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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 08.06.2020 16:51
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Hallo,
wir haben zum 31.12.2018 eine Mitarbeiterin in Rente verabschiedet. Nun verdient sich die Mitarbeiterin was dazu und ist seit 01.05.20202 wieder als geringfügig Beschäftigte bei uns im Haus beschäftigt.
Sie meinte, das sie auf Grund von Corona nun deutlich mehr als Rentnerin dazu verdienen kann und möchte einen "richtigen" Arbeitsvertrag mit entsprechender Eingruppierung.
Ist das möglich?
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Auch eine geringfügig beschäftigte TB ist grundsätzlich eingruppiert. Der TVÖD gilt lediglich für geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht.
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ja,
ggf. § 33 (5) TVöD beachten
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Warum? Es handelt sich ja nicht um eine Weiterbeschäftigung.
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Auf Grund von Personalmangel wurde Rentnerin als Elternzeitvertretung eingestellt - in ihren "alten" Bereich von damals - keine Einarbeitung notwendig, etc.
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Dann handelt es sich wohl nicht um eine Beschäftigung i.S.d. §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Somit ist die Beschäftigte ohnehin nicht vom Geltungsbereich des TVÖD ausgenommen und - bei beiderseitiger Tarifbindung - ohnehin entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.