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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: jeck111 am 16.06.2020 15:34
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Hallo allerseits.
Ich (z. Zt. A12) absolviere z. Zt. die MQ und möchte mich hausintern von einer A13-Stelle (ehem. gD) auf eine ausgeschriebene Stelle A15 (ehem. hD) bewerben.
Wenn ich das Verfahren positiv durchlaufen habe und wir nehmen an, ich würde dann die Stelle bekommen, ist dann (nach einer Wartezeit) ein Start bei A13 hD bzw. A14 möglich? Es handelt sich doch um einen Laufbahnwechel, oder?
Vielen Dank!
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Nach der MQ kannst Du zum Rat (Eingangsamt) ernannt werden, jawohl. Formal handelt es sich dabei weder um einen Laufbahnwechsel (die Fachrichtung bleibt ntD), noch um einen Wechsel der Laufbahngruppe (da nach wie vor LG 2).
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Richtig ist, dass du dann zum Rat (Eingangsamt) befördert wirst. Dann kannst du nach einem Jahr Oberrat werden. Für eine Beförderung nach A 15 gilt eine Wartezeit von 4 Jahren an Wechsel in die LG 2.2.