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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Systembetreuer am 01.07.2020 10:02

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: Systembetreuer am 01.07.2020 10:02
Hallo,

folgender Sachverhalt.
Im August 2019 habe ich einen Antrage auf eine Stellenneubewertung gestellt.
Diesem Antrag wurde stattgegeben und die Neubewertung ergab eine Höhergruppierung.
Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.
Im Februar ist meine Tarifstufe von 3 auf 4 geändert wurden.
Meine jetzige Eingruppierung, nach der Höhergruppierung: Tarifgruppe/-stufe 10 / 3,
weil anscheinend die Tarifstufe gilt, die man zum Zeitpunkt des Antrages auf Stellenneubewertung inne hatte.

Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2." 

 
 
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 10:08
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 10:25
Ist die korrekt? 

Ja, da du zum Zeitpunkt der Höhergruppierung 08/2019 in Stufe 3 warst.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 10:29
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 10:37
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.

ich hätte:

Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.

das so interpretiert.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 10:39
Da eine Höhergruppierung nicht rückwirkend geschehen kann, es sei denn, die TVP hätten dies ausdrücklich bestimmt, scheint irgendwas anderes vorzuliegen. Zu ergründen ist, wie in meiner Antwort angedeutet, der Zeitpunkt der Änderung der auszuübenden Tätigkeit.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: kommunalhesse am 01.07.2020 11:10
Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.

Wäre hier nicht die Ausschlussfrist von sechs Monaten ein Mittel, die stufengleiche Höhergruppierung in Stufe 4 einzufordern?

Wenn die Höhergruppierung Ende Juni mit Wirkung in die Vergangenheit stattgefunden hat, wäre doch die Stufe von sechs Monaten vorher maßgeblich.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 11:15
Was soll die tarifliche Ausschlußfrist mit der Eingruppierung zu tun haben?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: kommunalhesse am 01.07.2020 11:20
Mit der Eingruppierung selbst nichts, aber mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung und i. V. m. der bis dahin erreichten Erfahrungsstufe.

Meine Frage wäre hier, ob der TE seinen Anspruch auf EG10 / S4 geltend machen könnte, da sechs Monate vor erfolgter Höhergruppierung diese erreicht war.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 11:23
Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt in absolut keiner Weise auf die Eingruppierung. Sie wirkt lediglich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Die Eingruppierung ist kein solcher. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Höhergruppierung ist mithin der Zeitpunkt der Änderung der auszuübenden Tätigkeit - und der ist weiterhin unklar.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Fatal93 am 01.07.2020 16:41
Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe mal eine Frage.

Ich hatte vom 1.1.2019 in der EG7 die Stufe 3 erreicht. Somit wäre Ich mit dem 1.1.2022 auf die Stufe 4 aufgestiegen. Nun habe Ich mich jedoch intern beworben und bin seit 1.4.2020 zu einer anderen Abteilung im selben Amt gewechselt. Hier habe Ich die EG9 bekommen.
Meine Frage lautet: Fängt mit meiner neuen Stelle am 1.4. die Stufenlaufzeit neu an oder wird diese fortgesetzt?

Also komme Ich am 1.1.2022 auf EG9 Stufe 4 oder erst am 1.4.2023?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 16:44
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine E9 gibt es nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 01.07.2020 19:44
Neulich las ich bei Ausschreibungen "E 9 oder A 9".  Allerdings auf Landesebene, was es allerdings auch nicht besser macht.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 19:46
Ja, ein Trauerspiel. Auch im Personalbereich schlägt der Fachkräftemangel durch.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2020 21:03
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.
Genau:
Entweder er hat im August 2019 neue auszuübenden Tätigkeiten bekommen und fordert mit seine Stellenbewertung die korrekter Eingruppierung ein.
Oder er hat sie schon vorher bekommen, dann ist das HG Datum falsch und liegt noch weiter in der Vergangenheit.
Oder (für mich am wahrscheinlichsten) er hat sie immer noch nicht übertragen bekommen und ist noch nicht HG und unterliegt dem Kuhhandeln.
Da könnte er jetzt ja versuchen mit der jetzigen Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten und der damit jetzigen korrekten Eingruppierung ab jetzt seine Stufe zu "retten".

