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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lumpy am 09.07.2020 09:57

Titel: Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: lumpy am 09.07.2020 09:57
Guten Morgen zusammen,

aufgrund einer Stellenänderung und Zuweisung von mehr Kompetenzen habe ich vor einiger Zeit mit unserer Personalabteilung eine Stellenbeschreibung erstellt, die aktuell bewertet wird.

Es besteht hier jedoch der Verdacht, dass die Stelle so bewertet wird, dass dort am Ende die EG herauskommt, die sich unsere Personalabteilung vorgestellt hat und nicht die EG, die den Tätigkeitsmerkmalen entspricht.

Gibt es eine externe/neutrale Stelle, bei der man seine Stellenbeschreibung/-bewertung checken lassen kann?

Vielen Dank vorab!
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 09.07.2020 09:59
Gerichte, oder wenn man die Klage scheut div Dienstleister-> Das Netz ist voll davon
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Organisator am 09.07.2020 10:01
Dieses Forum
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kühlschrank am 09.07.2020 10:04
Mit etwas mehr Sachverhalt (genaue Tätigkeiten mit Zeitanteilen, Personalverantwortung usw.) könnte hier durch die Experten eine erste Einschätzung vorgenommen werden.

Ansonsten Dienstleister - da wäre eben nur die Frage, ob ein AG so etwas anerkennt.

Wenn garnichts mehr geht - Gericht.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: lumpy am 09.07.2020 10:13
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Stelle hier kurzfristig mal eine Übersicht meiner Tätigkeiten rein.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Organisator am 09.07.2020 10:21
Stelle hier kurzfristig mal eine Übersicht meiner Tätigkeiten rein.

Gibt dir zumindest eine erste Einschätzung. Externe Dienstleister kosten auch gerne vierstellig, ohne dass das Ergebnis den Arbeitgeber interessieren muss.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: lumpy am 10.07.2020 08:38
Hier mal eine kleine Zusammenfassung:

- Kommune mit ca. 25.000 Einwohnern
- Hierarchie teilt sich auf in 3 Fachbereichsleiter, denen jeweils 2 Fachdienstleiter unterstellt sind und denen jeweils Sachbearbeiter
- meine Stelle ist eine Fachdienstleiterstelle im Bereichen Bauen (mit den Gebieten Bauverwaltung, Friedhofswesen, Abfallbeseitigung, Liegenschaften, Breitbandausbau, Fördermittelmanagement)
- ich vertrete den Fachbereichsleiter (Besoldung A14)
- mir unterstellt sind 5 Kollegen (A10, 3x E8, 1x E6)
- ich habe die fachliche Verantwortung für diese Kollegen und nehme auch personelle Verantwortung war (Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, Durchführen von Beurteilungsgesprächen, Genehmigung von Urlaub)

Meine Tätigkeiten umfassen folgende Dinge:
1. Leitung des Fachdienstes (Organisiation, Festlegung Arbeitsabläufe, Erledigung von Sachverhalten mit wichtiger Bedeutung, allgemeine Personalangelegenheiten, fachliche Abstimmung von Vorgängen meiner Kollegen im Fachdienst, Erstellung Beschlussvorlagen für die politischen Gremien) - 20-25%

2. Bauleitplanung, Städtebauliche Entwcklung (Erstellung von städtebaulichen Verträgen, städtebauliche Kalkulationen für Baugebiete, Mitwirkung bei Stellungnahmen für übergeordnete Planverfahren, Erstellung von Entwicklungskonzepten, Erstellung von Satzungen) - 15%

3. Baulandumlegung (Einleitung und Durchführung von Umlegungsverfahren, Anhörungsverfahren mit Beteiligten, Kalkulation von Entschädigungszahlungen, Koordination Umlegungsausschuss) ca. 20 %

4. Liegenschaften (Ankauf und Verkauf von Grundstücken mit besonderer Bedeutung, Abschluss von Gestattungs- und Pachtverträgen, Mitwirkung bei Bodenordnungsverfahren Dritter) 15-20%

