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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ITJoe12 am 07.06.2020 12:46
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Hallo zusammen,
ich muss leider mal einen neuen Post öffnen, da ich selbst nicht komplett durchblicke und nicht weis was ich machen soll. Zur Sachlage:
Ich arbeite aktuell im IT Bereich und bin in EG8 Stufe 3 eingruppiert. Davor habe ich bereits 2 Jahre als SHK dort gearbeitet. Zum in zwei Monaten komme ich in Stufe 4.
Ich habe anfangs studiert und meine Zeit immer mehr Richtung Arbeit verlagert. Als ich damals von SHK auf fest Angestellt gewechselt bin, war die Stelle auch auf EG9 ausgeschrieben. Ich wurde aber nur auf EG8 eingestellt, da ich angeblich die passenden Voraussetzungen nicht hatte (Keine IHK Ausbildung). Das Aufgabenspektrum war allerdings das selbe. Ich denke, dass war damals schon fraglich... Aber wenn man es nicht besser weis, dann nimmt man es so hin.
Aktuell schreibe ich meine Bachelorthesis und werde diese diesen Monat abgeben. Mein Chef hat bereits eine neue Tätigkeitsbeschreibung aufgesetzt und diese wurde durch die Personalabteilung auf EG11 eingestuft. Ich soll nach meinem Abschluss dann unmittelbar höhergruppiert werden. Ähnliche Stellenausschreibungen im ÖD habe ich bereits mit EG13-15 gefunden.
Ich weis aktuell noch nicht ob ich an der Hochschule bleiben will. Hauptpunkt ist das Gehalt, da ich mit der Arbeit und dem Team sonst wirklich glücklich bin. Ich habe mich in der Wirtschaft bereits umgesehen und habe zwei Angebote mit 68k und 72k Jahresgehalt + Jährliche Steigerung von 2-3k vorliegen. Scheue mich auch nicht vor einem Wechsel.
Meine Vermutung ist nun, dass ich - wenn ich es einfach nur so hinnehme - in EG11/2 eingruppiert werde (Höhergruppierungsmatrix), und dann unter 6k Jahresgehalt mehr habe als wenn ich in EG8/4 bleiben würde. Das ist inakzeptabel für mich.
Ich bin schon immer einer der Leistungsträger in unserer IT Abteilung, das sehe ich nicht nur so, das wurde mir auch so von Kollegen und Chef bestätigt. Auch unterscheiden sich meine Aufgaben auch schon lange nicht mehr von denen mit Studienabschluss. Trotzdem weis ich nicht wie sich das auch mal im Gehalt wiederspiegeln kann und wie ich da am besten vorgehe. Vor allem wo ja wohl ab 2021 eine neue EGO für den IT Bereich geben soll, da habe ich aber keine Ahnung was das für mich bedeuten könnte und wie es Taktisch am klügsten wäre.
Dazu kommt, das ein Kollege der als FISI bei uns gearbeitet hat, jetzt in die Verwaltung wechselt und dort ebenfalls eine EG11 erhält. Und in unserer Abteilung wurde immer gesagt, ohne Studium geht nix über EG9. Ich denke, dass ist alles Hinhaltetaktik. Wir haben in der Abteilung sowieso nur zwei Personen die mit EG13 und EG12 eingruppiert sind. Jeweils zwei Abteilungsleiter. Ein Kollege mit Dipl-Ing. und Master Abschluss arbeitet ebenfalls auf EG11. Ich denke ein Punkt ist auch, das man mich ohne Teamführung nicht gleich oder sogar höher eingruppieren möchte.
Hier und da habe ich bereits von anderen gehört, dass teilweise Stufenvorweggewährungen gemacht wurden oder nach Kündigung dann auf einmal doch zwei Stufen höher angeboten wurden. Zulagen wurden dann auf einmal auch gezahlt.
Mein Ziel ist es schon bei über 60k zu landen. Ich weis nur nicht ob das realistisch ist. Aktuell stehen die Chancen vielleicht auch recht gut, da bereits drei Kollegen (ebenfalls aufgrund Gehalt) gekündigt haben und woanders hin sind. Unser Chef ist merklich angespannt, weil er nicht weis wie er die Lücken stopfen soll. Die letzten Ausschreibungen für FISIs mit EG8 waren katastrophal. Ich war in den Auswahlprozess involviert und von 50 Bewerbern war es schwer auch nur zwei zum Bewerbungsgespräch zu laden.
Ich will mich zumindest nicht ausnutzen lassen, habe lange genug unterbezahlt gearbeitet. Das war für mich OK da ich studiert habe. Aber jetzt muss ein Wechsel her. Ich muss nicht das gleiche verdienen wie in der Wirtschaft, aber zu weit weg sollte es nicht sein. Was denkt ihr wie man vorgehen könnte? Und was kann die neue EGO dazu beitragen?
Danke fürs lesen und antworten ;)
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Eingruppierung und erst recht die Bezahlung anderer TB ist dafür unbeachtlich. Unzutreffend ist, daß für eine Eingruppierung in E9b oder höher ein Hochschulstudium benötigt würde. Auch ein ungelernter Schulabbrecher kann in E14 eingruppiert sein, als sonstiger Beschäftigter in E15. Die Höhergruppierung aus E8 in E11 erfolgt von E8/4 ebenso wie von E8/3 in E11/2. Die Stufenlaufzeit der Stufe 2 läßt sich nicht verkürzen. Ob der AG gewillt ist, eine Stufenvorweggewährung - was eine jederzeit widerrufbare Zulage darstellt, die die Stufe nicht berührt - anzubieten, kann nicht beurteilt werden.
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Du bekommst im öD also knapp 50.000 € und in der pW über 70.000 € mit der Zusage das es schnell noch mehr wird? Bei der E11 bekommst du in der Stufe 3 nur wenig mehr als in der Stufe 2. Mit der Stufe 4 kratzt man dann knapp an der 60.000 € Grenze. Dazu musst du aber weitere 5 Jahre im öD arbeiten. In 5 Jahren wirst du aber woanders knapp 80.000 € bekommen. Dementsprechend wirst du wohl immer 20.000 € weniger verdienen. Das sind 1.666 € pro Monat, also wahrscheinlich so 900€ netto im Monat weniger... Wenn du jetzt schon der Leistungsträger in der Abteilung bist und du keine Probleme hast einfach so weiter zu arbeiten, dann geh in die pW. Dort herrschen auch keine unmenschlichen Zustände. Gerade im IT-Bereich lässt es sich dort aushalten. Man ist ja schließlich begehrt. Ca. 900 € im Monat sind knapp 11.000 € netto im Jahr mehr als im öD. Da wüsste ich aber was ich machen würde....
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Wenn du jetzt schon der Leistungsträger in der Abteilung bist und du keine Probleme hast einfach so weiter zu arbeiten, dann geh in die pW. Dort herrschen auch keine unmenschlichen Zustände. Gerade im IT-Bereich lässt es sich dort aushalten. Man ist ja schließlich begehrt. Ca. 900 € im Monat sind knapp 11.000 € netto im Jahr mehr als im öD. Da wüsste ich aber was ich machen würde....
