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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: K am 09.07.2020 15:50
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Staatliches Bauamt Ingolstadt
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Staatliches Bauamt Passau
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Ja
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Ja
Und wenn ich eine interessante Stelle gefunden habe, mit höherer Gruppe/Stufe, wie kann man wechseln?
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Sofern ausgeschrieben: Bewerben
Falls nicht: Mal nett fragen
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Was wechseln? Und wie könnte eine Stelle eine höhere Stufe haben?
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Was wechseln? Und wie könnte eine Stelle eine höhere Stufe haben?
Ich bin in passau. Möchte für ingolstadt wechseln.
Die Stelle ist mit höherer gruppe ausgeschrieben, als ich habe.
Gibt's irgendwelche Konsequenzen, weil ich schon beim Arbeitgeber arbeite?
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Die Konsequenz ist, daß es ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wirksamer Begründung eines neuen lediglich eine Versetzung und eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist.
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Die Konsequenz ist, daß es ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wirksamer Begründung eines neuen lediglich eine Versetzung und eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist.
Warum und wie soll ich meine Kündigung begründen?
Welche Nachteile kann die Kündigung mir bringen?
Wie werden solche Springer wie ich behandelt?
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Welche Kündigung? Davon ab bedarf eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AN keiner Begründung. Wo käme ein „Springer“ im Sachverhalt vor?
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Welche Kündigung?
Beendigung des Arbeitverhältnisses ist das nicht dasselbe?
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. Wo käme ein „Springer“ im Sachverhalt vor?
Jeder Chef (und Kollege) hofft, dass Mitarbeiter beim ihm im Amt lange Zeit bleibt (oder bis Rente).
Wie kann der Chef reagieren? Kann er was negatives in persönl. Akte schreiben?
Werden überhaupt von Arbeitgeber solche "Springer" begrüßt?
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Welche Kündigung?
Beendigung des Arbeitverhältnisses ist das nicht dasselbe?
Nein - und warum solltest Du das Arbeitsverhältnis beenden?
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. Wo käme ein „Springer“ im Sachverhalt vor?
Jeder Chef (und Kollege) hofft, dass Mitarbeiter beim ihm im Amt lange Zeit bleibt (oder bis Rente).
Ich halte diese Prämisse im allgemeinen und ganz besonders in diesem Fall für unzutreffend.
Wie kann der Chef reagieren?
Spontane Freudentränen? Sektfrühstück?
Kann er was negatives in persönl. Akte schreiben?
Ohne sein persönliches Fähigkeitenspektrum zu kennen, kann das nicht abschließend beurteilt werden. Es wäre aber nicht unüblich, wenn er über dieses Können verfügte.
Werden überhaupt von Arbeitgeber solche "Springer" begrüßt?
Ein Springer ist etwas völlig anderes. Ich für meinen Teil vermeide es, AN länger als 10 Jahre die gleiche Tätigkeit ausüben zu lassen, weil das in der Mehrzahl der Fälle zur Leistungsabnahme führt.
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Welche Kündigung?
Beendigung des Arbeitverhältnisses ist das nicht dasselbe?
Nein - und warum solltest Du das Arbeitsverhältnis beenden?
Sonst handelt es sich nur um Versetzung. Und ich kriege weniger Geld. Oder?
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. Wo käme ein „Springer“ im Sachverhalt vor?
Jeder Chef (und Kollege) hofft, dass Mitarbeiter beim ihm im Amt lange Zeit bleibt (oder bis Rente).
Wie kann der Chef reagieren? Kann er was negatives in persönl. Akte schreiben?
Werden überhaupt von Arbeitgeber solche "Springer" begrüßt?
Dann soll er dafür sorgen, dass die MA bleiben.
Wenn er was negatives in deine PA schreibt was nicht stimmt, dann kannst du es daraus tilgen lassen
und dann ist es ja wohl eher besser das du einen anderen Chef bekommst, der was positives in deine Akte schreibt.
Desweiteren ist ja die Vorgehensweise so, dass du dich bewirbst, und wenn man dich dann will, dann kannst du mit deinem Ag aushandeln wie verfahren wird.
Ob mittels Versetzung oder mittels neuem Arbeitsvertrag.
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Sonst handelt es sich nur um Versetzung. Und ich kriege weniger Geld. Oder?
Bei einer Versetzung wirst du höhergruppiert.
Bei einer Neuanstellung musst du halt verhandeln, in welche Stufe du kommst.
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Übrigens, es sind 2 Baudirektoren, die einander bestimmt kennen. Und Bereichsleiter, Abteilungsleiter.
