Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AnCi am 10.06.2020 09:19
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Hallo liebe Forum-Gemeinschaft,
Ich benötige Eure Hilfe und das geballte Wissen.
Ich habe eine neue Stelle in Aussicht im öffentlichen Dienst des Land M-V. Beide Ämter, also altes und neues Amt sind nachgeordnete Behörde des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Die neue Stelle ist mit der E9a ausgeschrieben genauso wie meine alte Stelle E9a.
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie verhält sich das wenn ich die neue Stelle bekomme mit meinen Erfahrungsstufen? Und wie ist das mit der Jahressonderzahlung, wird diese gekürzt oder bleibt der Anspruch auf die volle Zahlung?
Ich bin seit 01/2012 bei meinem jetzigen Amt tätig, unbefristet. Gibt es da auch noch ne Kündigungsfrist zu beachten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Wenn noch weitere Angaben zur Klärung der Fragen notwendig sind, beantworte ich diese natürlich.
Gruß aus dem schönen Land M-V
AnCi
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Es handelt sich doch um denselben AG. Es besteht weder Anlaß zur Kündigung noch werden JSZ oder Stufe der Entgelttabelle (Erfahrungsstufen gibt es im TV-L nicht) berührt.
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Hallo,
Ja richtig Erfahrungsstufen gibt es nicht. Ich meinte auch die Entgeltstufen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt bin ich erstmal ein wenig schlauer, hoffe ich doch. In diesem ganzen Tarif-Rechtlichen Dschungel durch zusehen ist gar nicht so einfach.