5. Breitbandversorgung (Koordination Breitbandausbau in der Kommune, Stellung von Förderanträgen, Ausbau Mobilfunknetz) - 8%

6. Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO und EU) 4%

7. Sonstiges (Bearbeitung von Förderanträgen für Baumaßnahmen, verwaltungsseitige Unterstützung Denkmalschutz, stellvertretender Schriftführer in poltischen Ausschüssen) - Rest
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 10.07.2020 08:56
Jerov (=grob) über den Daumen: EG 10 eher EG 11. Maß der Verantwortung ist m.E. nicht in erheblichem Umfang enthalten.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 09:24
Es handelt sich um einen großen Arbeitsvorgang (Führung). guFk + sL sind wohl unstreitig, bv ist die Tätigkeit auch (Personalverantwortung). Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den Auswirkungen der Tätigkeit auf viele Menschen und die Allgemeinheit. Ich sehe aber keine besondere Schwierigkeit, also eine gewichtige Heraushebung aus der ohnehin schwierigen Tätigkeit von TB der E9c. Es bliebe mithin bei E9c, wäre die besondere Schwierigkeit zu bejahen, wovon @Kaiser80 wohl ausgeht, sofern er nicht eine Ingenieurstätigkeit vermutet, ergäbe sich eine E11.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Opa am 10.07.2020 09:28
Nr.1 wäre bei uns E11.
Bei den Nrn. 2-4 wäre es E11, wenn du die Vorgänge abschließend entscheidest, also nichts davon deiner Führungskraft zur Entscheidung  vorlegen müsstest. Ansonsten wäre es E9c.
Wenn sich die einzelnen Arbeitsvorgänge diesbezüglich unterscheiden, müssten sie ggf. danach neu sortiert werden. Wenn du in der Summe entsprechend die 50%-Grenze mit E11- Arbeitsvorgängen knackst, wäre dies die zutreffende Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 09:33
Da es sich nur um einen Arbeitsvorgang im Umfang der Gesamttätigkeit handelt und Arbeitsvorgänge die Betrachtungsebene sind, müssen kleinteiligere Arbeitsschritte weder betrachtet noch aufsummiert werden.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 10.07.2020 09:34
Es handelt sich um einen großen Arbeitsvorgang (Führung). guFk + sL sind wohl unstreitig, bv ist die Tätigkeit auch (Personalverantwortung). Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den Auswirkungen der Tätigkeit auf viele Menschen und die Allgemeinheit. Ich sehe aber keine besondere Schwierigkeit, also eine gewichtige Heraushebung aus der ohnehin schwierigen Tätigkeit von TB der E9c. Es bliebe mithin bei E9c, wäre die besondere Schwierigkeit zu bejahen, wovon @Kaiser80 wohl ausgeht, sofern er nicht eine Ingenieurstätigkeit vermutet, ergäbe sich eine E11.
Ja, so beim zweiten Lesen tue ich mir mit der besonderen Schwierigkeit auch eher schwer. Von einer Ing-Tätigkeit bin ich in der Tat nicht ausgegangen.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Texter am 10.07.2020 09:50
Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: clericus organization am 10.07.2020 09:51
E 10

1. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB, MdV
2. AV (15 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB
3. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
4. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
5. AV (8 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
6. AV (4 %): gF; gvF; sL; guF;
7. AV (8 %): gF; gvF;

Zusammengefasst wird festgestellt, dass für die beschriebene besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
gründliche, umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind. Das Heraushebungsmerkmal der Tätigkeiten von
besonderer Schwierigkeit und Bedeutung wird für 35 % der Gesamttätigkeit und das Heraushebungsmerkmal
des Maßes an Verantwortung für 20% der Gesamttätigkeit bestätigt.

Damit ist die beschriebene Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVöD zu bewerten.

Die Tätigkeit des Beschäftigten hebt sich aber nicht durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraus.

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.