Das werde ich früher oder später sicher auch tun. Nur aktuell gibt es ein paar private Gründe, weshalb ich dies erst in 3-4 Jahren tun möchte. Zusätzlich bin ich aktuell an einem Lehrauftrag dran und habe auch noch als Plan meine Zeit nach und nach in Richtung freiberufliche Tätigkeit zu verschieben. Das habe ich in den letzten Jahren bereits sehr erfolgreich praktiziert und damit teilweise mein öD Jahresbrutto dazuverdient.
Es gibt also durchaus Gründe, auch bei einer Differenz, im öD zu bleiben. Trotzdem möchte ich mich dann nicht unter Wert verkaufen. Alleine fürs Ego und den Hygienefaktor ist das für mich wichtig.
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Und da fragt noch jemand warum der öD keine Informatiker beziehungsweise ITler findet...
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Alleine fürs Ego und den Hygienefaktor ist das für mich wichtig.
zunächst einmal müßte man klären wo du derzeit eingruppiert bist.
Sprich Wo in der EGO ist deine akteulle auszuübdende Tätigkeiten von den perosnaler eingruppiert (Kapitel, EG und Fallgruppe) und wo die neuen Tätigkeiten
Und kannst dann ja gleich auch noch fragen: Wo sind sie ab 1.1.2021 angesiedelt.
Noch gibt ja in der IT mehrere "Gruppen"
11.3 Beschäftigte in der Programmierung
11.4 Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
Könnte ja sein, dass du schon länger in der EG9x, EG10 oder ... eingruppiert bist.
Man dich nur betupst und dir das falsche Entgelt auszahlt.
(Nicht unbedingt vorsätzlich, sondern weil die Personaler keine tarifliche Ahnung haben, soll ja nicht so selten vorkommen.)
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf
Dann wäre ja auch deine neue Stelle mit einer höheren Stufe bei der HG erreicht.
Wenn du tatsächlich aufgaben hast die ein "Leistungsträger" macht, dann dürfte die EG8 quark sein.
Wenn du also im Bereich 11.4 bist und E8 erhälst hättest du also Aufgaben der EG9a bekommen und wegen fehlendem Studium halt eine EG weniger.
Das wären Tätigkeiten :"die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten. "
Also niedrigstes niveau für Deppen.
Wenn du nicht bei jedoch Gestalltungsspielraum hast, selbst entscheiden darfst... dann biste ratzbatz in der 9b
"mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und
vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik,
die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten."
oder "die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten und
deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt"
IHK oder irgendeine Ausbildung wird in den anderen Bereichen der IT nicht gefordert.
Gehe zu deinen Personalabteilung und frage die wo du Eingruppiert bist in Kapitel 11 und in welcher Fallgruppe.
Falls dich dass ganz interessiert und du auch die historischen Fehler aufdecken möchtest.
Falls nicht:
Gehe hin sage deinem Chef:
Wir wissen ja beide, dass ich die letzten Jahre EG mäßig verarscht wurde, war für mich OK.
Ich will 65T€ (also min EGx Stufe y ) sie zu wie du es mit der Personalabteilung hin bekommst (und sei es durch Korrektur der fehlerhaften Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung - Geld gibt es eh nur für 6 Monate nachgezahlt) und oder mit Zulage nach §16.5
sieht ja so aus, als ob du mindestens EG11S5 brauchst um zufrieden zu sein.
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Und da fragt noch jemand warum der öD keine Informatiker beziehungsweise ITler findet...
Nun die "Gegenseite" bietet 68T also E12S5
sowas bieten wir bscler auch an, darum bekommen wir auch noch welche, insbesondere weil wir ihnen die E13 ab 2021 anbieten können, liegt aber an unseren Tätigkeiten.
Ist dann zwar nur ein heisser schisss mehr, aber einige brauchen das ja fürs Ego 8).
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Leistungsträger kann man in jeder Entgeltgruppe sein - der beste Gemüseputzer, der am meisten Gemüse in der gegebenen Zeit putzt, ist ein Leistungsträger und in E1 eingruppiert.
Zudem verkennst Du die von Dir genannten Tätigkeitsmerkmale. Die E9a - ganz gleich welche Fg. - beinhaltet mitnichten „niedrigstes Niveau für Deppen“, sondern Tätigkeiten, die einem Hochschulstudium entsprechen, bei der Fg. 1 eben solche Tätigkeiten, die einem Hochschulstudium entsprechen im Bereich der Systemtechnik in wenig ausdifferenzierten Umgebungen. Das Tätigkeitsmerkmal ist unverändert aus Teil II Abschnitt B Anlage 1a – Bund/Länder zum BAT übernommen und somit durch jahrzehntelange Rechtsprechung, z.B. BAG, Urteil v. 03.02.1988 - 4 AZR 514/87, ausgelegt. Der Ausdifferenzierungsgrad mißt sich am Stand der Technik zum jeweiligen Zeitpunkt. Zudem handelt es sich bei einer Tätigkeit, die einer Hochschulbildung entspricht, stets um eine solche, die sL und somit einen Gestaltungsspielraum umfaßt - weshalb das entsprechende Heraushebungsmerkmal einen noch größeren Gestaltungsspielraum als diesen erfordert.
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Vielen Dank schon mal! Das hilft alles sehr.
Ich glaube nicht das irgendwas an meiner TD geändert wurde. Es wurde nur stillschweigend hingenommen das ich deutlich mehr gemacht habe. Das war für mich aufgrund des Studiums auch nicht schlimm, ich hatte da richtig Bock drauf. Es wäre mir sonst auch zu langweilig geworden. Aber ich werde mal fragen wo ich da angesiedelt bin. Würde mich auch interessieren.
Ich habe in den letzten Jahren einige Projekte geleitet, zentrale Systeme implementiert und die IT bei uns um einiges getrieben. Wir wären nicht da wo wir jetzt sind. Dabei waren auch höchst sensible Migrationen, welche beim schiefgehen richtig Probleme gemacht hätten. Es gab schlicht auch kaum jemanden bei uns mit der Expertise der das hätte machen können. Dies war nicht nur durch die Erfahrungswerte meiner freiberuflichen Tätigkeit möglich. Ich bin seit ich 15 bin täglich in der IT Unterwegs, das ist meine Leidenschaft und deswegen bin ich mit meinem Wissen dort. Ich bin sicher nicht nur der Beste "Haben Sie es bereits aus und wieder an geschaltet?"-Sager :)
Es ist bei uns so, dass das jüngere drittel unserer Abteilung gefühlt 80% der Expertise hat und auch entsprechende Leistung bringt. Unsere ehemaligen Azubis sind richtig gut, kommen aber auch nicht über eine EG9 hinaus. Die sind aktuell nur zufrieden, weil sie noch bei Mama wohnen und ne ganze Ecke mehr als in der Ausbildung verdienen. In der Wirtschaft könnten einige von denen ebenfalls 60-70k verdienen. Das Gejammer nach Personal ist für mich selbstgemacht wenn es ja wohl die Möglichkeiten gibt höher einzugruppieren.
