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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mask am 30.06.2020 15:58

Titel: Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Mask am 30.06.2020 15:58
Hallo zusammen,

folgender, fiktiver Fall.

Der AG wählt  eine Person aus und schließt mit dieser einen entsprechenden Arbeitsvertrag.

In diesem wird die EG angegeben, die bei Erfüllung der Anforderungen in der Person gezahlt werden würde, da der AG (aus eigenem Fehler, der AN hat nichts vorgetäuscht oder dgl.) dachte, der AN würde die Voraussetzungen erfüllen.

Nun bemerkt der AG, nach Vertragsunterzeichnung aber noch vor Arbeitsaufnahme, dass der AN die Anforderungen in der Person nicht erfüllt und daher in einer anderen EG eingruppiert ist.

Wie wäre nun die optimale Lösung?

Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: lowsounder am 30.06.2020 16:01
Ist es nicht egal was im Arbeitsvertrag steht? Bei einer Höhergruppierung wird ja auch nicht der Arbeitsvertrag geändert oder?
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 16:03
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kommt regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zu. Da die Eingruppierungsmitteilung - also die Mitteilung der Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung an den AN - nach der Rechtsprechung des BAG eine Pflicht des AG ist, wäre es erforderlich, dies dem AN mitzuteilen. Das kann aber auch im Rahmen der Gehaltsabrechnung erfolgen.
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Mask am 30.06.2020 16:12
Vielen Dank für die schnelle Antwort, eine Bezügemitteilung wäre als schon ausreichend, wow.

Ich würde die Sache grds. gerne zumindest mitteils eines Schreibens an den TB klarstellen, spricht hier etwas dagegen oder ist etwas zu beachten ?
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 16:14
Kann man machen, man teilt dann einfach mit, daß der AN aus Sicht des AG wegen fehlender Voraussetzung in der Person in Entgeltgruppe X eingruppiert sei.
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Schokobon am 30.06.2020 16:18
Um welche fehlende Voraussetzung geht es denn konkret in diesem rein fiktiven Fall?
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Mask am 30.06.2020 16:22
Erneut vielen Dank!

Eine letzte Frage ist mir eben noch gekommen. Eines der letzten Urteile das ich zu dieser Frage gefunden habe war BAG, Urt. v. 18.10.2018 – Aktenzeichen 6AZR24617 6 AZR 246/17.

Das BAG hatte ja hier ausgeurteilt, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes der Arbeitnehmer regelmäßig nicht von einer konstitutiven Vergütungsvereinbarung ausgehen kann, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag unmissverständlich ergibt, dass allein die genannten Eingruppierungsbestimmungen mit ihrer Tarifautomatik für die Ermittlung des Entgelts maßgeblich sind.

Der Arbeitsvertrag enthält bzgl. des Tarifvertrages nur die Regelung:

Für das Arbeitsverhältnis gelten
-    der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H),
-    der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Re-gelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) sowie
-   die Tarifverträge, die den TV-H und den TVÜ-H ergänzen, ändern oder ersetzen,
in der jeweils geltenden Fassung.

Was die EG angeht enthält der Vertrag:

Die Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe "zu hoch" TV-H eingruppiert. Der Arbeitgeber ist berechtigt, der Be-schäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.


Fändet ihr es dennoch "unmißverständlich" dass die Eingruppierung sich einzig und alleine aus § 12 TV-H sowie der Anlage Entgeltordnung ergibt und eben nicht die zu hohe Entgeltgruppe vereinbart werden sollte?


Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 16:25
Das ist eine völlig übliche Formulierung, der Satz „Der AN ist in Entgeltgruppe X eingruppiert.“ war auch bereits Gegenstand von Rechtsprechung und wurde als deklaratorische Feststellung gewertet.
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Mask am 30.06.2020 16:27
Danke für deine Hilfe
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Mask am 01.07.2020 09:16
Um welche fehlende Voraussetzung geht es denn konkret in diesem rein fiktiven Fall?

Es würde um eine Stelle für einen Soziarlarbeiter mit staatlicher Anerkennung gehen, der Bewerber aber nur über das Studium, nicht über die staatliche Anerkennung verfügen.
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Mask am 02.07.2020 11:29
Mal das ganze mit der deklaratorischen Wirkung weitergesponnen, könnte sich ein AG da selbst ins Fleisch schneiden, wenn er alles bereinigen will und daher dem AN einen Änderungsvertrag, dessen Inhalt einzig und allein die Korrektur der fehlerhaften EG ist, hinlegt ? Kann in einem solchen Fall bereits die deklaratorische Wirkung hinfällig und der AG dann auf eine bestimmte EG gebunde sein? Oder bedarf es hier mehr um eine Bindungwirkung zu entfalten. ( Das ist jetzt wirklich mal alles fiktiv ins Leere gesponnen :)
Titel: Antw:Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 11:38
Wenn da auch nur drin steht, daß der entsprechende Passus geändert wird durch „Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe Y eingruppiert“, ergibt das auch nur wieder eine rein deklaratorische Bedeutung.