E 11/E 12 bei Ingenieuren, da 1 AV bereits E 13 und 2. AV E 12 ergibt.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 09:55
Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?

Weil die vom BAG (z.B. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) recht engen Maßstäbe für technische Beschäftigte vulgo Ingenieure nicht erfüllt sind.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 10:13
E 10

1. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB, MdV
2. AV (15 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB
3. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
4. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
5. AV (8 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
6. AV (4 %): gF; gvF; sL; guF;
7. AV (8 %): gF; gvF;

Zusammengefasst wird festgestellt, dass für die beschriebene besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
gründliche, umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind. Das Heraushebungsmerkmal der Tätigkeiten von
besonderer Schwierigkeit und Bedeutung wird für 35 % der Gesamttätigkeit und das Heraushebungsmerkmal
des Maßes an Verantwortung für 20% der Gesamttätigkeit bestätigt.

Damit ist die beschriebene Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVöD zu bewerten.

Die Tätigkeit des Beschäftigten hebt sich aber nicht durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraus.

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.


E 11/E 12 bei Ingenieuren, da 1 AV bereits E 13 und 2. AV E 12 ergibt.

Aufgrund der Rechtsprechung des BAG zu Arbeitsvorgängen bei Führungs- und Leitungstätigkeiten, u.a. BAG, Urteil v. 18.02.1998 4 AZR 552/96, Urteil v. 15.02.1984 - 4 AZR 264/82, Urteil v. 05.04.1995 - 4 AZR 183/94, handelt es sich um einen einzigen großen Arbeitsvorgang, daß selbst noch Sachbearbeiteraufgaben wahrzunehmen sind, ist dafür unschädlich, siehe u.a. BAG, Urteil v. 12.06.1996 - 4 AZR 94/95. Eine Ingenieurstätigkeit kommt nicht in Betracht, siehe BAG, Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Inwiefern die besondere Schwierigkeit angesichts der ständigen Rechtsprechung des BAG (u.a. Urteil v. 20.03.1991 - 4 AZR 471/90, Urteil v. 16.04.1986 - 4 AZR 595/84, Urteil v. 09.12.2015 - 4 AZR 11/13) bejaht werden könnte, erschließt sich nicht.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: MaKo am 10.07.2020 10:58
Ich würde mich gerne hier mal anschließen um nicht ein neues Thema aufzumachen.

Wir, Teamleiter Leistung eines Jobcenters, sind über unsere Eingruppierung in die EG 9c nicht überzeugt. Ich gebe es zu, hauptsächlich getrieben aufgrund der Eingruppierung aller anderen TL (Fallmanagement, Arbeitgeberservice usw. alle EG 10) hier, die inhaltlich nahezu identische Aufgaben übertragen bekommen haben, nur angepasst an ihre fachliche Richtung.

Derzeit haben wir eine erneute Überprüfung gefordert, die aber wiederum abgelehnt wurde. Als nächsten Schritt stünde für uns nun die Klage an. Wären die Experten unter euch vielleicht so nett und könnten ihre Einschätzung zur Eingruppierung äußern. Wie seht ihr unter den gegebenen Tätigkeiten die korrekte Eingruppierung? Ich liste die mir übertragenen Aufgaben mal auf, so wie sie mir mitgeteilt wurden. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass uns jeweils zwischen 12 und 17 Mitarbeiter/innen unterstellt sind.



Beschreibung der Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge), die die tarifliche Bewertung ermöglichen

Fachliche und dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe der Geschäftsstelle
   
1.   Fachliche Anleitung und Koordinierung eines Teams von SB Leistungsgewährung
und SB Bildung und Teilhabe
- Aufgaben und Fälle auf Mitarbeiter verteilen
- einheitliche, zielorientierte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Handlungsweise der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche und rechtliche Fragen, die von den SB nicht selbständig gelöst
werden können, mit SGL 520 klären
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherstellen

Zeitanteil 35%

2.   Dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe
- bestimmte dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten der Mitarbeiter entscheiden (z. B. Planung und Genehmigung von Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen; Vertretungsregelungen; Teilnahme an Fortbildungen; Krankmeldungen weiterleiten)
- Stellungnahmen zu Personalfragen der Mitarbeiter abgeben (z. B. Bestehen der Probezeit, Verlängerung / Entfristung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Stufenlaufzeit; arbeitsrechtliche Maßnahmen)
- regelmäßige und anlassbezogene Mitarbeitergespräche führen (u. a. zur Personalentwicklung)
- Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abschließen und auswerten   

Zeitanteil 15%

3.   Abstimmungen mit SGL, GL, anderen TL Leistungsgewährung, dem Fallmanagement, dem Service, dem Sozialen Dienst und der Unterhaltsheranziehung   

Zeitanteil 10%

4.   Bearbeitung fachübergreifender Fragen, schwieriger Einzelfälle sowie ggf. eines eigenen Fallbestandes   

Zeitanteil 25%

5.   Team- bzw. geschäftsstellenübergreifende Mitwirkung bei der Bearbeitung fachlicher Fragen der Leistungsgewährung bzw. BuT
- Mitwirkung beim Aufarbeiten von Rechtsänderungen
- Vorbereiten und Mitwirkung von Fachgesprächen und Dienstberatun-gen
- Leitung bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
- Erarbeiten und Verallgemeinern zweckmäßiger und wirtschaftlicher Lösungen
- Abstimmen mit Trägern / Dienstleistern   

Zeitanteil 15%
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 11:02
Was läßt Dich vermuten, die genannten anderen TB seien in E10 eingruppiert?
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Texter am 10.07.2020 11:02
guFk + sL sind wohl unstreitig

siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: MaKo am 10.07.2020 11:03
Was läßt Dich vermuten, die genannten anderen TB seien in E10 eingruppiert?

Okay, bei den anderen ist die Rechtsmeinung des AG EG10.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 11:13
guFk + sL sind wohl unstreitig

siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.

Ich sehe das beim einzigen gegebenen Arbeitsvorgang an. Das ist die Betrachtungs- und Bewertungsebene.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: clericus organization am 10.07.2020 11:58
Ich würde mich gerne hier mal anschließen um nicht ein neues Thema aufzumachen.

Wir, Teamleiter Leistung eines Jobcenters, sind über unsere Eingruppierung in die EG 9c nicht überzeugt. Ich gebe es zu, hauptsächlich getrieben aufgrund der Eingruppierung aller anderen TL (Fallmanagement, Arbeitgeberservice usw. alle EG 10) hier, die inhaltlich nahezu identische Aufgaben übertragen bekommen haben, nur angepasst an ihre fachliche Richtung.

Derzeit haben wir eine erneute Überprüfung gefordert, die aber wiederum abgelehnt wurde. Als nächsten Schritt stünde für uns nun die Klage an. Wären die Experten unter euch vielleicht so nett und könnten ihre Einschätzung zur Eingruppierung äußern. Wie seht ihr unter den gegebenen Tätigkeiten die korrekte Eingruppierung? Ich liste die mir übertragenen Aufgaben mal auf, so wie sie mir mitgeteilt wurden. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass uns jeweils zwischen 12 und 17 Mitarbeiter/innen unterstellt sind.



Beschreibung der Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge), die die tarifliche Bewertung ermöglichen

Fachliche und dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe der Geschäftsstelle
   
1.   Fachliche Anleitung und Koordinierung eines Teams von SB Leistungsgewährung
und SB Bildung und Teilhabe
- Aufgaben und Fälle auf Mitarbeiter verteilen
- einheitliche, zielorientierte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Handlungsweise der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche und rechtliche Fragen, die von den SB nicht selbständig gelöst
werden können, mit SGL 520 klären
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherstellen

Zeitanteil 35%

2.   Dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe
- bestimmte dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten der Mitarbeiter entscheiden (z. B. Planung und Genehmigung von Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen; Vertretungsregelungen; Teilnahme an Fortbildungen; Krankmeldungen weiterleiten)
- Stellungnahmen zu Personalfragen der Mitarbeiter abgeben (z. B. Bestehen der Probezeit, Verlängerung / Entfristung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Stufenlaufzeit; arbeitsrechtliche Maßnahmen)
- regelmäßige und anlassbezogene Mitarbeitergespräche führen (u. a. zur Personalentwicklung)
- Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abschließen und auswerten   

Zeitanteil 15%

3.   Abstimmungen mit SGL, GL, anderen TL Leistungsgewährung, dem Fallmanagement, dem Service, dem Sozialen Dienst und der Unterhaltsheranziehung   

Zeitanteil 10%

4.   Bearbeitung fachübergreifender Fragen, schwieriger Einzelfälle sowie ggf. eines eigenen Fallbestandes   

Zeitanteil 25%

5.   Team- bzw. geschäftsstellenübergreifende Mitwirkung bei der Bearbeitung fachlicher Fragen der Leistungsgewährung bzw. BuT
- Mitwirkung beim Aufarbeiten von Rechtsänderungen
- Vorbereiten und Mitwirkung von Fachgesprächen und Dienstberatun-gen
- Leitung bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
- Erarbeiten und Verallgemeinern zweckmäßiger und wirtschaftlicher Lösungen
- Abstimmen mit Trägern / Dienstleistern   

Zeitanteil 15%


Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Texter am 10.07.2020 12:01
guFk + sL sind wohl unstreitig

siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.

Ich sehe das beim einzigen gegebenen Arbeitsvorgang an. Das ist die Betrachtungs- und Bewertungsebene.

und angenommen es würde keine Leitungstätigkeit vorliegen?
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 12:06
Ich würde mich gerne hier mal anschließen um nicht ein neues Thema aufzumachen.

Wir, Teamleiter Leistung eines Jobcenters, sind über unsere Eingruppierung in die EG 9c nicht überzeugt. Ich gebe es zu, hauptsächlich getrieben aufgrund der Eingruppierung aller anderen TL (Fallmanagement, Arbeitgeberservice usw. alle EG 10) hier, die inhaltlich nahezu identische Aufgaben übertragen bekommen haben, nur angepasst an ihre fachliche Richtung.

Derzeit haben wir eine erneute Überprüfung gefordert, die aber wiederum abgelehnt wurde. Als nächsten Schritt stünde für uns nun die Klage an. Wären die Experten unter euch vielleicht so nett und könnten ihre Einschätzung zur Eingruppierung äußern. Wie seht ihr unter den gegebenen Tätigkeiten die korrekte Eingruppierung? Ich liste die mir übertragenen Aufgaben mal auf, so wie sie mir mitgeteilt wurden. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass uns jeweils zwischen 12 und 17 Mitarbeiter/innen unterstellt sind.



Beschreibung der Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge), die die tarifliche Bewertung ermöglichen

Fachliche und dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe der Geschäftsstelle
   
1.   Fachliche Anleitung und Koordinierung eines Teams von SB Leistungsgewährung
und SB Bildung und Teilhabe
- Aufgaben und Fälle auf Mitarbeiter verteilen
- einheitliche, zielorientierte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Handlungsweise der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche und rechtliche Fragen, die von den SB nicht selbständig gelöst
werden können, mit SGL 520 klären
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherstellen

Zeitanteil 35%

2.   Dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe
- bestimmte dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten der Mitarbeiter entscheiden (z. B. Planung und Genehmigung von Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen; Vertretungsregelungen; Teilnahme an Fortbildungen; Krankmeldungen weiterleiten)
- Stellungnahmen zu Personalfragen der Mitarbeiter abgeben (z. B. Bestehen der Probezeit, Verlängerung / Entfristung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Stufenlaufzeit; arbeitsrechtliche Maßnahmen)
- regelmäßige und anlassbezogene Mitarbeitergespräche führen (u. a. zur Personalentwicklung)
- Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abschließen und auswerten   

