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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: K am 11.07.2020 15:19

Titel: Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: K am 11.07.2020 15:19
Nehmen wir ein Beispiel.
Ich habe im ö.D. von Stufe 1 angefangen habe. Arbeite 5 Jahre.
Dann bin ich nur in der Stufe 3.
Was für Sinn macht es für mich, weiter dort zu arbeiten,  wenn ich beim Jobwechseln (auch ö.D) sofort in die Stufe 5 lande?

Natürlich, es handelt sich um denselben Beruf.
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Spid am 11.07.2020 15:21
Wie meinen?
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: K am 11.07.2020 15:24
Wie meinen?
für Stufe 5 braucht man mindestens 5 jahre einschlägige Erfahrung. oder?
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Spid am 11.07.2020 15:26
Nein.
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: K am 11.07.2020 15:33
Nein.
was braucht man für Stufe 5?
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Spid am 11.07.2020 15:39
Sofern der TVÖD/TV-L/TV-H auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und es sich um eine Einstellung hat, bedarf es einer zehnjährigen Berufserfahrung gleich welcher Qualität und einen AG, diese bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Alternativ genügt bei einem unmittelbaren Wechsel zwischen AG des öD oder Anwendern der genannten Tarifwerke auch eine beim bisherigen AG erworbene Stufe 5 und einen AG, der bereit ist, diese bei Einstellung zu übernehmen.
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: K am 11.07.2020 15:47
Sofern der TVÖD/TV-L/TV-H auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und es sich um eine Einstellung hat, bedarf es einer zehnjährigen Berufserfahrung gleich welcher Qualität und einen AG, diese bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Alternativ genügt bei einem unmittelbaren Wechsel zwischen AG des öD oder Anwendern der genannten Tarifwerke auch eine beim bisherigen AG erworbene Stufe 5 und einen AG, der bereit ist, diese bei Einstellung zu übernehmen.
Aha.
Und für Stufe 4  = 6 Jahre einschlägiger Berufserfahrung?
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Spid am 11.07.2020 15:49
Nein. Sofern der TVÖD/TV-L/TV-H auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und es sich um eine Einstellung hat, bedarf es einer sechsjährigen Berufserfahrung gleich welcher Qualität und eines AG, der Willens ist, diese bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Alternativ genügt bei einem unmittelbaren Wechsel zwischen AG des öD oder Anwendern der genannten Tarifwerke auch eine beim bisherigen AG erworbene Stufe 4 und ein AG, der bereit ist, diese bei Einstellung zu übernehmen.
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Muenchner82 am 13.07.2020 18:37
...Was für Sinn macht es für mich, weiter dort zu arbeiten,  wenn ich beim Jobwechseln (auch ö.D) sofort in die Stufe 5 lande?
...

Kündige und wechsle sofort den Job!
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Kaiser80 am 13.07.2020 20:39
...Was für Sinn macht es für mich, weiter dort zu arbeiten,  wenn ich beim Jobwechseln (auch ö.D) sofort in die Stufe 5 lande?
...

Kündige und wechsle sofort den Job!

Und auch den Planet bitte...
Titel: Antw:Stufen. Einschlägige Berufserfahrung. Kein Sinn weiter zu schaffen!?
Beitrag von: Pepper2012 am 14.07.2020 07:44
Wenn er das Forum wechselt würde mir schon reichen  ;)