Ich weis das der öD eigentlich nur "mittlere Qualität und Güte" von den Mitarbeitern verlangt. Das liegt wohl auch daran weil man sonst nicht entsprechend zahlen kann ;)
Aber Back to Topic:
Gibt es denn Möglichkeiten jemanden beispielsweise direkt in EG12S5 einzugruppieren/höhergruppieren? Muss ja eigentlich, sonst könnte man ja fast nur Berufseinsteiger rekrutieren und keine Leute mit Berufserfahrung wenn immer nur S2 gehen würde. Es würde mir einfach helfen wenn ich wüsste, was theoretisch möglich wäre. Dann kann ich in die Richtung steuern. Wenn es laut Tarifvertrag da keine Möglichkeiten gibt, dann kann ich mir die Mühe sparen. Ich denke es würde aber sowieso versucht werden die Differenz über eine Zulage oder Vorweggewährung zu füllen. Dann würde bei einer erneuten Höhergruppierung (in 2021 oder wann anders) mit der offiziellen kleineren Stufe hochgruppiert werden.
Und verstehe ich es richtig, dass es gut sein kann das eine heute nach EG11 bewertete Stelle in 2021 auch schnell zu einer EG13 werden kann? Wie wäre es dann taktisch am besten? Warten bis 2021 oder vorher die EG11 annehmen? Würde eine Höhergruppierung in 2021 dann nach Höhergruppierungsmatrix verlaufen? Sprich wenn man in EG11S5 wäre, dann in EG13S5 kommen würde bzw. von EG11S4 nach EG13S3.
Gehe hin sage deinem Chef:
Wir wissen ja beide, dass ich die letzten Jahre EG mäßig verarscht wurde, war für mich OK.
Ich will 65T€ (also min EGx Stufe y ) sie zu wie du es mit der Personalabteilung hin bekommst (und sei es durch Korrektur der fehlerhaften Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung - Geld gibt es eh nur für 6 Monate nachgezahlt) und oder mit Zulage nach §16.5
Ja das ist so die Sache. Komme eigentlich sehr gut klar mit meinem Chef, aber es wird wohl nicht anders gehen als so harte Worte zu wählen...
Danke!
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Einstellung und Höhergruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. Eine auszuübende Tätigkeit - und nur auf die kommt es an, die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich - in der IuKT, die heute zur Eingruppierung in E11 führt, könnte nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen zu einer E13 werden. Oder eine E11 bleiben. Oder nur eine E10 werden.
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Und da fragt noch jemand warum der öD keine Informatiker beziehungsweise ITler findet...
Nun die "Gegenseite" bietet 68T also E12S5
sowas bieten wir bscler auch an, darum bekommen wir auch noch welche, insbesondere weil wir ihnen die E13 ab 2021 anbieten können, liegt aber an unseren Tätigkeiten.
Ist dann zwar nur ein heisser schisss mehr, aber einige brauchen das ja fürs Ego 8).
Für wie realistisch hältst du es, dass er von der E11, die so von der Personalabteilung beurteilt wurde, einfach in die e13 oder e13 kommt, nur weil er es will
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Dazu bedarf es nicht einmal seines Willens.
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Für wie realistisch hältst du es, dass er von der E11, die so von der Personalabteilung beurteilt wurde, einfach in die e13 oder e13 kommt, nur weil er es will
Bei deinen Arbeitgeber für nahezu unwahrscheinlich, bei unseren für sehr realistisch.
Aber nur wenn er schon länger die E11 (also historische unter der falschen Rechtsauffassung des AG leidet) bekommt und wir uns seiner noch nicht angenommen haben.
Respektive, was immer der easy Weg wäre, er halt einen entsprechenden neuen Zuschnitt der Arbeit bekommt, so dass er 2021 in die E13 rutscht.
Unsere jetzigen E11er werden 2021 alle automatisch in die E12 kommen, einige in die E13.
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Ja das ist so die Sache. Komme eigentlich sehr gut klar mit meinem Chef, aber es wird wohl nicht anders gehen als so harte Worte zu wählen...
Es geht ja nicht gegen dein Chef, sondern gegen die Unfähigkeit der Personaler zum einen dich korrekt einzugruppieren zum anderen mit dem Chef die auszuübenden Tätigkeiten so zu übertragen, dass da was für dich notwendiges raus kommt.
Ich weis das der öD eigentlich nur "mittlere Qualität und Güte" von den Mitarbeitern verlangt. Das liegt wohl auch daran weil man sonst nicht entsprechend zahlen kann ;)
Irrtum, mehr kann ein AG von seinen AN nicht verlangen, egal ob öD oder pW, nur in der pW werden mehr anreize geschaffen mehr zu leisten, weil man dann auch mehr bekommt.
Gibt es denn Möglichkeiten jemanden beispielsweise direkt in EG12S5 einzugruppieren/höhergruppieren?
Einzugruppieren ja:
Einstellung mit entsprechenden förderlichen Zeiten: Zack und dann geht auch die E12S6
Alternative Einstellung in die Stufe 3 mit Zulage zur 5.
Bei Höhergruppierungen nein: Nur via Zulage , kann man da das Entgelt um zwei Stufen hochschrauben.
Muss ja eigentlich, sonst könnte man ja fast nur Berufseinsteiger rekrutieren und keine Leute mit Berufserfahrung wenn immer nur S2 gehen würde.
Nicht ganz korrekt: Bei drei oder mehr Jahren einschlägige Berufserfahrung muss der AG Stufe 3 geben.
Es würde mir einfach helfen wenn ich wüsste, was theoretisch möglich wäre.
Wenn Personaler, Chef am gleichen Strang ziehen, dann geht alles.
(sofern im Ansatz auch höherwertige Tätigkeiten vorhanden sind.)
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Danke dir. Das würde aber bedeuten das wenn ich in EG11 höhergruppiert werden würde nach meinem Abschluss, es auch wirklich nur nach Matrix geht. Sprich egal ob ich jetzt in EG8S3 oder EG8S4 bin, ich in die EG11S2 komme. Dann könnte man höchstens eine Zulage um 2 Stufen geben, sprich EG11S4.
Das hätte dann auch entsprechende Nachteile, wenn ich aufgrund der neuen EGO in 2021 z.B. in EG12 kommen würde, dann dann S2 wieder als Basis genommen würde.
EG11S3 mit 2 Stufen Zulage wäre das Minimum für mich. Ich seh schon, das wird fast nicht machbar :) Aber dann ist es halt so.
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Für wie realistisch hältst du es, dass er von der E11, die so von der Personalabteilung beurteilt wurde, einfach in die e13 oder e13 kommt, nur weil er es will
Unsere jetzigen E11er werden 2021 alle automatisch in die E12 kommen, einige in die E13.