Zeitanteil 15%

3.   Abstimmungen mit SGL, GL, anderen TL Leistungsgewährung, dem Fallmanagement, dem Service, dem Sozialen Dienst und der Unterhaltsheranziehung   

Zeitanteil 10%

4.   Bearbeitung fachübergreifender Fragen, schwieriger Einzelfälle sowie ggf. eines eigenen Fallbestandes   

Zeitanteil 25%

5.   Team- bzw. geschäftsstellenübergreifende Mitwirkung bei der Bearbeitung fachlicher Fragen der Leistungsgewährung bzw. BuT
- Mitwirkung beim Aufarbeiten von Rechtsänderungen
- Vorbereiten und Mitwirkung von Fachgesprächen und Dienstberatun-gen
- Leitung bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
- Erarbeiten und Verallgemeinern zweckmäßiger und wirtschaftlicher Lösungen
- Abstimmen mit Trägern / Dienstleistern   

Zeitanteil 15%


Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

Eingruppierungen kann nicht praktiziert werden, sie ist. Gegen eine übertarifliche Vergütung ist tarif- und arbeitsrechtlich nichts einzuwenden, die meisten GemO untersagen eine solche jedoch grundsätzlich und stellen sie ansonsten unter einen Genehmigungsvorbehalt.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 12:07
guFk + sL sind wohl unstreitig

siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.

Ich sehe das beim einzigen gegebenen Arbeitsvorgang an. Das ist die Betrachtungs- und Bewertungsebene.

und angenommen es würde keine Leitungstätigkeit vorliegen?

Sehe ich bei 4, 6, 7 wie Du.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Feidl am 10.07.2020 14:51
Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?
Und Nr. 3 ist typische Aufgabe eines Vermessungsingenieurs.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 14:57
Nein. Es mag sein, daß Vermessungsingenieure im Rahmen ihrer Tätigkeit derlei auch tun oder verbreitet dafür eingesetzt werden, aber es ist nicht erkennbar, inwiefern man dafür einen Ingenieur gleich welcher Fachrichtung bräuchte.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: MaKo am 13.07.2020 07:44

Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

Mmmhh, die Eingruppierungen im TV-BA sind bei mir aber nicht von Bedeutung und da ich auch nicht abgeordnet bin, muss da auch nichts gleichbehandelt werden. Wir sind keine ARGE. E11 wäre natürlich sehr schön. Gibt es für Laien wie mich vielleicht noch eine kurze Erklärung was "MdV und bSuB, eher bv" ist? Und was ist denn nach eurer Einschätzung die korrekte Eingruppierung?

Die 15% dienstrechtliche Leitung stört uns persönlich auch am meisten, da diese in der Realität sich für uns gar nicht von der fachlichen trennen lässt. Welche Auswirkungen hätte hier eine Erhöhung der Anteile bzw. das Zusammenfassen von fachlicher- und dienstlicher Leitung?
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: lumpy am 13.07.2020 07:58
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Sachverhalte in meinem FD werden in der Regel eigenverantwortlich entschieden. Eine Ing-Tätigkeit liegt nicht vor.

Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 13.07.2020 07:59

Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

Mmmhh, die Eingruppierungen im TV-BA sind bei mir aber nicht von Bedeutung und da ich auch nicht abgeordnet bin, muss da auch nichts gleichbehandelt werden. Wir sind keine ARGE. E11 wäre natürlich sehr schön. Gibt es für Laien wie mich vielleicht noch eine kurze Erklärung was "MdV und bSuB, eher bv" ist? Und was ist denn nach eurer Einschätzung die korrekte Eingruppierung?

Die 15% dienstrechtliche Leitung stört uns persönlich auch am meisten, da diese in der Realität sich für uns gar nicht von der fachlichen trennen lässt. Welche Auswirkungen hätte hier eine Erhöhung der Anteile bzw. das Zusammenfassen von fachlicher- und dienstlicher Leitung?

