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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tiga am 02.07.2020 15:35
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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage meine Tochter hat eine Stelle E10 angenommen obwohl sie mit einem Master Studium eher eine E13 Stelle besetzen könnte. Solche Stellen sind natürlich rar und meistens Leiter Positionen. Wie soll sie sich verhalten?
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Worauf zielt die Frage ab? Generelle Verhaltensweisen wie Essen vollständig aufessen und Kleidung tragen?
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Offenbar hat sie sich auf diese Stelle beworben und wurde eingestellt. War die Eingruppierung/Stellenbewertung nicht vorher ersichtlich? Nur wegen eines bestimmten Abschlusses ändert sich diese ja nicht.
Handlungsempfehlung kann ja logischerweise nur sein, sich auf eine E13-oder-höher-Stelle zu bewerben, wenn man eine solche haben möchte.
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Sorry habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Mich interessiert ob sie auf der Stelle aufsteigen kann auf E11 und so weiter. Oder muss sie sich bewerben?
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aufstiege gibt es bei TB nicht. Ob der AG bereit ist, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen und welche Verfahren und Modi er dazu anwendet, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage meine Tochter hat eine Stelle E10 angenommen obwohl sie mit einem Master Studium eher eine E13 Stelle besetzen könnte. Solche Stellen sind natürlich rar und meistens Leiter Positionen. Wie soll sie sich verhalten?
Wer eine E-10 Stelle angenommen hat ist in der Regel nach E 10 eingruppiert. Bei der Eingruppierung kommt es auf die übertragenen Tätigkeiten an und nicht auf einen ggf. höherwertigen Studienabschluss. Ihr Verhalten wird dabei nichts an der Eingruppierung ändern.
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In der Regel wird man bessere Chancen haben höhere Eingruppierungen zu erreichen, wenn man sich auf entsprechende Stellen mit höheren Eingruppierungen bewirbt. (Dabei dann ggf. auch andere Behörden in betracht zieht.)
Wenn man sehr gut ist und in einer Behörde tätig ist die Personalentwicklung betreibt mag es auch irgendwann ein entsprechendes Angebot geben.
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Wer eine E-10 Stelle angenommen hat ist in der Regel nach E 10 eingruppiert.
Das halte ich für sehr optimistisch.
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Wer eine E-10 Stelle angenommen hat ist in der Regel nach E 10 eingruppiert.
Das halte ich für sehr optimistisch.
Wieso?
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Das geht davon aus, daß die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung, die wohl ihren Niederschlag in der Bewertung der Stelle gefunden hat, in der Regel zutreffend sei. Ich halte das im kommunalen Bereich jedoch eher für die Ausnahme.
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;D
Deine Einschätzung wovon ich ausgehe ist zutreffend.
Und ich muss mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass ich im kommunalen Bereich wohl fälschlich davon ausgehe, dass sich die Arbeitgeber in der Regel eine zutreffende Rechtsmeinung bilden.
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Sorry habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Mich interessiert ob sie auf der Stelle aufsteigen kann auf E11 und so weiter. Oder muss sie sich bewerben?
Sie muss sich (weg)bewerben, oder andere auszuübende Tätigkeiten übertragen bekommen.
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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage meine Tochter hat eine Stelle E10 angenommen obwohl sie mit einem Master Studium eher eine E13 Stelle besetzen könnte. Solche Stellen sind natürlich rar und meistens Leiter Positionen. Wie soll sie sich verhalten?
Ein Master in welchem Bereich denn?
Ihre Frage ist sicher auch pragmatischer Natur. Rechtliches wurde von meinen Vorrednern ja bereits geschildert. Mit Master dürfte Ihre Tochter durchaus Chancen auf einen über E10 dotierten Arbeitsplatz haben, sollte es sich nicht gerade um ein Orchideenfach handeln.
Je nach Region und Vorhandensein finanzkräftiger Behörden kommt natürlich auch eine Beamtenstelle in Frage.
So oder so, um eine neue Stelle kommt Ihre Tochter nicht herum.
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Danke das war alles schon sehr hilfreich.
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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage meine Tochter hat eine Stelle E10 angenommen obwohl sie mit einem Master Studium eher eine E13 Stelle besetzen könnte. Solche Stellen sind natürlich rar und meistens Leiter Positionen. Wie soll sie sich verhalten?
Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte, käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.
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Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte, käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.
Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
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Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte, käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.
Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ja, es ist Willkür, es ist auch dumm, aber es ist auch nachvollziehbar.
Desweiteren solltest du deine falsche Zitierung ändern.
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Desweiteren solltest du deine falsche Zitierung ändern.
Stimmt, mein Fehler
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Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte, käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.
Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ganz einfach:
- Sowohl Arbeitsmarkt als auch Bewerberin haben den Wert der Arbeitskraft schon mal als <E13 festgelegt, obwohl die Voraussetzungen für >= E13 theoretisch vorlagen. Negativ.
- Indikation mangelnden Ehrgeizes. Negativ.
- sammeln von Berufserfahrung die im besten Fall nicht schädlich, aber auf jeden Fall wenig nützlich ist. Negativ.
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Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte, käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.
Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ganz einfach:
- Sowohl Arbeitsmarkt als auch Bewerberin haben den Wert der Arbeitskraft schon mal als <E13 festgelegt, obwohl die Voraussetzungen für >= E13 theoretisch vorlagen. Negativ.
- Indikation mangelnden Ehrgeizes. Negativ.
- sammeln von Berufserfahrung die im besten Fall nicht schädlich, aber auf jeden Fall wenig nützlich ist. Negativ.
Gerade im Kommunalen Bereich allerdings absolut normal, insbesondere für Berufseinsteiger.
Eine normale Kommune hat für viele Bereiche maximal eine E13 Stelle (wenn überhaupt) und das ist dann ein Sachgebietsleiter oder ähnliches in irgendeiner Art und Weise. Da kann man keinen Berufseinsteiger raufsetzen.
In großen Behörden mag es möglich sein auch frisch nach dem Studium mit E13+ einzusteigen, bei dem Großteil der Kommunen allerdings nicht.
Dass du das Sammeln von Berufserfahrung auf einer 10er Stelle für nicht nützlich für eine potentielle 13er Stelle hälst, zeigt mir eigentlich nur wie weltfremd und verkalkt deine Einstellung hier ist. Mein Beileid.
Wir wissen aber auch nicht, ob wir hier von einer MINT Richtung oder einer Geisteswissenschaft sprechen. Im MINT Bereich wird es den meisten AGs komplett egal sein, ob der Bewerber vorher auf eine 10er Stelle oder gar einer 1er Stelle war, die können froh sein, dass sie überhaupt einen haben :D
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Verstehe deinen Anspruch auf EG13 nicht ganz.
Ich selbst sitze mit einem Informatik Master auf einer EG11.
Da ich aktuell (noch) keine Personalverantwortung bzw. Sachgebiets- / Fachbereichsleiter Stellung innehabe, gibt es für eine EG13 auch keine Rechtfertigung.
Und zu den Voraussetzungen einer 13er Stelle noch ein Auszug aus dem Tarifvertrag:
"Entgeltgruppe 12
12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten
sowie
12.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Entgeltgruppe 13
13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben"
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Das sind die Tätigkeitsmerkmale des TV-V.
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Das sind die Tätigkeitsmerkmale des TV-V.
Oh sry.
Unterscheiden sich die Beschreibungen hier so weit?
Da bin ich dann doch nicht so weit in der Thematik drin. Dann danke für die Aufklärung!
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Die Unterschiede sind erheblich.