Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: charlychaplin am 12.06.2020 00:57
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Da bereits ein ähnliches Thema hier angesprochen wurde, hoffe ich, dass meine Frage legitim ist.
An meiner Schule ist eine A15 Stelle (Stellvertretende Schulleitung) seit längerer Zeit frei. Ich (A13, im vierten Jahr an der Schule und verbeamtet) würde mich gerne darauf bewerben. Die Schulleitung ist nicht abgeneigt. Ihr wurde aber von Seiten des RP mitgeteilt, dass ein Bewerber bereits eine A14 Stelle haben sollte. Ist dies so korrekt? Oder kann ich mich trotzdem bewerben und muss genommen werden? Danke und viele Grüße
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Grundsätzlich kann sich ein Studienrat auf den Dienstposten eines Studiendirektors bewerben - und die Funktion auch übertragen bekommen. Ob das in Deinem konkreten Fall zutreffend ist, hängt von der Ausschreibung ab? Was ist dort genau gefordert? Insbesondere ist wichtig, ob der Bewerberkreis auf Oberstudienräte eingegrenzt ist.
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Eine explizite Eingrenzung auf einen bestimmten Bewerberkreis ist nicht vermerkt in der Ausschreibung.
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Dann steht der Bewerbung nichts entgegen.
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Hallo, wie ist das Auswahlverfahren geplant? Wenn es rein nach der Beurteilung geht,musst Du eine deutlich bessere Beurteilung haben als ein Oberstudienrat.
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Hallo, wie ist das Auswahlverfahren geplant? Wenn es rein nach der Beurteilung geht,musst Du eine deutlich bessere Beurteilung haben als ein Oberstudienrat.
Da oben steht:
An meiner Schule ist eine A15 Stelle (Stellvertretende Schulleitung) seit längerer Zeit frei.
gehe ich mal davon aus, dass es bisher einfach keine/keine passenden Bewerbungen von Kandidaten mit A14 gab?!?
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Hab ich auch so verstanden. Insofern stellt sich das Problem mit der Beurteilung nicht.
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Ich klinke mich hier mit ein, da gleicher Sachverhalt:
A15 Stelle, einziger Bewerber A13.
Eine Sprungbeförderung ist nach LVO NRW ausgeschlossen. Daher meine Frage: wie sieht der weitere (Beförderungs-)Weg aus? Direkte Beförderung auf A14, Erprobungszeit, dann A15?
Hat hier jemand Erfahrung oder Durchblick?
Danke und viele Grüße
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Wenn Du bereits (seit längerem) auf Lebenszeit verbeamtet bist, ist eine Beförderung zum Oberrat nach Ableistung einer sechsmonatigen Erprobungszeit möglich. Eine weitere Beförderung, dann zum Direktor, kann frühestens ein Jahr später erfolgen.
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Danke Dir für Erhellung!
Sonnige Grüße