Einfach so? Ohne Antrag o.ä.? Interessant. Ob das repräsantiv ist? ;D Habe zwei E12er in der IT hier sitzen. Einer mit und einer ohne Leitungsfunktion. Bin gespannt, was da automatisch passiert. ::)
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Bei der Vereinbarung des Antragserfordernisses haben die TVP ja versagt, mithin gibt es keines. Die Eingruppierung entsprechend der neuen Tätigkeitsmerkmale findet also jedenfalls statt.
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Danke dir. Das würde aber bedeuten das wenn ich in EG11 höhergruppiert werden würde nach meinem Abschluss, es auch wirklich nur nach Matrix geht. Sprich egal ob ich jetzt in EG8S3 oder EG8S4 bin, ich in die EG11S2 komme. Dann könnte man höchstens eine Zulage um 2 Stufen geben, sprich EG11S4.
Das hätte dann auch entsprechende Nachteile, wenn ich aufgrund der neuen EGO in 2021 z.B. in EG12 kommen würde, dann dann S2 wieder als Basis genommen würde.
EG11S3 mit 2 Stufen Zulage wäre das Minimum für mich. Ich seh schon, das wird fast nicht machbar :) Aber dann ist es halt so.
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3
Alternative, wobei ich mir nicht sicher bin ob das rechtlich geht:
Du kündigst, der AG schreibst aus du bekommst die Stelle er erkennt die Zeiten als förderliche Zeiten an und du kommst direkt in die E11S4
Zulage halt nach bedarf on the Top.
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Einfach so? Ohne Antrag o.ä.? Interessant. Ob das repräsantiv ist? ;D Habe zwei E12er in der IT hier sitzen. Einer mit und einer ohne Leitungsfunktion. Bin gespannt, was da automatisch passiert. ::)
Theoretisch wird ja - wie Spid darlegte - kein Antrag notwendig sein.
Ein vorab Klärung ist jedoch sinnvoll.
Hilfreich ist es jedoch, wenn man nicht erst am 1.1.2021 anfängt zu überlegen wo die Tätigkeiten einzugruppieren sind (und das gilt für den MA wie für den AG).
Und habt ihr euch die neue EGO schon mal angeschaut?
Oder wartet ihr dann auch monatelang (wie die E9er hier im Forum) auf das Entgelt?
EDIT: Wieso sollte das auch repräsentativ sein, der öD ist doch so weit gefächert.
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Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe. Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.
Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.
Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.
Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.
Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle. :o
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3
Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...
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Die Stufen der Entgelttabelle bilden grundsätzlich keine Berufserfahrung ab.
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Einfach so? Ohne Antrag o.ä.? Interessant. Ob das repräsantiv ist? ;D Habe zwei E12er in der IT hier sitzen. Einer mit und einer ohne Leitungsfunktion. Bin gespannt, was da automatisch passiert. ::)
Und habt ihr euch die neue EGO schon mal angeschaut?
Ja. Allerdings gebe ich zu nicht derart tief im Eingruppierungswesen firm zu sein, um das Maß der Verantwortung für E13 als Unterschied aus einer bestehenden E12-TD herauslesen zu können.
E12 ist schon ein besonders Grüppchen.
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Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe. Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.
Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.
Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.
Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.
Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle. :o
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3
Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...
Sag ich ja, 20k weniger als in der pW. Es gibt einen Grund warum keine Informatiker den Weg in den öD finden...
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Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe.
Und deine Aktuelle? Wenn die auch in der IT Orga angesiedelt sind, denn sind deine aktuellen Tätigkeiten die der 9a?
Guckst Du:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte in der IT-Organisation,
die Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
2. Beschäftigte in der IT-Organisation,
die im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem
Schwierigkeitsgrad entsprechende IT-Teilaufgaben selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
klingt lächerlich, bzgl. deiner Tätigkeiten, oder?
Zur Info: Wenn deinen neue Tätigkeitsbeschreibung sich mit deinen aktuellen auszuübenden Tätigkeiten deckt, dann bist du aktuell auch schon mindestens in der E10, nach meinem Verständnis.
Für diese E11 braucht man meiner Meinung nach auch nicht zwingend ein Studium oder einen irgendwie geartete Ausbildung.
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind
a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und mit entsprechender
Tätigkeit sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
b) Beschäftigte,
die vor ihrem Einsatz in dieser Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2
des Teils I - außerhalb der Informationstechnik - erworben haben,
mit einer zusätzlichen Aus- oder Fortbildung, die das IT-Grund- und
-Fachwissen vermittelt hat, wie es
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den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) für Beschäftigte in
der DV-Anwendungsorganisation oder
den Regelungen, die diese ergänzen und/oder ersetzen,
entspricht, sowie
mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit von mindestens neun Monaten in der IT-Organisation und der Programmierung
mit entsprechender Tätigkeit.
Nr. 2 Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus
a) bei den in Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. a genannten Beschäftigten,
dass sie vertiefte Fachkenntnisse der im Rahmen der IT-Organisation behandelten Aufgabenbereiche, der Organisation der Verwaltung oder des Betriebes und der angewendeten Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben,
b) bei den in Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. b genannten Beschäftigten,
dass sie, ausgehend von der für sie geforderten zusätzlichen Aus- oder
Fortbildung, vertiefte IT-Kenntnisse einschließlich der anzuwendenden Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben.
Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.
Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.
Die Stufenzulage kann dynamisch sein, sprich immer plus 2 Stufen mehr. Sprich in zwei Jahren dann das Entgelt der Stufe 5
Ob die 1000€ und die Zulage sich gegenseitig ausschließt kann ich nicht sagen, ich kenne diese "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto nicht, das ist kein tarifliches Instrument.
Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.
verständlich, darum ja auch mindestens die 2 Stufen Zulage.
Aber wie gesagt: Man kann da noch mehr dran drehen, in dem der AG zugibt, dass er sich aktuell bei der Eingruppierung irrt und dir zugesteht, dass du schon immer in einer höheren EG warst.
Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.
Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle. :o
Ja, wenn den Personaler da die Phantasie fehlt.
Aber immerhin scheinen die sich ja zu bemühen ne Lösung dir anzubieten.
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3
Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...
Ja,
wenn man heute feststellt, dass man dich vor x jahren falsch eingruppiert hat, dann wird halt die Stufen etc. so gerechnet als ob du damals in der entsprechende EG gewesen wärst und du hättest dann zusätzlich das Anrecht das Entgelt der letzten 6 Monaten nach gezahlt zu bekommen.
Sprich wenn man sagt: Du hattest diese E11 Tätigekiten die ganze zeit, aber man spricht dier die Voraussetzung in der Person ab, dann bist du in zwei Monaten in der E10S4 und würdest dann in die E11S4 kommen plus 2 Stufenzulage also ~66T€
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Sag ich ja, 20k weniger als in der pW. Es gibt einen Grund warum keine Informatiker den Weg in den öD finden...
Wie ich oben ausgeführt haben, selbst rein tariflich nicht 20k weniger als in der pW, deswegen bekommen wir ja auch noch Informatiker.