Ich denke, sie werden darüber sprechen, bevor mich in neuem Ort einstellen. Weil die wollen ja ihre Beziehungen nicht verderben lassen.
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Welche Kündigung?
Beendigung des Arbeitverhältnisses ist das nicht dasselbe?
Nein - und warum solltest Du das Arbeitsverhältnis beenden?
Sonst handelt es sich nur um Versetzung. Und ich kriege weniger Geld. Oder?
Nein
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Übrigens, es sind 2 Baudirektoren, die einander bestimmt kennen. Und Bereichsleiter, Abteilungsleiter.
Ich denke, sie werden darüber sprechen, bevor mich in neuem Ort einstellen. Weil die wollen ja ihre Beziehungen nicht verderben lassen.
Und schon mal bei beiden Angerufen und mit denen darüber gesprochen, dass du weiterkommen willst?
Sie wollen es sich ja auch sicherlich nicht mit dir verderben.
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Jeder Chef (und Kollege) hofft, dass Mitarbeiter beim ihm im Amt lange Zeit bleibt (oder bis Rente).[/quote]
Ich halte diese Prämisse im allgemeinen und ganz besonders in diesem Fall für unzutreffend.
[/quote]
;D
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Da ich viele Liegenschaften betreue, es wäre sinnvoll, ca. 6 Monate vor dem Ausscheiden Bescheid an Vorgesetzter sagen, damit er Zeit für die Suche nach einem neuen Ersatz hat. Oder?
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Welches Ausscheiden?
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Da ich viele Liegenschaften betreue, es wäre sinnvoll, ca. 6 Monate vor dem Ausscheiden Bescheid an Vorgesetzter sagen, damit er Zeit für die Suche nach einem neuen Ersatz hat. Oder?
Und schon mal bei beiden Angerufen und mit denen darüber gesprochen, dass du weiterkommen willst?
Sie wollen es sich ja auch sicherlich nicht mit dir verderben.
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Welches Ausscheiden?
Ich nenne so diese Prozedur, wenn man die Stelle wechselt und einen neuen Vertrag ausmacht.
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Dann scheidest Du ja nicht aus. Es handelt sich - wie bereits ausgeführt - um eine Versetzung und eine Tätigkeitsänderung.
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Dann scheidest Du ja nicht aus. Es handelt sich - wie bereits ausgeführt - um eine Versetzung und eine Tätigkeitsänderung.
Z.B. ich habe EG9, Stufe 4
An neuer Stelle kriege EG11, Stufe 4.
Wird es mir genau nach Tariftabelle bezahlt, oder weniger aufgrund Versetzung?
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Die Versetzung führt nicht zu einer anderen Eingruppierung, sondern die Tätigkeitsänderung. TB haben Anspruch auf das Tabellenentgelt ihrer Entgeltgruppe und Stufe. Eine Versetzung berührt diesen Anspruch in keinster Weise.
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Die Versetzung führt nicht zu einer anderen Eingruppierung, sondern die Tätigkeitsänderung. TB haben Anspruch auf das Tabellenentgelt ihrer Entgeltgruppe und Stufe. Eine Versetzung berührt diesen Anspruch in keinster Weise.
Redest Du so auch zuhause mit Familie?
Macht das Spaß?
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Ja, ich verwende auch zu Hause eine grammatikalisch korrekte und präzise Sprache. Die korrekte Verwendung der großartigen und nuancenreichen deutschen Sprache bereitet mir stets große Freude.
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Elektroingenieur, TGA -Bereich (Technische Gebäudeausrüstung). Ich mache Elektrotechnik für versch. Liegenschaften. Betreuung von Planungen externer Ingenieurbüros und von Ausführungen beauftragter Elektrofirmen. Kostenschätzung, Bauüberwachung, Abnahme und Abrechnung von Bau-und Ingenieurleistungen
Führen die oben aufgeführten Voraussetzungen zu der genannten, im TvöD nicht existenten, EG9?
Außerdem: Ich bin nun wirklich kein Germanist aber so wie K sich ausdrückt hoffe ich die von ihm betreuten Liegenschaften befinden sich in einem besseren Zustand als sein grammatikalisches Talent.
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@Spid bist du so freundlich mir bitte die Frage ob eine EG9 a, b oder c mit dem Elektroingenieur konform geht zu beantworten?
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Wo wäre denn dieser Elektroingenieur? Der TE ist kein Elektroingenieur und von den aufgezählten Tätigkeiten sind einige Technikertätigkeiten - wenn überhaupt.