Frage an @Systembetreuer wieviele Monate rückwirkend hast du denn dein Entgelt nachgezahlt bekommen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Systembetreuer am 02.07.2020 09:17
Danke für alle Ihre Antworten.

@WasDennNun: "wieviele Monate rückwirkend hast du denn dein Entgelt nachgezahlt bekommen?"

Nachgezahlt habe ich ich mein Entgelt bis zum August 2019. Dem Monat als der Antrag auf Neubewertung meines Arbeitsplatzes eingereicht wurde.

Seid Februar 2020 war ich in Tarifgruppe/-stufe 9 / 4 (vorher Tarifgruppe/-stufe 9 / 3)

Seid Juni 2020 bin ich in Tarifgruppe/-stufe 10 / 3

Dies scheint leider alles so korrekt gewesen zu seien.
Es wird jetzt seitens meines Arbeitsgebers geprüft, ob eine Verkürzung der Stufenlaufzeit umgesetzt werden kann.

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 09:22
Inwiefern scheint das denn korrekt zu sein? Und wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 02.07.2020 10:24
Nachgezahlt habe ich ich mein Entgelt bis zum August 2019. Dem Monat als der Antrag auf Neubewertung meines Arbeitsplatzes eingereicht wurde.
Tariflich auf alle Fälle falsch.
Entweder er hätte dir auch noch die 6 Monate vor August 2019 zahlen müssen, sofern dein "Antrag auf Neubewertung" die Frist aus §37 eingeläutet hätte und er einem Eingruppierungsirrtum unterlag, weil sich schon früher die auszuübende Tätigkeit geändert haben.
Oder er hätte dir nur die letzte 6 Monate nachzahlen müssen, da er jetzt erst den Eingruppierungsirrtum korrigiert und erst jetzt die §37 Frist gilt und sich erst seit August die auszuübende Tätigkeit geändert haben.


Zitat
Seid Februar 2020 war ich in Tarifgruppe/-stufe 9 / 4 (vorher Tarifgruppe/-stufe 9 / 3)

Seid Juni 2020 bin ich in Tarifgruppe/-stufe 10 / 3
Nö, auf keinen Fall korrekt. Entweder du bist jetzt in der 9/4, weil dir überhaupt noch nicht die Tätigkeiten tarifwirksam übertragen wurden.
Oder du bist in der 10/4, weil du schon immer die Tätigkeiten übertragene bekommen hattest und der Ag sich halt geirrt hat mit der Bezahlung.
Oder aber irgendwann wurden dir die Tätigkeiten wirksam übertagen, wir wissen nur nicht wann, aber dann tickt auf alle Fälle die Stufen Uhr neu.
 
Zitat
Dies scheint leider alles so korrekt gewesen zu seien.
Es wird jetzt seitens meines Arbeitsgebers geprüft, ob eine Verkürzung der Stufenlaufzeit umgesetzt werden kann.
Musst du dir selber überlegen, welchen Kuhhandeln du machst.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Systembetreuer am 02.07.2020 11:16
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html)

Zitat
Unter Umständen kann es durch eine rückwirkend festgestellte Höhergruppierung z. B. aufgrund eines zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstiegs zu einer Verschlechterung der Vergütung der Beschäftigten kommen. Solche Verwerfungen sind nach der Rechtsprechung hinzunehmen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 11:18
Glaubst Du, irgendwem, der in der Lage wäre, Dir mit dem Sachverhalt zu helfen, wäre derlei nicht bekannt? Wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert? Das ist schließlich der maßgebliche Zeitpunkt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Systembetreuer am 02.07.2020 12:30
Glaubst Du, irgendwem, der in der Lage wäre, Dir mit dem Sachverhalt zu helfen, wäre derlei nicht bekannt? Wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert? Das ist schließlich der maßgebliche Zeitpunkt.

Meine Frage zu Anfang:
Zitat
Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2."

Sehe ich damit als beantwortet an:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html)

Zitat
Unter Umständen kann es durch eine rückwirkend festgestellte Höhergruppierung z. B. aufgrund eines zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstiegs zu einer Verschlechterung der Vergütung der Beschäftigten kommen. Solche Verwerfungen sind nach der Rechtsprechung hinzunehmen.


Mehr wollte ich nicht wissen.
Viele Danke für Ihre Hilfe und Ihre zahlreichen Antworten.