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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Carmen am 18.06.2020 22:00
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Angenommen man würde ein Stellenangebot vom Bund bekommen, aber der jetzige Arbeitgeber beim Land will einen nicht vorzeitig gehen lassen, sondern besteht auf die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Steht der Bund hier nicht über dem Land ?
Kann der Bund darauf bestehen, dass der AN früher die neue Arbeitsstelle antreten kann oder muss die Kündigungsfrist im worst case eingehalten werden ?
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Nein, nein, ja.
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Steht der Bund hier nicht über dem Land ?
Es handelt sich doch schlicht um zwei Arbeitgeber, die keinerlei "Ranggefüge" o.ä. unterliegen. Auch wenn du persönliche Referentin des Bundespräsidenten werden würdest, könnte man von dort nicht die gesetzlichen und tariflichen Regelungen außer Kraft setzen.