Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: John Pferdelack am 27.06.2020 12:03
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Hi,
ich habe eine allgemeine Frage:
Wenn ein Rathaus nach Personal (egal ob einfacher, mittlerer Dienst etc.) sucht, wer entscheidet das? Der Bauamtsleiter?
Bei mir in der Gegend gibt es ein Rathaus, dass lediglich unregelmäßig (anscheinend aufgrund seiner geringen Größe) nach Personal sucht.
Die Bewerbungen selbst gehen aber immer an den Bauamtsleiter....
mfg
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Kommt auf das Bundesland und die jeweiligen kommunalrechtlichen Vorschriften an. In Bayern zB. liegt die Ernennungszuständigkeit bis A8 beim 1. Bürgermeister, diese kann aber auch auf Verwaltungsmitarbeiter delegiert werden (zB. Bauamtsleiter). Ab A9 ist grds. der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig.
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Unsinn! Über kommunales Personal entscheidet immer und überall, einzig und allein der örtlich zuständige Bauamtsleiter.
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Wo ist dass denn nieder geschrieben?!
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Wie gesagt, das kommt auf das Bundesland an. Für Bayern in Art. 43 GO.
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Unsinn! Über kommunales Personal entscheidet immer und überall, einzig und allein der örtlich zuständige Bauamtsleiter.
Holy shit! Und wir haben das immer vom Ordnungsamtsleiter machen lassen! Kann man das heilen?
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Ich glaube ihr habt beide Recht, denn es kommt auf die Laufbahn an:
Einfacher Dienst = Bauamtsleiter
Mittlerer Dienst = Ordnungsamtsleiter
Gehobener Dienst = Klappleiter
Höherer Dienst = Blitzableiter
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Unsinn! Über kommunales Personal entscheidet immer und überall, einzig und allein der örtlich zuständige Bauamtsleiter.
Holy shit! Und wir haben das immer vom Ordnungsamtsleiter machen lassen! Kann man das heilen?
Klassischer Fall der Falschernennung durch instanziell unzuständige Stelle.
Macht aber nichts, solange der Rathaus-Portier als faktisch ausübende Stelle des Hausrechts die Urkunde gegengezeichnet haben sollte. Falls nicht, ja dann haben wir hier wohl ein statusrechtliches Problem mit dem sich noch ganze Bachelor-Jahrgänge an der FHöV beschäftigen werden!
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ok, danke euch!
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..ich hoffe, dir wurde geholfen... ;D
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auf jeden Fall^^
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Gibt es eigentlich noch den Dorfschulzen? Der könnte auch zuständig sein.
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Gibt es eigentlich noch den Dorfschulzen? Der könnte auch zuständig sein.
Klar, hier in NRW auf jeden Fall.
Der mittelalterliche Schultheiß wird anno 2020 bloß "Ortsvorsteher" genannt.
Seine Rechte ergeben sich unmittelbar aus § 39 VII GO NRW.
Selbstredlich kann dieser auch die Beurkundung von Beamtenernennungen als übertragenes Geschäft der laufenden Verwaltung rechtswirksam vollziehen.
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Der Dorfschulze konnte auch ein Stadtschulze sein :)
In Bayern heißt er Ortssprecher, vertritt Gemeindeteile die 1972 eingemeindet wurden, bereits 1952 bestanden haben und über keinen eigenen Gemeinderat verfügen als ehrenamtliches Mietglied im Gemeinderat.
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Der Dorfschulze konnte auch ein Stadtschulze sein :)
In Bayern heißt er Ortssprecher, vertritt Gemeindeteile die 1972 eingemeindet wurden, bereits 1952 bestanden haben und über keinen eigenen Gemeinderat verfügen als ehrenamtliches Mietglied im Gemeinderat.
Die arme Sau.
Da macht man diesen undankbaren Job schon ehrenamtlich
und muss sich dann noch in den Gemeinderat teuer einmieten.
Ihr Bayern seid mir suspekt ;)
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Man kann ein Glied mieten? Erst seit "m/w/d" oder schon länger? :o
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Mann, das gute alte Mietglied ;D Schöner Verschreiber meinerseits!