Das sind Abkürzungen für die Heraushebungsmerkmale der auf E9b aufbauenden Entgeltgruppen: besonders verantwortungsvoll, besondere Schwierigkeit und Bedeutung und Maß der Verantwortung.

Ich halte E9c für zutreffend, eine besondere Schwierigkeit ist nicht zu erkennen. Da ohnehin nur ein einziger großer Arbeitsvorgang vorliegt, sind Deine Überlegungen zu Zeitanteilen obsolet.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 13.07.2020 08:17

Mmmhh, die Eingruppierungen im TV-BA sind bei mir aber nicht von Bedeutung und da ich auch nicht abgeordnet bin, muss da auch nichts gleichbehandelt werden. Wir sind keine ARGE. E11 wäre natürlich sehr schön. Gibt es für Laien wie mich vielleicht noch eine kurze Erklärung was "MdV und bSuB, eher bv" ist? Und was ist denn nach eurer Einschätzung die korrekte Eingruppierung?

Die 15% dienstrechtliche Leitung stört uns persönlich auch am meisten, da diese in der Realität sich für uns gar nicht von der fachlichen trennen lässt. Welche Auswirkungen hätte hier eine Erhöhung der Anteile bzw. das Zusammenfassen von fachlicher- und dienstlicher Leitung?

Is halt "fies", dass besondere Schwierigkeit und Bedeutung kummulativ erfüllt sein müssen. Das TM Bedeutung sehe ich durchaus erfüllt (Führung/Leitung/Finanzielle Verantwortung). Aber wie erwähnt, nach dem 2. und 3. Lesen bin ich da eher bei @spid was die besondere Schwierigkeit angeht.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Schokobon am 13.07.2020 08:55
Ließe sich denn nicht eine besondere Schwierigkeit aus der Fülle der anzuwenden gesetzlichen Vorschriften sowie den umfangreichen Verwaltungsvorschriften herleiten? Gerade als TL im Leistungsbereich beschränken sich die Problemstellungen auf eben jene Fälle, die sich nicht aus den Verwaltungsvorschriften lösen lassen und somit eigene, bisher nicht vorhandene Lösungen gefunden werden müssen. Dazu braucht es - mMn - einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen sowie die Fähigkeit bisher nicht beschrittene Wege rechtssicher zu beschreiten und das dann auch zu verantworten. Zudem legt die Teamleitung auch intern Leitlinien zur Bearbeitung atypischer Fälle fest, die dann von allen anzuwenden sind.
Oder reicht das nicht um das Tätigkeitsmerkmal bS der EG 10 zu erfüllen - die Bedeutung wurde bereits bejaht.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 13.07.2020 09:03
Meine Antwort sollte sich auf die Anfrage des TE beziehen, habe versehntlich @Mako zitiert. sorry.
Titel: Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 13.07.2020 09:22
Ließe sich denn nicht eine besondere Schwierigkeit aus der Fülle der anzuwenden gesetzlichen Vorschriften sowie den umfangreichen Verwaltungsvorschriften herleiten? Gerade als TL im Leistungsbereich beschränken sich die Problemstellungen auf eben jene Fälle, die sich nicht aus den Verwaltungsvorschriften lösen lassen und somit eigene, bisher nicht vorhandene Lösungen gefunden werden müssen. Dazu braucht es - mMn - einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen sowie die Fähigkeit bisher nicht beschrittene Wege rechtssicher zu beschreiten und das dann auch zu verantworten. Zudem legt die Teamleitung auch intern Leitlinien zur Bearbeitung atypischer Fälle fest, die dann von allen anzuwenden sind.
Oder reicht das nicht um das Tätigkeitsmerkmal bS der EG 10 zu erfüllen - die Bedeutung wurde bereits bejaht.

Das ist doch die Begründung, weshalb es überhaupt guFk+sL/Hochschulbildung braucht - bei reiner Rechtsanwendung wären wir bei gFk.