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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LilaWunderland08 am 18.06.2020 15:33
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Guten Tag an Alle!
Ich hätte eine Frage zur Bescheinigung über bereits genommene Urlaubstage.
Ich komme frisch aus dem Studium und hatte bei meinem letzten Arbeitgeber als studentische Hilfskraft keinen Urlaubsanspruch, bzw. keinen genommen.
Genügt es nun diese Forderung zu ignorieren oder reicht eine schriftliche Erklärung meinerseits über die Situation?
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Für was?
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Eine Stelle im ÖD, bei einem Jobwechsel oder neuen Job muss man doch immer bescheinigen ob und wenn ja, wie viele Urlaubstage bereits in Anspruch genommen wurden.
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Der neue AG kann die Vorlage einer solchen Bescheinigung verlangen und der scheidende AN kann von seinem bisherigen AG eine solche verlangen.
Aus der Sachverhaltsschilderung erschließt sich immer noch nicht, um welche Forderung es ginge und wofür eine schriftliche Erklärung Deinerseits genügen sollte. Zudem erschließt sich nicht, inwiefern kein Urlaubsanspruch beim alten AG entstanden sein könnte. Das wäre ja nur bei einer Beschäftigung von weniger als einem Monat der Fall.
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Wie gesagt, ich habe unter 10 Stunden in der Woche als Hilfskraft gearbeitet und demnach keinen Urlaubsanspruch - geregelt durch den Chef. Aber wahrscheinlich verstehen Sie mich nicht. Dann warte ich auf weitere Antworten. :)
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Selbst wenn Du nur eine Stunde pro Woche arbeitest entsteht ein Urlaubsanspruch.Wieso sollte Dir ein anderer Arbeitgeber Urlaub für eine Zeit gewähren, die Du gar nicht für ihn gearbeitet hast?
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Der Mindesturlaub nach BUrlG ist unabdingbar. Wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat Bestand hatte, gab es auch einen Urlaubsanspruch - und einen Abgeltungsanspruch, falls dieser nicht erfüllt wurde, der gerichtlich durchgesetzt werden kann. Weder daran noch an der wirren und lückenhaften Sachverhaltsschilderung ändert warten etwas.
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Ja das stimmt. Mein Arbeitsvertrag beinhaltet dazu eine Klausel, dass ich einen anteiligen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Urlaubsjahr habe. Mir wurde kein Urlaub gewährt, nach Nachfrage "Bei uns nimmt kein Hiwi Urlaub", lautete die Aussage. Nun gut, dann kann ich mir den nicht genommenen Urlaub ja ausbezahlen lassen und frage gleich nach einer Bescheinigung nach.
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Oder was passiert mit den noch offenen Urlaubstagen?
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Nicht in Natur erfüllter Urlaubsanspruch ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten.
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Also habe ich das Recht darauf mir den Resturlaub ausbezahlen zu lassen oder kann ich ihn mit in meine neue Stelle nehmen?
So oder so werde ich meinen alten AG ansprechen, da ich nie darauf angesprochen wurde, bzw. sogar ausgelacht wurde, da ich ja als Student Urlaub nehmen will.
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Der Urlaubsanspruch ist vom alten AG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Mitgenommen werden kann ein Urlaubsanspruch nicht. Die Urlaubsbescheinigung dient nur dem weitgehenden Ausschluß von Doppelansprüchen.
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Lila Wunderland. Hiwi Jobs sind ja speziell. Hast übers Jahr gesehen die Stunden gleichmäßig abgearbeitet, oder gab es Projekte wo Du Dich mit Vollzeit eingebracht hast und dann wieder wochenlang Leerlauf hattest? Wurden die Stunden dokumentiert?
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Ich habe insgesamt 8 Monate dort gearbeitet und das jeden Monat gleichmäßig. Vollzeit habe ich nie dort gearbeitet, außer, wenn ich Stunden nacharbeiten musste. Dann war ich mal mehrere Tage am Stück da.
Die Stunden wurden jeden Monat dokumentiert, jedoch musste ich die Dokumentationen abgeben.
In meinem Arbeitsvertrag steht halt ein Zuspruch an anteilen Urlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr.
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Stunden sind unbeachtlich. Maßgeblich ist die Zahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteilt ist.
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Ich hatte jede Woche 8h zu leisten, dabei war es egal ob als Teilzeit oder einen vollen Tag.
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Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist. Wirst Du einen Tag pro Woche in Anspruch genommen, gibt es ein Fünftel des Urlaubsanspruches, den Du bei einer Fünftagewoche hättest, sind es zwei Tage pro Woche, sind es zwei Fünftel usw. Ob Du an dem jeweiligen Tag 10 Stunden, 8 Stunden, 1 Stunde oder 1 Minute in Anspruch genommen wurdest, ist unbeachtlich. Ist die Verteilung unregelmäßig, ist mit den wechselnden Inanspruchnahmen im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Fünftagewoche zu rechnen.
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Gilt das auch, wenn im Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung vereinbart wurde? Wenn sich der Anteil von den 30 Tagen auf die 8 monatige Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht, dürfte dies doch deutlich günstiger sein.
