Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Manfred am 11.06.2020 20:36

Titel: zusätzliche geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ?
Beitrag von: Manfred am 11.06.2020 20:36
Guten Abend zusammen!

Ich habe die Suche bemüht, bin aber leider nicht fündig geworden. Auch bei´m großen G werde ich nicht schlauer.  :(

Ich bin z.Z. in der freien Wirtschaft tätig. Zusätzlich bin ich geringfügig bei einer Kommune auf ca. 6-12 STD/Mon. angestellt.

Nun habe ich mich bei der selben Kommune, in einem anderen Fachbereich, mit einem völlig anderen Tätigkeitsfeld, auf eine Vollzeitstelle beworben.

Meine Frage dazu wäre, ob es generell möglich ist, die geringfügige Stelle beim gleichen Arbeitgeber weiterhin auszuüben -sollte ich die Vollzeitstelle antreten dürfen.

Wäre schön wenn mir jemand dazu Auskunft erteilen kann.
Vielen Dank.


Titel: Antw:zusätzliche geringfügige Beschäftigung beim gleichen Dienstherren ?
Beitrag von: Spid am 11.06.2020 20:37
Fragen zu Beamtenangelegenheiten gehören ins entsprechende Unterforum.
Titel: Antw:zusätzliche geringfügige Beschäftigung beim gleichen Dienstherren ?
Beitrag von: Manfred am 11.06.2020 20:46
Sorry wenn ich irgend welche missverständlichen Ausdrücke verwendet habe.

Beides sind Angestellten-Verhältnisse.
Titel: Antw:zusätzliche geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ?
Beitrag von: Spid am 11.06.2020 20:55
Tarif- und arbeitsrechtlich ist das kein Problem. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich gehen aber die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung verloren.
Titel: Antw:zusätzliche geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ?
Beitrag von: Manfred am 11.06.2020 21:23
Danke für die schnelle Antwort!