzt habe?
 
 Wenn ich es nicht klar geschrieben habe, es ist ein AN mit 3 Berufsstationen in der Reihenfolge.
 
 Die 3. ist die aktuelle und unbefristet
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				Ja. 1. ist AG Bund, 2. ist überhaupt kein Arbeitsverhältnis, 3. ist AG Gemeinde. Für die Kündigungsfrist zählt nur die im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit beim selben AG.
			
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				Großes Dankeschön für deine schnelle Antwort! Vielen Dank.