Wenn wir dann auch noch die ominöse 1000€ Zulage hätten, wäre es noch einfacher, dann wäre wir in diesem Fall ja sogar 6k höher als pW ::)
Die E12 für ITJoe12 sehe ich allerdings für 2021 ebenfalls realisierbar. Dann ist er auf 68T€ und nach weiteren 3 Jahren bei 70.700€
dann ist allerdings Ende mit den Gehaltssprüngen. Außer er bekäme Leitungsfunktion dann kommt da gigantische 72.300€ raus *wow*
Wer wegen des Geldes als ITler im öD ist natürlich an der falschen Stelle oder
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Ja. Allerdings gebe ich zu nicht derart tief im Eingruppierungswesen firm zu sein, um das Maß der Verantwortung für E13 als Unterschied aus einer bestehenden E12-TD herauslesen zu können.
Nach meinem Verständis:
Wenn die Dinge die man durchführt erhebliche Strahlkraft hat.
So was kann zB im TV-L Dinge sein, die im Ministerium oder in einer Mittelbehörde ausgeübt werden und dann entsprechende Konsequenzen für alle untergeordnete Ämter haben.
Ob das z.B. für jemand der für landesweite Verfahren mit E12 Fg2 Tätigkeiten zuständig ist zutrifft, würde ich zunächst bejahen.
Denn er macht wie den gleichen Job wie der, der ein Behördeninternes Verfahren betreut und dafür in der EG12Fg2 ist.
Aber eben mit einem erhebliches mehr an Verantwortung.
So wäre unsere Argumentation, wie sie auch der AG sieht. Ob wir da einen Eingruppierungsirrtum unterliegen müsste dann ein Gericht entscheiden.
Bei uns wird es aber da nicht zu klagen kommen, da die Leute ja zufrieden mit ihren zukünftigen E13er sind und die, die auf der E12 bleiben dass auch kapieren, warum es so ist.
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Ich danke euch wirklich! Das ist sehr informativ und regt zum denken an :)
wenn man heute feststellt, dass man dich vor x jahren falsch eingruppiert hat, dann wird halt die Stufen etc. so gerechnet als ob du damals in der entsprechende EG gewesen wärst und du hättest dann zusätzlich das Anrecht das Entgelt der letzten 6 Monaten nach gezahlt zu bekommen.
Sprich wenn man sagt: Du hattest diese E11 Tätigekiten die ganze zeit, aber man spricht dier die Voraussetzung in der Person ab, dann bist du in zwei Monaten in der E10S4 und würdest dann in die E11S4 kommen plus 2 Stufenzulage also ~66T€
Die frage ist wie man das Feststellt. Die TD ist denke ich auch entsprechend formuliert, dass eine EG8 dabei raus kommt. Ich habe allerdings bereits von Anfang an eigenverantwortlich Serversysteme betreut (Bereits in meiner SHK Zeit), das kann auch keiner leugnen. Muss dann nicht trotzdem irgendwo eingestanden werden, dass die TD bereits von Anfang an falsch ist? Das gute ist, die jetzige Personalabteilung gab es damals so nicht. Es sind dort also ganz neue Beschäftigte unterwegs, man tritt also auch keinem auf die Füße.
Ich denke ich werde wohl versuchen müssen meine jetzige EG zu ändern, so das ich ab August bereits in EG9bS4 bin, dann sieht es wesentlich rosiger aus und könnte dazu führen das ich bleibe. Es ist nur schade das man als Beschäftigter die Personalabteilung auf den Trichter bringen muss.
Und deine Aktuelle? Wenn die auch in der IT Orga angesiedelt sind, denn sind deine aktuellen Tätigkeiten die der 9a?
Ich kann aktuell noch nicht sagen wo ich angesiedelt bin. IT Orga kann eigentlich nicht sein, denn bei IT Orga gibt es keine EG8. Das habe ich nur unter 11.5 (Beschäftigte in der Datenerfassung) gefunden. Und unter 11.3 (Beschäftigte in der Programmierung). Das passt aber alles irgendwie nicht. Kann auch sein das die Anlage A zu neu ist und das damals was anderes gab.
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Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Abweichen von der auszuübenden Tätigkeit ist vielmehr ein abmahnwürdiger Tatbestand.
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Was willst du damit genau sagen? Wenn ich mehr gemacht habe als in meiner TD steht kann ich abgemahnt werden? Auch wenn wir diese Aufgaben auferlegt wurden? Oder das ich meinen AG abmahnen kann?
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Ersteres...
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Was willst du damit genau sagen? Wenn ich mehr gemacht habe als in meiner TD steht kann ich abgemahnt werden? Auch wenn wir diese Aufgaben auferlegt wurden? Oder das ich meinen AG abmahnen kann?
Du kannst abgemahnt werden - und wenn subalternes Führungspersonal das geduldet oder dem sogar Vorschub geleistet hat, kann das gleich mit abgemahnt werden.
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Ich kann aktuell noch nicht sagen wo ich angesiedelt bin. IT Orga kann eigentlich nicht sein, denn bei IT Orga gibt es keine EG8. Das habe ich nur unter 11.5 (Beschäftigte in der Datenerfassung) gefunden. Und unter 11.3 (Beschäftigte in der Programmierung). Das passt aber alles irgendwie nicht. Kann auch sein das die Anlage A zu neu ist und das damals was anderes gab.
Falscher Gedanke:
Wenn du in der IT Orga bist und E8 erhälst, dann nur, weil du eben Tätigkeiten der E9a auszuüben hast, du aber aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person eine EG herabgruppiert wirst.
oder umgekehrt:
Wenn E8 korrekt sei sollte, dann muss die TB entweder zu
11.2 E9a führen oder
11.3. E8 oder
11.4. E9a
und bei 11.2/11.4 du halt die Voraussetzung nicht erfüllst und darum eine niedriger bist.
Wenn dem so ist, dann hast du halt "illegaler" weise höherwertige Dinge gemacht, ohne dass sie dir übertragen wurden.
Fakt ist: Wenn deine ausgeübten Tätigkeiten dir übertragen worden wären, dann wärst du wahrscheinlich schon längst in der EG10-E11 (weil es einfach gelogen ist, dass es nicht geht)
tarifkonform geht das locker.
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Sag ich ja, 20k weniger als in der pW. Es gibt einen Grund warum keine Informatiker den Weg in den öD finden...
Wie ich oben ausgeführt haben, selbst rein tariflich nicht 20k weniger als in der pW, deswegen bekommen wir ja auch noch Informatiker.
Wenn wir dann auch noch die ominöse 1000€ Zulage hätten, wäre es noch einfacher, dann wäre wir in diesem Fall ja sogar 6k höher als pW ::)
Die E12 für ITJoe12 sehe ich allerdings für 2021 ebenfalls realisierbar. Dann ist er auf 68T€ und nach weiteren 3 Jahren bei 70.700€
dann ist allerdings Ende mit den Gehaltssprüngen. Außer er bekäme Leitungsfunktion dann kommt da gigantische 72.300€ raus *wow*
Wer wegen des Geldes als ITler im öD ist natürlich an der falschen Stelle oder
Warum gehst du denn arbeiten? Nicht wegen des Geldes? Welche Vorteile hat der öD denn? Geregelte Arbeitszeiten, Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge etc. gibt es in dem Betreich in der freien Wirtschaft...
