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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: cherome11 am 16.06.2020 13:44
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Hallo zusammen,
wie wird man als Abteilungsleiter bei mittelgroßen Stadtwerken (ca. 90 Mitarbeiter) eingruppiert? Angenommen der Bildungsstand wäre ein Betriebswirt (Abendstudium), 15 Jahre BE, und 8 Jahre Führungserfahrung.
Falls noch mehr angaben benötigt werden, liefere ich diese gerne nach.
Danke und viele Grüße
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Du machst keine Angaben zur auszuübenden Tätigkeit, „Abteilungsleiter“ ist lediglich ein inhaltsloser Wortcontainer.
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In der Stellenbeschreibung heißt es "Führung der Abteilung Kundenservice und Vertrieb mit sieben Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen" und die Position nennt sich Leiter Kundenservice und Vertrieb. Genügt das oder werden noch weitere Angaben benötigt (falls ja, welche?)?
Danke und viele Grüße
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Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen wären hilfreich
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Was genau meinst du damit? Ich kenne lediglich die offizielle Stellenausschreibung...
Oder meinst du, wie viel Jahre BE in welchen Themen/Gebieten vorweisbar sind?
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Folgende Aufgaben sind in der Stellenanzeige aufgeführt:
- Führung der Abteilung Kundenservice und Vertrieb mit sieben Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
- Organisation der Prozesse im Kundenservice
- Akquisition und Betreuung von Industrie- und Gewerbekunden
- Kalkulation und Vertriebscontrolling
- Marketing/Kommunikation
- Wirtschaftsplanung und Jahresabschlussarbeiten für den Vertriebsbereich
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Ich würde auf E9 tippen.
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Danke für deine Einschätzung Spid. Da du dich sicher sehr gut auskennst, wird dein "Tipp" vermutlich ziemlich realistisch sein.
Ich bin nur überrascht, da in der Stellenanzeige unter "wir bieten" steht: "Eine attraktive Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe (TV-V)..."
Und als attraktiv empfinde ich alles unter E12 Stufe 3 nicht
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Für mich ist keine tarifliche Vergütung attraktiv.
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Falls du darauf anspielst, dass "attraktiv" immer im Auge des Betrachters liegt, dann liegst du sicher richtig.
Dennoch bin ich überrascht, dass solch eine Leitungsposition so vergütet wird.
Angenommen man steigt in EG9 ein, bleibt man dann, wenn man diese Position behält, dauerhaft in der EG9?
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Sofern sich die auszuübende Tätigkeit nicht verändert oder die TVP den Tarifvertrag entsprechend ändern, ist das so.
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Und als attraktiv empfinde ich alles unter E12 Stufe 3 nicht
Ach die EG9 Stufe 3 TV-V entspricht Brutto bis auf kanpp 100€ etwa der E12 Stufe 3 TVÖD-VKA. So wird's doch fast schon wieder attraktiv
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Aber auch nur "fast". :)
Spid, bist du dir mit deiner Einschätzung EG9 sehr sicher?
Ich habe nämlich in anderen Foren gelesen (wiwi-treff), dass dort Abteilungsleiter in Stadtwerken in EG13 sind. Ich habe mich auch bewusst an dieses Forum hier gewandt, weil ich denke, dass ich hier zuverlässigere Aussagen bekomme.
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Auf welche Eingruppierung hat der AG beim aktuellen oder letzten Stelleninhaber getippt?
Falls die auszuübenden Tätigkeiten unverändert an dich übergeben werden sollen wäre das ein Anhaltspunkt für dich.
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Da Abteilungsleiter ein inhaltsloser Wortcontainer ist, wird es sicherlich Abteilungsleiter geben, die eine auszuübende Tätigkeit haben, die zu einer Eingruppierung in E13 führen. Hier ist das nicht der Fall. Weder eine Heraushebung in Form von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung noch ein akademischer Zuschnitt der Tätigkeit sind im Sachverhalt erkennbar, folglich ist E9 die zutreffende Eingruppierung.
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Auf welche Eingruppierung hat der AG beim aktuellen oder letzten Stelleninhaber getippt?