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Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist.
(Wie) Ist sowas denn festgeschrieben? Bspw. gibt es ja häufiger Teilzeit-Modelle, bei denen man letztlich selbst entscheidet, ob man 25 in fünf Tagen erbringt oder in drei Tagen. Was ist dann die Entscheidungsgrundlage?
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Gilt das auch, wenn im Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung vereinbart wurde? Wenn sich der Anteil von den 30 Tagen auf die 8 monatige Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht, dürfte dies doch deutlich günstiger sein.
Und wenn im Arbeitsvertrag kostenlose Eiscreme vereinbart worden wäre, wäre kostenlose Eiscreme vereinbart worden.
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Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist.
(Wie) Ist sowas denn festgeschrieben? Bspw. gibt es ja häufiger Teilzeit-Modelle, bei denen man letztlich selbst entscheidet, ob man 25 in fünf Tagen erbringt oder in drei Tagen. Was ist dann die Entscheidungsgrundlage?
So etwas kann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Oder der AG übt sein Direktionsrecht aus, ggfs. von Fall zu Fall.
Ist die Verteilung unregelmäßig, ist mit den wechselnden Inanspruchnahmen im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Fünftagewoche zu rechnen.
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Bei mir hieß es immer, dass ich mir die Stunden so legen kann wie ich will. Geld bekomme ich sowieso, da 450€-Basis, aber ich muss halt auf meine Monatsstunden kommen. Und da ich regelmäßig zwei Mal die Woche für den halben Tag gekommen bin, hat das auch gepasst.
Urlaub habe ich mit dem Chef nie kommuniziert und weiß jetzt auch nicht was ich von ihm verlangen kann.
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Wir haben Dir doch dezidiert Deine Ansprüche dargelegt.
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Ich vermute fast, dass mit LilaWunderland keine festen Arbeitstage vereinbart wurden. Als ich noch an der Uni war, haben wir jedenfalls diesbezüglich nichts vereinbart. Teilweise haben die Studies in der vorlesungsfreien Zeit ein paar Tages sehr viele Stunden geleistet, was über Monate dann abgefeiert wurde. Nach Urlaub hat keiner gefragt und man hätte eine/n Studierende/n ziemlich schief angeguckt wenn er oder sie gefragt hätte. Heute sehe ich das ein wenig anders.
Lila Wunderland, wenn Du je zwei Tage pro Woche gearbeitet hast, hast Du 2/5*30=12 Urlaubtage pro Jahr Anspruch ( wenn der Regelurlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage beträgt). Du warst doch sicherlich auch mal ein eine Woche oder länger weg, hast Du dann die Stunden vor- oder nachgearbeitet?
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Wenn keine festen Tage vereinbart sind, kommt es auf die tatsächliche Inanspruchnahme an.
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Ich vermute fast, dass mit LilaWunderland keine festen Arbeitstage vereinbart wurden. Als ich noch an der Uni war, haben wir jedenfalls diesbezüglich nichts vereinbart. Teilweise haben die Studies in der vorlesungsfreien Zeit ein paar Tages sehr viele Stunden geleistet, was über Monate dann abgefeiert wurde. Nach Urlaub hat keiner gefragt und man hätte eine/n Studierende/n ziemlich schief angeguckt wenn er oder sie gefragt hätte. Heute sehe ich das ein wenig anders.
Lila Wunderland, wenn Du je zwei Tage pro Woche gearbeitet hast, hast Du 2/5*30=12 Urlaubtage pro Jahr Anspruch ( wenn der Regelurlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage beträgt). Du warst doch sicherlich auch mal ein eine Woche oder länger weg, hast Du dann die Stunden vor- oder nachgearbeitet?
Danke Clarion! :)
Genau so ist es. Wenn ich mal eine Woche nicht konnte, was tatsächlich selten vorkam, habe ich die Stunden nachgearbeitet.
Ich frage mich jetzt wie ich das meinem ehemaligen AG mitteilen kann, er ist sowieso schon emotional und geht gerne mal an die Decke. Wird ihn nicht freuen, wenn ich jetzt noch Geld verlange, wobei es mir ja zusteht.
Wie du schon sagtest, klärt einen als Hiwi niemand auf, bzw. es wird gar nicht erst von Urlaub geredet.
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Ich frage mich jetzt wie ich das meinem ehemaligen AG mitteilen kann
Schriftlich.
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Wenn Du nachgearbeitet hast, hast Du auch keinen Urlaub gehabt. Du hast bestimmt einen Vertrag mit x Stunden im Monat. Dann berechnest Du die Jahresarbeitszeit und verteilst das auf die Zahl der Arbeitstage im Jahr und erhältst das tägliche Stundensoll und das nimmst Du mal 30 und mal Stundenlohn. Diese Forderung machst Du gegenüber der Personalstelle der Uni schriftlich geltend. Die werden sich dann schon an Deinen Chef wenden.
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Urlaub hat man ohnehin nur dann, wenn dieser im Vorhinein ausdrücklich als solcher gewährt worden ist.