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Warum gehst du denn arbeiten?
Weil ich es kann. Weil ich meinem Hobbies nachgehen kann und
Nicht wegen des Geldes?
dafür Geld bekomme.
Welche Vorteile hat der öD denn?
Keine Ahnung, interessierte mich in meiner bisherigen Berufslaufbahn nicht die Bohne, wie oder welche Rechtsform der AG hat. Hab da gefühlt schon alles durch.
Geregelte Arbeitszeiten, Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge etc. gibt es in dem Betreich in der freien Wirtschaft...
Richtig, wenn ich neue interessante Aufgaben sehe (oder mir suche oder mir suchen muss wg. Projektende) dann gucke ich mir das gesamte Paket an.
Und zum Schluss schaue ich, ob das Geld was ich überwiesen bekommen soll, mir dafür genug ist.
Derzeit habe ich spannende Tätigkeiten, die mir inhaltlich große Freude bereite, bei denen ich toll gestallten kann, wo ich viel Freude mit den Kollegen habe, wo ich einen Chef habe der die Synergien, die durch IT möglich sind, erkennt und IT sinnvoll voranbringt
und ich kann Mittags nach hause watscheln und gutes Essen essen, nen Nickerchen machen, und wenn ich Bock habe wieder in die Arbeit watscheln und weiter arbeiten.
Und dafür habe ich beim wechsel zu dieser Stelle durchaus Gehaltseinbußen in Kauf genommen.
Habe trotzdem genug Geld zum gutem leben.
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Warum gehst du denn arbeiten?
Weil ich es kann. Weil ich meinem Hobbies nachgehen kann und
Nicht wegen des Geldes?
dafür Geld bekomme.
Welche Vorteile hat der öD denn?
Keine Ahnung, interessierte mich in meiner bisherigen Berufslaufbahn nicht die Bohne, wie oder welche Rechtsform der AG hat. Hab da gefühlt schon alles durch.
Geregelte Arbeitszeiten, Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge etc. gibt es in dem Betreich in der freien Wirtschaft...
Richtig, wenn ich neue interessante Aufgaben sehe (oder mir suche oder mir suchen muss wg. Projektende) dann gucke ich mir das gesamte Paket an.
Und zum Schluss schaue ich, ob das Geld was ich überwiesen bekommen soll, mir dafür genug ist.
Derzeit habe ich spannende Tätigkeiten, die mir inhaltlich große Freude bereite, bei denen ich toll gestallten kann, wo ich viel Freude mit den Kollegen habe, wo ich einen Chef habe der die Synergien, die durch IT möglich sind, erkennt und IT sinnvoll voranbringt
und ich kann Mittags nach hause watscheln und gutes Essen essen, nen Nickerchen machen, und wenn ich Bock habe wieder in die Arbeit watscheln und weiter arbeiten.
Und dafür habe ich beim wechsel zu dieser Stelle durchaus Gehaltseinbußen in Kauf genommen.
Habe trotzdem genug Geld zum gutem leben.
Und das geht nur im öD?
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Und das geht nur im öD?
Nein, natürlich nicht, hatte das wer behauptet? habe auch genug außerhalb des öD gearbeitet.
Und da mein Chef nicht mehr lange bis zur Pension hat, könnte es auch sein, dass ich mich dann wieder woanders hin bewege, wenn der Neue andere Vorstellungen von unseren Tätigkeiten hat.
Wie du vielleicht hier hättest draus erkennen können:
Keine Ahnung, interessierte mich in meiner bisherigen Berufslaufbahn nicht die Bohne, wie oder welche Rechtsform der AG hat. Hab da gefühlt schon alles durch.
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Und das geht nur im öD?
Nein, natürlich nicht, hatte das wer behauptet? habe auch genug außerhalb des öD gearbeitet.
Und da mein Chef nicht mehr lange bis zur Pension hat, könnte es auch sein, dass ich mich dann wieder woanders hin bewege, wenn der Neue andere Vorstellungen von unseren Tätigkeiten hat.
Wie du vielleicht hier hättest draus erkennen können:
Keine Ahnung, interessierte mich in meiner bisherigen Berufslaufbahn nicht die Bohne, wie oder welche Rechtsform der AG hat. Hab da gefühlt schon alles durch.
Wenn du so talentiert bist und dein Aufgabengebiet so gut beherschst: Warum wirst du denn nicht der neue Chef und rückst eine Stufe nach oben? 8)
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Wenn du so talentiert bist und dein Aufgabengebiet so gut beherschst: Warum wirst du denn nicht der neue Chef und rückst eine Stufe nach oben? 8)
a) Weil ich heben nicht mehr Teamleitung machen will, sondern wieder selber an den Daten schrauben möchte.
b) Weil ich kein Beamter werden will oder werden wollte
c) Weil diese Posten (sprich Abteilungsleiter, Bereichsleiter etc.) noch nicht an Fachkundige vergeben werden, sondern man hierfür Juristen möchte.
d) Weil ich keinen Bock auf diesen Job in einer Behörde habe.
e) Weil ich Spass haben will und nicht mit verstaubten alten Männern in Bereichsleitersitzungen hängen will.
f) Weil ich aktive und ohne ohne Blatt vor den Mund nehmen zu müssen in BLAGs meinen Senf dazu geben will und damit was verändern kann.
.
.-
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x) Weil mich das bisserl mehr an Entgelt nicht interessiert.
y) Weil ich nicht Titel geil bin oder mich am Headcounting aufgeilen könnte
z) Weil es eine Verschwendung meiner Fähigkeiten wäre.
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Wenn du so talentiert bist und dein Aufgabengebiet so gut beherschst: Warum wirst du denn nicht der neue Chef und rückst eine Stufe nach oben? 8)
a) Weil ich heben nicht mehr Teamleitung machen will, sondern wieder selber an den Daten schrauben möchte.
b) Weil ich kein Beamter werden will oder werden wollte
c) Weil diese Posten (sprich Abteilungsleiter, Bereichsleiter etc.) noch nicht an Fachkundige vergeben werden, sondern man hierfür Juristen möchte.
d) Weil ich keinen Bock auf diesen Job in einer Behörde habe.
e) Weil ich Spass haben will und nicht mit verstaubten alten Männern in Bereichsleitersitzungen hängen will.
f) Weil ich aktive und ohne ohne Blatt vor den Mund nehmen zu müssen in BLAGs meinen Senf dazu geben will und damit was verändern kann.
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x) Weil mich das bisserl mehr an Entgelt nicht interessiert.
y) Weil ich nicht Titel geil bin oder mich am Headcounting aufgeilen könnte
z) Weil es eine Verschwendung meiner Fähigkeiten wäre.
Abteilungsleiter bissel mehr Geld als E13? Da reden wir in der Regel über A15-B6. Je nach Behörde. Die Posten werden natürlich nicht an das Fachpersonal vergeben sondern nur an Juristen. Wenn ich nun aber als Fachpersonal Karriere machen will, dann kann ich das im öD nicht. Das ist doof...
