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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Reschn am 14.06.2020 12:55

Titel: Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: Reschn am 14.06.2020 12:55
Hallo,
von der Referatsleitung wurde mir die Möglichkeit gegeben den BL II, Verwaltungsfachwirt, zu machen. Deshalb hat man mir höherwertige Tätigkeiten gegeben und meine Stelle wurde von 9a von der Stellenbewertung mit 9c bewertet.
Soweit so gut.
Der Personalrat lehnt diese Höhergruppierung ab. Die Begründungen, z.B. dass ich ja nur Teilzeit arbeite und deshalb gar keine Zeit habe um diese höherwertigen Tätigen auszuüben. Mir wird unterstellt, dass die Stellenbeschreibung nur so dargelegt wurde, obwohl die Aufgaben gar nicht ausführe. Da alle anderen im Team auch die 9a haben, will der Personalrat auf das Gesamtgefüge achten.
Es versteht keiner die Entscheidung vom Personalrat, auch die Personalleitung, Stellenbewertung steht hinter mir.
Hat jemand eine Idee was ich tun kann?
Vielen vielen Dank!
Titel: Antw:Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: Spid am 14.06.2020 12:58
Sofern die höherwertige nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit bereits übertragen worden ist, berührt jedwedes Handeln des PR die Eingruppierung in keinster Weise. Du bist dann entsprechend höhergruppiert, was der PR tut, ist völlig belanglos.
Titel: Antw:Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: Reschn am 14.06.2020 13:03
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
gibt es hierzu vielleicht eine gesetzliche Grundlage?
Titel: Antw:Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: Spid am 14.06.2020 13:08
Nein, aber eine tarifliche: §12 Abs. 2 TVÖD.
Titel: Antw:Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: was_guckst_du am 16.06.2020 08:27
..es gibt 2 Alternativen...

1. der AG zahlt das Höhergruppierungsgehalt ohne erforderliche Zustimmung des PR und der PR klagt dagegen..
2. der AG zahlt wegen der fehlenden Zustimmung nicht das Höhergruppierungsgehalt und du klagst...
Titel: Antw:Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: Spid am 16.06.2020 08:59
Der PR kann nicht dagegen klagen. Möglicherweise könnte er eine Feststellungsklage anstrengen, mit der die Feststellung begehrt wird, der PR hätte bei der Übertragung beteiligt werden müssen, eine Wirkung auf den Sachverhalt hätte das aber nicht.
Titel: Antw:Ablehnung Höhergruppierung Personalrat
Beitrag von: was_guckst_du am 16.06.2020 12:48
...nichts Anderes war gemeint...