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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: chester00 am 11.06.2020 17:15

Titel: [Allg] Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: chester00 am 11.06.2020 17:15
Hallo zusammen,

ich werde nächsten Monat meine Verlobte heiraten. Als Beamter steht mir ab dann ja der Familienzuschlag 1 zu.
Ab wann wird dieser denn dann gezahlt?

Bekomme ich diesen schon für den ganzen Juli gezahlt oder nur anteilig ab dem Hochzeitstag oder sogar erst ab August?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Titel: Antw:Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: 2strong am 11.06.2020 19:13
Ab dem Tag der Eheschließung.
Titel: Antw:Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: Isie am 11.06.2020 20:09
Der Familienzuschlag wird vom ersten Tag des Monats an gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt.

Ob das in allen Bundesländern so ist, weiß ich allerdings nicht.
Titel: Antw:Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 11.06.2020 20:49
Der Familienzuschlag wird vom ersten Tag des Monats an gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt.
Ob das in allen Bundesländern so ist, weiß ich allerdings nicht.
Richtig! Dieser Grundsatz gilt beim Bund und in allen Bundesländern. In Brandenburg allerdings nur für den Kinderanteil; dort gibt es seit 1. Januar 2015 keinen Verheiratetenanteil mehr. 
Titel: Antw:Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: chester00 am 11.06.2020 21:33
Ok, super. Ich arbeite in Niedersachsen, also bekomme ich es dann offenbar für den gesamten Juli schon. Das freut mich! :)
Titel: Antw:Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 11.06.2020 22:20
Korrekt! Ist so in § 36 NBesG geregelt.
Titel: Antw:Familienzuschlag: ab wann wird er gezahlt?
Beitrag von: 2strong am 11.06.2020 22:25
Der Familienzuschlag wird vom ersten Tag des Monats an gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt.

Ob das in allen Bundesländern so ist, weiß ich allerdings nicht.
Tatsächlich. Bin fälschlicherweise vom generellen Anspruch auf Besoldung ausgegangen. Danke für die Berichtigung!