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Abteilungsleiter bissel mehr Geld als E13? Da reden wir in der Regel über A15-B6. Je nach Behörde.
Richtig, ist für mich persönlich ein bisserl mehr verdienen.
Die Posten werden natürlich nicht an das Fachpersonal vergeben sondern nur an Juristen.
Bei den meisten Behörden nicht, dass ist korrekt. Aber in anderen Bereichen des öDs durchaus.
Wenn ich nun aber als Fachpersonal Karriere machen will, dann kann ich das im öD nicht. Das ist doof...
Naja, zum einen gibt es auch da Bewegung in den Behörden mit "modernen" Inhalten, BSI etc. da ist es durchaus möglich.
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Hallo noch mal,
also meine Personalabteilung sagt, dass sie nichts an meiner aktuellen Eingruppierung machen können (Rückwirkend auf 9b o.ä.)
Es wird somit auf EG11S2 hinauslaufen und ich erhalte möglicherweise 1000,- Fachkräftezulage. Ich bin dann immer noch ca. 9000€ hinter meinem aktuell vorliegendem Angebot. Ich werde dann wohl das deutliche Zeichen mitgeben müssen, das ich so auf dauer nicht da bleiben werde. Bis ich dann mal wieder einen entsprechenden Sprung mache, dauert es mir zu lange.
Evtl. kann ich nächstes Jahr in EG12 hoch. Muss aber einen Antrag stellen. Der Unterschied ist allerdings kaum zu spüren... Gerade einmal ~670 € Jahresbrutto. Und die Stufenlaufzeit wird wieder zurückgesetzt. Ich hätte zumindest die Chance dann ab 1.1.2023 in EG12S3 + 1000€ Zulage zu kommen. Ohne Tariferhöhung dann ca. 68.000,-.
Ich habe aber noch eine Frage zu diesem Garantiebeitrag bei Höhergruppierung. Ich verstehe nicht so ganz was das bedeutet. Von EG8S3 bzw. EG8S4 nach EG11 sollte ich in EG11S2 landen. Dahinter steht aber in der Tabelle 126€. Kommt das dann noch auf EG11S2 oben drauf?
Zudem könnte ich evtl. schon diesen Monat hochgruppiert werden. Würde dann auch Rückwirkend die EG11 erhalten. Ab 1.8. wäre ich allerdings in EG8S4. Laut Höhergruppierungstabelle kommt das aufs gleiche raus. Aber ich weis nicht ob es evtl. andere vorteile hat zu warten oder vielleicht in Zukunft durch irgend ein Urteil sich das Rückwirkend was ändern könnte. Was meint ihr?
Vielen Dank für die Hilfen!
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Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, sondern sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die Aussage der Personalabteilung zutreffend. Allerdings ist immer noch unklar, ob E8 die zutreffende Eingruppierung ist.
Im TV-L gibt es keine Tabelle, in der derlei stünde. Bei keiner von den beiden genannten Höhergruppierungsfällen E8/3->E11/2 und E8/4->E11/2 stünde ein Garantiebetrag zu.
Höhergruppiert bist Du dann, wenn Du Dich mit dem AG auf eine entsprechende eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geeinigt hast.
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Danke dir, gemeint war die Tabelle (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html)hier auf der Seite. Das dies nur eine Hilfestellung ist, war mir klar. Leider verstehe ich deine Aussage noch nicht so ganz. Es heißt also konkret, dass ich in den Fällen wirklich nur genau das Tabellenentgelt von EG11S2 erhalten würde ohne irgend einen Auffüllbetrag/Garantiebetrag?
Ich verstehe das irgendwie anders. Es heißt, dass wenn der Gehaltszuwachs unter 180€ liegt, dann muss mindestens die differenz zu 180€ gezahlt werden. Ich gehe dann aber davon aus, es ist dann der Gehaltszuwachs von EG8 zu EG11S2 gemeint ohne die Zwischenschritte richtig? Und dort liegt der Zuwachs demnach bei über 180€
Wenn ich dann aber ab 1.1.2021 von EG11S2 nach EG12S2 höhergruppiert werden würde, dann stünde ein zusätzliches Entgelt von 134.36 zu?
Ob die E8 bei mir unklar ist müsste dann wohl ein Gericht klären. Ich müsste dann denke ich von Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses belegen, das mir mehr Aufgaben übertragen wurden, als in meiner TB steht richtig? Die Personalabteilung guckt natürlich nur in die vorliegende TB und da steht deutlich weniger drin als mir aufgetragen wurde. Ich habe mich allerdings auch nie groß dagegen gesträubt weil ich es auch gerne gemacht habe. Ich glaube das wäre ein ziemlicher Aufwand und ich wüsste auch nicht wie ich das angehen soll bzw. ob der Aufwand lohnt.
Selbst wenn ich das durchbekommen würde, dann würde evtl. die Fachkräftezulage geringer ausfallen und ich hätte kaum etwas gewonnen. Ich gehe sowieso davon aus, das ich nicht viel länger wie 2-3 Jahre noch beim aktuellen AG bleiben werde. Die Zukunftschancen sind einfach zu gering. Ich nutze die Zeit mich fortzubilden und dann ein passendes Angebot, was dann sicher bei 80k+ liegen wird, anzunehmen.
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Ja.
Ja.
Nein. Dir stünde das Entgelt der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe plus des Unterschiedsbetrages zwischen E11/2 und E12/2 zu. Das ergibt im Ergebnis das Tabellenentgelt der E12/2.
Es ist nicht mal annähernd gesichert, daß die E8 die zutreffende Eingruppierung aufgrund der aktuell auszuübenden Tätigkeit ist. Die E8 ist lediglich die Rechtsmeinung des AG. In Unkenntnis der auszuübenden Tätigkeit kann die Qualität der Rechtsmeinung nicht beurteilt werden.
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Okay danke,
aber wofür ist dann der "Garantiebetrag"? Der Name suggeriert, dass man mindestens 180€ mehr bekommen muss bei einer Höhergruppierung.
Zwischen EG11S2 und EG12S2 liegen 138€. Also müsste es noch 42€ zusätzlich bezahlt werden...
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Was der Name suggeriert, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist die tarifliche Regelung. §17 Abs. 4 Satz 3 TV-L lautet: „Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.“
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Ich verstehe da nur Bahnhof. Wenn also der Garantiebetrag (180€) höher ist, als der Unterschied von EG11S2 zu EG12S2 (138€), dann wird der Unterschiedsbetrag gezahlt. Also nur die 138€ was der Stufe EG12S2 entspricht.
Wann hilft einem der Garantiebetrag denn dann?
Woanders habe ich folgende Definition gefunden
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Ja ich weis, es zählt der Paragraph...
Aber das liest sich anders.
Wer sich solche Definitionen ausdenkt...