Falls die auszuübenden Tätigkeiten unverändert an dich übergeben werden sollen wäre das ein Anhaltspunkt für dich.
Das weiß ich leider nicht.
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Ok. Schon einmal vielen Dank für eure Antworten!
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Ich bin Leiter der Buchhaltung und zusätzlich noch des Kundencenters. Insgesamt trage ich Verantwortung für 7 Mitarbeiter. Stadtwerk liegt im ländlichen Bayern und hat 100 Mitarbeiter. Habe als Betriebswirt VWA (also kein Studium) die EG 12 TVV. Und damit liege ich, im Vergleich zu meinem doch mittlerweile großen Netzwerk innerhalb der Energiewirtschaft, unter dem Durchschnitt.
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Du bist ja auch nicht in E12 eingruppiert.
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Dem widerspreche ich nicht. Ich habe dem TE nur mitteilen wollen, wie viel ich als Abteilungsleiter ungefähr verdiene. Was er mit dieser Information macht und ob diese für den direkten Vergleich einen Mehrwert bietet, darf er selbst entscheiden.
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Hast du schon in den Stellenplan geschaut und die entsprechende Stelle gesucht?
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Warum sollte ein privatrechtlich organisierter AG einen Stellenplan haben oder gar veröffentlichen?
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https://www.kommunalforum.de/tv_v_beispiele_zur_eingruppierung.php
Hier sind auch ein paar Eingruppierungsbeispiele, welche aber nicht zwingend so anzuwenden sind. Sie dienen nur zur groben Orientierung. In Entgeltgruppe 12 TVV wird unter anderem auch der Abteilungsleiter genannt. Wie Spid bereits erwähnt hat, handelt es sich um eine leere Worthülse ohne konkrete Aussagekraft.
Ich würde übrigens einfach mal beim AG nachfragen, in welchem Rahmen sich die Vergütung ungefähr bewegt. Wurde mir noch nie negativ ausgelegt, dass ich mich im Vorfeld über die Bezahlung informiert habe. Denen ist schon bewusst, dass ich nicht nur wegen Spaß an der Freude arbeiten gehe, sondern dass auch das Gehalt ein wichtiger Faktor ist. ;)
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Einer der verbreitetsten Fehler bei der Bildung der Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung im TV-V ist übrigens das Nichterkennen des Umstands, daß der TV-V eigene Eingruppierungsregelungen hat und sich diese erheblich von denen des TVÖD unterscheiden.
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Einer der verbreitetsten Fehler bei der Bildung der Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung im TV-V ist übrigens das Nichterkennen des Umstands, daß der TV-V eigene Eingruppierungsregelungen hat und sich diese erheblich von denen des TVÖD unterscheiden.
Nicht nur die Eingruppierungsregelungen unterscheiden sich zum TVÖD, auch die Vergütung und diese sehr deutlich.
Trotzdem befinden sich gerade in der Wasserversorgung Fachangestelte im TVÖD in E5 und im TV-V ebenfalls in E5. Gehaltsunterschied locker 300 bis 400€/Monat.
Elektriker sind meistens höher eingruppiert und erhalten entsprechend mehr als die Kollegen im TVÖD.
Meister entsprechend noch mehr, da um so höher die Eingruppierung um so höher die Differenz.
Bei E13 sind es schon ca. 1.200€/Monat, da der TV-V 100% JSZ bezahlt, in allen Gruppen.
Ach ja, ich kenne "Abteilungsleiter" mit 4 Mitarbeitern in TV-V E13 und ich kenne Amtsleiter mit 60 Mitarbeiter in E13 TVÖD.
Es gibt also alle möglichen Konstelationen.
Zumindest versuchen die Betriebe im TV-V ihren Mitarbeitern attraktive Gehälter zu bezahlen.
Dies führt noch mehr dazu dass der TVÖD von Jahr zu Jahr unattraktiver wird, vor allem für technisches Personal.
Eine Angleichung an den TV-V wäre zumindest für das technische Personal notwendig um überhaupt konkurrenzfähig zu werden.