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Außerdem: Ich bin nun wirklich kein Germanist aber so wie K sich ausdrückt hoffe ich die von ihm betreuten Liegenschaften befinden sich in einem besseren Zustand als sein grammatikalisches Talent.
Die Muttersprache von K ist nicht deutsch, von daher sind seine sprachlichen Ungenauigkeiten nachvollziehbar.
@K
von der E9a wirst du wenn du die neuen Tätigkeiten übertragene bekommen hast (und dieser zu einer EG11 führe) in die EG11 höhergruppiert Das ist dann, wenn du in der E9a bist die Stufe 2 der EG11 und wenn du E9b bist die Stufe 3, Sufenlaufzeit beginnt von vorne.
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Außerdem: Ich bin nun wirklich kein Germanist aber so wie K sich ausdrückt hoffe ich die von ihm betreuten Liegenschaften befinden sich in einem besseren Zustand als sein grammatikalisches Talent.
Die Muttersprache von K ist nicht deutsch, von daher sind seine sprachlichen Ungenauigkeiten nachvollziehbar.
@K
von der E9a wirst du wenn du die neuen Tätigkeiten übertragene bekommen hast (und dieser zu einer EG11 führe) in die EG11 höhergruppiert Das ist dann, wenn du in der E9a bist die Stufe 2 der EG11 und wenn du E9b bist die Stufe 3, Sufenlaufzeit beginnt von vorne.
Schlimm...
Und wie kann man die Stelle so wechseln, dass ich sofort in E11 Stufe 4 einsteige?
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Außerdem: Ich bin nun wirklich kein Germanist aber so wie K sich ausdrückt hoffe ich die von ihm betreuten Liegenschaften befinden sich in einem besseren Zustand als sein grammatikalisches Talent.
Du verstehst nichts...
ich bin nicht in Deutschland geboren und gewachsen.
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Außerdem: Ich bin nun wirklich kein Germanist aber so wie K sich ausdrückt hoffe ich die von ihm betreuten Liegenschaften befinden sich in einem besseren Zustand als sein grammatikalisches Talent.
Die Muttersprache von K ist nicht deutsch, von daher sind seine sprachlichen Ungenauigkeiten nachvollziehbar.
@K
von der E9a wirst du wenn du die neuen Tätigkeiten übertragene bekommen hast (und dieser zu einer EG11 führe) in die EG11 höhergruppiert Das ist dann, wenn du in der E9a bist die Stufe 2 der EG11 und wenn du E9b bist die Stufe 3, Sufenlaufzeit beginnt von vorne.
Schlimm...
Und wie kann man die Stelle so wechseln, dass ich sofort in E11 Stufe 4 einsteige?
"Schlimm" ist, dass die stufengleiche Höhergruppierung noch nicht im TV-L angekommen ist (im TVöD ist es anders)
Sofort in die E11S4 kannst du nicht durch eine Versetzung einsteigen.
Aber der AG kann dir (§16.5) eine Zulage geben, so dass du das Entgelt der E11S4 auf deinem Konto bekommst.
Das müsstest du aber aushandeln.
Alternative:
Kündigen, auf die Stelle bewerben, sich "neu" einstellen lassen und hoffen, dass der AG dir deine Zeiten als förderliche Zeiten anerkennt, dann könnte er dich sofort in die E11S4 eingruppieren (allerdings genauso gut in die E11S1).
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Kündigen, auf die Stelle bewerben, sich "neu" einstellen lassen und hoffen,
vielleicht erst bewerben und irgendwelche Zusage von neuer Stelle bekommen, und danach kündigen?
Sonst kann ich arbeitslos bleiben.
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Kündigen, auf die Stelle bewerben, sich "neu" einstellen lassen und hoffen,
vielleicht erst bewerben und irgendwelche Zusage von neuer Stelle bekommen, und danach kündigen?
Sonst kann ich arbeitslos bleiben.
Klar, aber, beim gleichen AG bewerben und dann die Stelle bekommen läuft jedoch auf eine Versetzung hinaus und dann kommst du in die Stufe 2 und mit Glück bekommst du eine Zulage (nur warum sollte der AG dies machen, denn du kannst ja nicht damit "drohen", dass du ansonsten die Stelle nicht nimmst, dann sagt da AG halt: Jo alles klar, dann bleib wo du bist....)
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Wo wäre denn dieser Elektroingenieur? Der TE ist kein Elektroingenieur und von den aufgezählten Tätigkeiten sind einige Technikertätigkeiten - wenn überhaupt.
Er hat den Elektroingenieur in seiner Signatur stehen.
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Und?