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Eben, maßgeblich ist die tarifliche Regelung, weshalb es wenig hilfreich ist, irgendwo anders nach Definitionen zu suchen. Bei stufengleicher Höhergruppierung bringt der Garantiebetrag nichts. Das war auch genau so gewollt.
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Ja dann stehts aber hier auf der Seite nicht richtig bzw. nicht genau genug.
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Und?
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Wann hilft einem der Garantiebetrag denn dann?
Dann wenn man auch bei einer stufengleichen HG mehr als 180€ bekommen hätte.
Die orangen Fälle in der HG Matrix die du verlinkt hast.
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Hallo noch mal. Ich wollte mal ein Update geben was jetzt letztendlich passiert ist.
Es war eigentlich schon alles besprochen mit der Personalabteilung. EG11S2 mit 1000,- Fachkräftezulage war laut denen möglich für mindestens 5 Jahre. Fand ich gut, war für mich okay!
Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert). Ich müsste somit mit einer Stufe Abzug in EG10 eingruppiert werden. Somit wurde die TD noch einmal geändert, sodass ich in Teil I eingruppiert wurde und EG11 wieder möglich war. Dort kann aber keine Fachkräftezulage gewährt werden. Ich habe jetzt nur 2 Stufen Vorweggewährung erhalten. Ich erhalte demnach ein Entgelt welches gleich zur EG11S4 ist. Dies macht aber über 300€ brutto pro Monat Unterschied. Für die nächsten paar Monate kann ich ja damit leben. Trotzdem wird laut Personalabteilung der Stufenanstieg die Vorweggewährung "aufzehren" und ich stehe theoretisch die nächsten 5 Jahre bei etwa 58.000 Jahresbrutto fest. Das von mir vorgelegte Angebot wies 10k mehr aus plus festgelegter Steigerung über die nächsten 3 Jahre. Ich wäre in 3 Jahren somit bei ca. 20k Differenz.
Ich soll mich laut Personalabteilung geehrt fühlen, denn 2 Stufen Vorweggewährung hat angeblich noch keiner bekommen...
Die Möglichkeit der rückwirkenden Eingruppierung war denen viel zu heiß wurde mir gesagt. Haben Angst vorm Bundesrechnungshof...
Nächstes Jahr soll es wohl vielleicht möglich sein mit einer wiederum neuen TD doch in den IT Teil zu kommen, aber das kann einem auch keiner garantieren. Dann gibt es auch keine Fachkräftezulage mehr. Außer diese wird verlängert. Ich müsste dann aber auch wieder ein neues Abwerbeangebot vorlegen.
Ich habe das jetzt so angenommen und werde, sobald eine für mich passende Stelle da ist, dieses Angebot annehmen. Schade ÖD, aber so werden wir keine Freunde...
Parallel erzählt mir ein Bekannter, das er jetzt die Stelle wechselt und mit B.Eng. Abschluss im TV-V in EG14S4 startet. Jahresgehalt über 85k. Und nein, er erzählt nichts vom Pferd, ich habe den Arbeitsvertrag gesehen.
Die Stadtwerke haben wohl seit 1,5 Jahren keinen für die Stelle (auch IT Bereich) gefunden. Er hat auch nicht mehr Berufserfahrung wie ich.
Ich danke allen trotzdem für die ganzen Tipps und hoffe jemandem hilft dieser Thread vielleicht.
Gruß!
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Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert).
Ich frage mich manchmal echt, was da für Affen sitzen. Dem zukünftige Kollegen Steine in den Weg zu schmeißen ist nicht die feine englische Art.
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Der PR vertritt die Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten, nicht die eines Einzelnen. So wie ich das sehe, trägt der Einwand des PR doch.
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Dort kann aber keine Fachkräftezulage gewährt werden. Ich habe jetzt nur 2 Stufen Vorweggewährung erhalten. Ich erhalte demnach ein Entgelt welches gleich zur EG11S4 ist. Dies macht aber über 300€ brutto pro Monat Unterschied. Für die nächsten paar Monate kann ich ja damit leben. Trotzdem wird laut Personalabteilung der Stufenanstieg die Vorweggewährung "aufzehren" und ich stehe theoretisch die nächsten 5 Jahre bei etwa 58.000 Jahresbrutto fest.
Wie dumm von denen, man kann es ja auch dynamisch handhaben, so dass du jeweils zwei Stufen mehr erhälst, dann biste "früher" monetär in der Stufe 6 und "hängst" da dann fest.
Aber bei dem Wissen der Personaler wäre das ja zuviel des guten.
Ich danke allen trotzdem für die ganzen Tipps und hoffe jemandem hilft dieser Thread vielleicht.
Viel Erfolg.
Und da werden bestimmt einige öDler sauer sein, weil sie ja alles versucht haben und dann .....
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Und dann wundert man sich, warum man keine guten Fachkräfte findet...
Wobei es dem Personalrat ja egal sein kann. Der Laden läuft trotzdem weiter, ganz egal was für Leute da arbeiten.
Die Hauptsache ist, dass niemand deutlich mehr verdient, als ihm auf Grund seines Abschlusses zusteht ::)
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Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert).
Ich frage mich manchmal echt, was da für Affen sitzen. Dem zukünftige Kollegen Steine in den Weg zu schmeißen ist nicht die feine englische Art.
Das sehe ich auch so. Gewohnheitsrechte und Bestandsschutz werden hoch gehalten. Initiative und Innovationen unterdrückt. Veränderungen werden als Gefahr angesehen.Der PR vertritt die Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten, nicht die eines Einzelnen. So wie ich das sehe, trägt der Einwand des PR doch.
Wenn der PR in solch einem Fall den Einzelnen unterstützt kann damit das Interesse der Gesamtheit in der Zukunft positiv beeinflusst werden.
Dafür müsste aber erst einmal das Bewusstsein entstehen, dass der Tellerrand nicht das Ende der Welt ist.
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Der PR hat ein Mitbeurteilungsrecht hinsichtlich der Eingruppierung. Es bezieht sich darauf, ob die Anwendung des Tarifrechts durch den AG korrekt ist - und das war sie hier zunächst nicht, weil die Rechtsfolge einer Nichterfüllung einer Voraussetzung in der Person nicht beachtet wurde. Das Handeln des PR ist vollumfänglich korrekt, nur so konnte er seine Aufgabe der Vertretung der Interessen der Beschäftigten in diesem Fall, nämlich die Überwachung des rechtlich korrekten Handelns durch den AG, erfüllen. Hätte er anders gehandelt, hätte er in seiner Aufgabenerfüllung vollständig versagt. Es stünde dem AG ja frei, übertariflich zu entgelten. Dazu braucht er die Zustimmung des PR nicht.
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Es stünde dem AG ja frei, übertariflich zu entgelten.
Dem steht allerdings die Angst vor dem Rechnungshof gegenüber.
Bevor in meiner Behörde jemand auch nur daran denkt, übertariflich zu entgelten, hackt er sich lieber eine Hand ab.
Ist das nicht >>überall<< (im ÖD) so?
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Mir ist die Verbreitung irrationaler Angststörungen bei AG im öD nicht bekannt.