Aber das will ja keiner hören
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Wer E13 in TVÖD und TV-V vergleicht, offenbart damit lediglich seine Ahnungslosigkeit. Das Tätigkeitsmerkmal E13 Fg. 1 Teil A Abschnitt I Ziff. 4 EGO TVÖD entspricht E11 Fg. 1 TV-V.
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Wer E13 in TVÖD und TV-V vergleicht, offenbart damit lediglich seine Ahnungslosigkeit. Das Tätigkeitsmerkmal E13 Fg. 1 Teil A Abschnitt I Ziff. 4 EGO TVÖD entspricht E11 Fg. 1 TV-V.
Es ist immer wieder ein Vergnügen deine Antworten zu lesen.
Hättest du auch nur Ansatzweise meinen Text gelesen und verstanden, wüsstest du dass ich nicht E13 TVÖD mit E13 TV-V verglichen habe. Mir ist der Unterschied durchaus bekannt.
Aber in deiner Welt bist du wohl der Alleinwissende und nur von Ahnungslosen umgeben.
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Doch, hast Du. Lügen zum Verdecken des eigenen Versagens bringt nichts, wenn es etwas weiter oben geschrieben steht:
Bei E13 sind es schon ca. 1.200€/Monat, da der TV-V 100% JSZ bezahlt, in allen Gruppen.
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Doch, hast Du. Lügen zum Verdecken des eigenen Versagens bringt nichts, wenn es etwas weiter oben geschrieben steht:
Bei E13 sind es schon ca. 1.200€/Monat, da der TV-V 100% JSZ bezahlt, in allen Gruppen.
Frei nach dem Motto "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" ist auch die Vorgehensweise sich einzelne Sätze aus dem Kontext rauszupicken und den Test zu ignorieren.
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Du hast E13 TVÖD mit E13 TV-V verglichen. Daran gibt es nichts rumzudeuteln. Und daraus ergibt sich dann:
Wer E13 in TVÖD und TV-V vergleicht, offenbart damit lediglich seine Ahnungslosigkeit. Das Tätigkeitsmerkmal E13 Fg. 1 Teil A Abschnitt I Ziff. 4 EGO TVÖD entspricht E11 Fg. 1 TV-V.
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Bestes Popcorn Kino am Sonntag.
In meinem Bundesland gibt es nur ein einziges öffentliches Unternehmen das den TV-V anwendet.
Laut Veröffentlichung ist dort die am meisten vergebene Entgeltgruppe die E12.
Ist auch das Landesunternehmen mit dem höchsten Personalaufwand pro Mitarbeiter.
PS: Ja ich weiß das man Unternehmen aus verschiedenen Branchen nicht miteinander vergleichen kann.
Aber die Unterschiede sind schon erstaunlich im Personalaufwand. Dürfte aber in den anderen 15 Bundesländern ähnlich sein.
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Da man in Berlin wenig richtig macht, sondern bereits an simplen Dingen grandios scheitert, besteht kein Grund zur Vermutung, daß es sich dabei um die Eingruppierung der entsprechenden TB handelt. Ich gehe vielmehr davon aus, daß die Frage nach dem akademischen Zuschnitt der jeweiligen Tätigkeit mit einem „Hä?!?“ beantwortet wird.
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Ich liebe diese Antworten.
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Danke für eure hilfreichen Antworten.
Ich habe einen Rechner gefunden: https://verguetung-energie.de/index.html
Hier kann man sich in etwa ausrechnen, was man für welche Postition verdienen kann. Wenn ich die Antwort/Einschätzung von Spid (EG9) damit vergleiche, dann ist der Rechner echt für n A....
Für mich bitte einmal zum Verständnis: Was ist denn der Unterschied zwischen E12 und EG12? Im TV-V
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Es gibt keinen.
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Du bist ja auch nicht in E12 eingruppiert.
Wie darf ich dann die Aussage (oder Feststellung?) verstehen? SAS hatte doch geschrieben, dass er in EG12 ist. Oder überlese ich hier ein wichtiges, für mich vielleicht nicht bekanntes, Detail?
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Er erhält lediglich das Entgelt der E12, während offenkundig ist, daß er nicht in E12 eingruppiert ist.
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Ok, verstehe. Vielen Dank.
