Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: neulingich am 05.07.2020 06:42
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Hallo zusammen,
ich arbeite bei einer Landesbehörde und habe mich bei einer Bundesbehörde beworben und eine Zusage bekommen. Jetzt muss ich bei der Landesbehörde einen Antrag auf Abordnung mit dem Ziel der Versetzung auf dem Dienstweg erstellen. Heißt "auf dem Dienstweg" bei meinem direkten Vorgesetzten oder ist das bei der Personalabteilung?
Meine zweite Frage ist, was muss der Antrag enthalten?
Vielen Dank im Voraus.
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Bist Du Beamter? Denn nur dann kommt eine Versetzung vom Bund zum Land überhaupt in Betracht.
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Ich bin tarifbeschäftigt und es ist vom Land zum Bund (beim Bund würde ich auch als tarifbeschäftigt eingestellt). Vom Bund wurde mir gesagt, dass ich diesen Antrag bei meinen jetzigen Arbeitgeber (also vom Land) stellen muss.
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Eine solche Möglichkeit gibt es bei TB nicht. Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (PE Nr. 2 zu §4 Abs. 1 TV-L).
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Stimmt was du sagst (ich habe das gerade gelesen), aber so wurde es mir gesagt.
Wenn es gehen würde, wem soll ich einen Antrag auf Abordnung geben? meinem direkten Vorgesetzter oder der Personalabteilung? oder, wie läuft der Dienstweg?
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Die Abordnung zu einem anderen AG ist tariflich kein Problem. Da der AG das Entgelt weiterhin zu zahlen hat, ohne daß er dessen Arbeitsleistung erhält, ist ein Interesse des AG daran allerdings ausgesprochen fraglich. Da eine Versetzung im Anschluss nicht erfolgen kann, weil nicht nur der TV-L eine Versetzung anders definiert, sondern auch, weil TB sich nunmal in einem Arbeitsverhältnis befinden, das auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen AG und AN beruht, kann dieses Arbeitsverhältnis eben nur bspw. bei einem Betriebsübergang auf einen anderen AG übergehen. Ansonsten muß das aktuelle Arbeitsverhältnis enden und ein neues mit dem neuen AG begründet werden. Daß irgendein ahnungsloser Beamtenbummskopf, Dir etwas anderes erzählt hat, ist unbeachtlich.
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Erkläre dem Beamtenbumskopf ;D dass du zum x.x.xxx einen neuen Arbeitsvertrag bei deinem neuem AG hast (haben willst) und du zum x.x.xxx einen Auflösungsvertrag bei deinem alten AG haben möchtest.
Einen anderen "Dienstweg" kann ich nicht erkennen.
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An wen soll ich mich wenden, zu meinem direkten Vorgesetzten oder zu der Personalabteilung?
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An wen soll ich mich wenden, zu meinem direkten Vorgesetzten oder zu der Personalabteilung?
Formal muss du dich ja nur an deinen AG wenden.
Deinen Vorgesetzten zu informieren, dass du gehen wirst, ist formal nicht notwendig, aber gehört zum guten Ton.
Dein AG (vertreten durch die Personalabteilung) muss damit einverstanden sein, einen Auflösungsvertrag zumachen, alternative:
Kündigen und den neuen AV entsprechend zum Kündigungszeitpunkt starten lassen.
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Vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte das gut machen. Ich kannte den Ablauf "auf dem Dienstweg" nicht und war ein bisschen verwirrt.