Kann es dadurch passieren, dass er irgendwann wieder (trotz gleicher Tätigkeit) weniger verdienen wird? Oder hat er, z.B. nach einer bestimmten Zeit, einen Anspruch auf diese Bezahlung? Falls er diesen Anspruch hat/bekommt, worin liegt dann der Unterschied, ob er in E12 eingruppiert ist oder nur danach bezahlt wird?
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen, sie steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Ein Eingruppierungsirrtum kann jederzeit grundsätzlich korrigiert werden, es sei denn, es wurden Vertrauenstatbestände, bspw. die wiederholte Eingruppierungsmitteilung im Rahmen von Überleitungen, geschaffen, Zeitablauf selbst genügt nicht. Die Arbeitsvertragsparteien können eine für den AN günstigere Vergütung als die tariflich gebotene vereinbaren, dies bedarf jedoch der expliziten Vereinbarung.
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Ok, das bedeutet, dass, wenn ich in meinem Arbeitsvertrag, für die von mir genannte Stelle, z. B. EG 12 stehen habe, diese Einstufung jederzeit wieder nach unten korrigiert werden kann (z.B. in die EG9) und der Arbeitsvertrag für mich keine Sicherheit, das vereinbarte Gehalt zu bekommen, darstellt?
Was meinst du mit "...im Rahmen von Überleitungen..."?
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Richtig, die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur und gibt lediglich die Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien zur Eingruppierung wieder, die die Eingruppierung nicht berührt. Die TVP beliebten in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit entweder neue Tarifverträge zu schließen, die alte Tarifverträge ablösten, so bspw. löste u.a. der TVÖD den BAT ab, zudem gab es verschiedentlich größere Änderungen in den Tarifverträgen selbst. Bei solchen Gelegenheiten wurden Bestandsbeschäftigte, teils unter Anwendung von Überleitungstarifverträgen, übergeleitet.
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Danke für deine Antwort!
Auf Nachfrage bei den Stadtwerken, zur Eingruppierung dieser Stelle, teilte man mir mit dass diese in EG12 eingestuft ist. Das bedeutet für mich dann ja, dass es fahrlässig von mir wäre, diese Stelle anzutreten, da es mir jederzeit passieren kann (auch nach ein paar Jahren noch), dass "jemand" um die Ecke kommt und mir mitteilt, dass ich zukünftig nur noch so viel verdienen werde, wie es die EG 9 vorsieht (wodurch ich nicht einmal meine monatlichen fixen Ausgaben decken könnte)?
Habe ich das so richtig verstanden (auch wenn ich es etwas salopper ausgedrückt habe)?
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Ja. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
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Ok, vielen Dank für deine kompetente Hilfe!
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Bestehe doch einfach darauf, dass Dir, schriftlich zugesichert, Tätigkeiten der Wertigkeit E12 übertragen werden. Das kann ja einfach so in den Arbeitsvertrag geschrieben werden und Punkt. Welche das genau sind ist ja erstmal egal.
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Bestehe doch einfach darauf, dass Dir, schriftlich zugesichert, Tätigkeiten der Wertigkeit E12 übertragen werden. Das kann ja einfach so in den Arbeitsvertrag geschrieben werden und Punkt. Welche das genau sind ist ja erstmal egal.
Ist dies "Theorie" oder auch tatsächlich Usus?
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Es ist Usus, daß Arbeitsverträge zwischen den Arbeitsvertragsparteien verhandelt werden und darin die Konditionen vereinbart werden, auf die sie sich geeinigt haben.
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Es ist Usus, daß Arbeitsverträge zwischen den Arbeitsvertragsparteien verhandelt werden und darin die Konditionen vereinbart werden, auf die sie sich geeinigt haben.
Und sind speziell die von "Dienstbeflissen" vorgeschlagenen Vereinbarungen/Konditionen in der Praxis üblich?
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Ich halte sie für eher unüblich.
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Heißt das, dass du selbst davon noch nichts gehört hast, dass so etwas gemacht wurde, oder dass du so etwas wenig gehört hast?
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Das heißt, daß es solche Vereinbarungen gibt, sie aber nach meiner Einschätzung nicht üblich sind.
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Ok, vielen Dank